Mit dabei bereits in vielen Fällen: Die Red Bull Dose. Der Getränkekonzern sponsert gerade im alpinen Bereich sehr gerne. Dafür gibt’s das Logo nicht nur auf den Helm, sondern auch sonst überall hingepickt. Und als Draufgabe die überdimensionale Dose, die beim Interview entweder gut sichtbar gehalten oder auf einem Tisch platziert wird.
Damit ist nun Schluss – zumindest in den deutschen Öffentlich-Rechtlichen. Einem Zuseher des ZDF stieß der Trick sauer auf. Er beschwerte sich daher beim Fernsehrat. Der kam schließlich zu dem Ergebnis, dass es sich dabei nicht um Sponsoring, sondern um unzulässige Schleichwerbung handle.
Mit dem Urteil machte man sich unter den Sportlern keine Freunde. Die sind, solange sie nicht ordentlich Preisgeld kassieren, von den Sponsor-Einnahmen abhängig. Allerdings betrifft das Urteil nur ZDF und ARD.
Im ORF-Interview können die Athleten nach wie vor die überdimensionale Dose in die Kamera schwenken.