Damit solle, so ÖWR-Präsident Michael Starnberger, „den Werbetreibenden, aber auch allen handelnden Akteuren im Social Web eine wichtige Orientierungshilfe für ihre Werbemaßnahmen in dieser Spezialdisziplin des Online-Marketings“ geboten werden. Wichtig zu betonen sei in diesem Zusammenhang, so Straberger weiter, dass es nun neben gesetzlichen Pflichten auch eine selbstregulative Verpflichtung seitens der Marktteilnehmer auf Basis des ÖWR-Ethik-Kodex gibt.
Die wesentlichen Punkte des erweiterterten ÖWR-Ethik-Kodex sind:
Kein - offener oder versteckter - Kaufappell bei Werbung, die sich an Kinder und Jugendliche richtet.
Keine Abbildungen von Influencern, die ein gesundheitsschädigendes Verhalten oder gesundheitsschädigende Körperformen (Bulimie, Anorexie, Adipositas etc.) insbesondere in Bezug auf Körpergewicht propagieren
Keine psychische und verbale Gewalt - insbesondere das Verächtlichmachen Einzelner oder von Gruppen, Beschimpfungen und Drohungen sowie die Erzeugung von Angst, etwa in Form von Praktiken wie dem „Pranking“ (Streiche spielen, in die Irre leiten).
Es sei, ließ Straberger durchblicken, im Interesse der Marktteilnehmer, sich an diese Regeln zu halten: „Die Umsetzung muss von jedem Einzelnen gelebt werden, denn nur so können wir auch im großen Feld des Influencer Marketings künftigen Werbeverboten entgegenwirken“.