Terroranschlag mit Nachwehen Pixabay
16 Dez
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Terroranschlag mit Nachwehen

Der Terroranschlag von Wien lieferte Medien viele und spektakuläre Bilder. Manche haben es allerdings übertrieben.

Gegen drei Programmveranstalter leitet die KommAustria nun deshalb Verfahren ein. Bei diesen bestehe der Verdacht von Rechtsverletzungen nach dem Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz (AMD-G). Nachgegangen wird möglichen Verletzungen der Menschenwürde, der journalistischen Sorgfalt und von Programmgrundsätzen.
Die drei Betroffenen hätten wiederholt Video- und Fotomaterial gezeigt, auf dem Menschen niedergeschossen wurden oder in Panik flüchteten. Dabei habe es sich offenbar auch um Amateuraufnahmen gehandelt, die Menschen in existentiellen Ausnahmesituation zeigten.