Nächste Niederlage Fellners vor Gericht Archiv
01 Apr
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Nächste Niederlage Fellners vor Gericht

Wegen übler Nachrede verurteilt. Nichts rechtskräftig - auch Klägerin Rafaela Scharf beeinsprucht das lächerlich milde Urteil.

 

Wenn Wolfgang Fellners Medien über die Belästigungsvorwürfe gegen den cholerischen, physisch schwergewichtigen Medienmacher schreiben - das Wort „berichten" unterlässt man hier besser - ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass nachher gerichtlicher Klärungsbedarf besteht. So auch diesmal am Straflandesgericht Wien.

Geklagt hat den Herrscher über das Medienimperium Oe24/Österreich seine ehemalige Mitarbeiterin Raphaela Scharf, die von ihm belästigt, beschimpft und bedroht worden war. Scharf, heute Moderatorin bei Krone TV und neuerdings auch Trainerin und Speakerin beim Expert*innen-Kollektiv upright, hatte üble Nachrede geltend gemacht, nachdem Fellner in seinen diversen Medien gebetsmühlenartig behauptet hatte, alle Aussagen von Zeugen bestätigten seine Version. Zudem bezichtigte Fellner über seine Medien die frühere Oe24TV-Moderatorin der Lüge und des Missbrauchs der MeToo-Bewegung - ein Schmäh, den Fellner schon gegen Katia Wagner, eine weitere ehemalige Mitarbeiterin, die er ebenfalls sexuell belästigt und drangsaliert hat, versucht hatte.
Das Gericht schloss sich Scharfs Anwältin Pia Kern von der Kanzlei Gheneff-Rami-Sommer an, dass Fellner auf „ganz miese Weise" seine Medienmacht missbraucht habe, um die Journalistin zu diskreditieren und verurteilte Fellner zu einer Entschädigungszahlung von 11.500 Euro und zur Urteilsveröffentlichung. Fellners Anwalt meldete volle Berufung an. Aber auch Scharf beeinsprucht das Urteil wegen der lächerlich geringen Höhe der Entschädigung.