Wegen ungleicher Bezahlung gegenüber den männlichen Kollegen klagte Frontal21-Redakteurin Birte Meier das ZDF. Den Prozess hat sie nun auch in der zweiten Instanz vor dem Arbeitsgericht verloren.
Zum Verhängnis wurden ihr vor allem eine Tatsache: Sie ist nicht als Angestellte tätig, sondern werkt für das ZDF als so genannte „Feste Freie“. Daher habe sie keinen Anspruch auf Auskunft darüber, wie hoch das durchschnittliche Gehalt ihrer Kollegen sei. Denn auf dieses so genannte Entgelttransparenzgesetz dürften sich nur Angestellte berufen. Sie konnte daher auch nicht nachweisen, dass sie weniger verdient als ihre männlichen Kollegen.
Erfahren will sie dies in persönlichen Gesprächen haben. Das ZDF erklärt Gehaltsunterschiede mit der unterschiedlichen Berufserfahrung. Auch die Richterin hielt in ihrem Urteil nun fest, dass kein Kausalzusammenhang zwischen Gehalt und Geschlecht belegt werden konnte.