06. Juli 2021
Blümel klagt und besteht auf VÖ-Pflicht
Hat Strafverfahren gegen Twitter-User am LG wegen übler Nachrede eröffnet.
29. Juni 2021
Reitan - Klenk: 1:1 Mitte der ersten Halbzeit
„Hirnbescheuert“: Falter muss Mitteilung bringen, darf aber weiterhin das inkriminierte Wort gegen ÖVP-Kampportal Zur Sache verwenden.
Zur Sache-CR Claus Reitan klagt den Falter-Chefredakteur jetzt auch strafrechtlich. Möglich, dass er das Hirn mit Ei, auf das ihn Klenk einladen wollte, in die falsche Kehle bekommen hat.