RoG warnt vor Fehlern beim Plattformgesetz Pixabay
07 Sep
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RoG warnt vor Fehlern beim Plattformgesetz

Letzte Woche schickte die Regierung ihr "Gesetz gegen Hass im Internet" in Begutachtung.

Obwohl Reporter ohne Grenzen dem einiges abgewinnen kann, betont man doch die Gefahr, wie leicht derartige Gesetze zu Zensurgesetzen werden könnten. Als Beispiel führt die Organisation das deutsche Netzwerkdurchsetzungsgesetz an. Dieses würde Plattformen animieren, zu schnell zur Löschtaste zu greifen. Denn bestraft werde nicht ein Verstoß gegen die Meinungsfreiheit, sondern, wenn ein Hasspost zu lange Online bleibe. Was dazu führe, dass man eher auf Nummer sicher gehe.
„Wir begrüßen das Ziel der Initiative, Personen im digitalen Raum besser vor Hassrede und Verleumdungen zu schützen. Medienschaffende sehen sich diesem Phänomen ganz besonders ausgesetzt. Zugleich verfolgt das Gesetz trotz einiger positiver Anpassungen ähnlich problematische Ansätze wie schon jene in Frankreich und Deutschland und könnte auch hier zu Einschränkungen der Meinungs- und Pressefreiheit führen“, so Rubina Möhring, die Präsidentin von Reporter ohne Grenzen Österreich.
Das Paket umschließe auch eine neue Plattformverantwortlichkeit für große Onlineforen, ausgenommen Enzyklopädien, Handelsportale und Medienforen. Plattformen mit mehr als 100.000 Nutzerinnen und Nutzern und einem Jahresumsatz von über 500.000 Euro müssen künftig ein Meldeformular zur Verfügung stellen, mit dem man strafbare Hassreden melden kann. Die Betreiberinnen und Betreiber der Seiten sind dann verpflichtet, binnen 24 gemeldete Verstöße zu prüfen und gegebenenfalls zu sperren.
Lobend hebt Reporter ohne Grenzen jedenfalls hervor, dass im Gegensatz zum deutschen Gesetz zum Schutz vor einem möglichen Overblocking ein Widerspruchsrecht der Betroffenen vorgesehen sei. Zusätzlich sollen sie sich an eine unabhängige Beschwerdestelle wenden können. „Maßgeblich ist dabei, dass Plattformen künftig nicht mehr ohne Erklärung Beiträge löschen können. Das Recht auf Informationsfreiheit muss weiterhin bestehen bleiben“, betont Möhring.
Begrüßt wird auch die Einführung neuer Transparenzpflichten der Unternehmen in Bezug auf deren Umgang mit Meldungen der Nutzerinnen und Nutzer. Insbesondere Facebook und YouTube würden immer stärker auf die automatisierte Erkennung illegaler Inhalte setzen und dabei möglicherweise gesteigerte Fehlerraten in Kauf nehmen.
In Hinblick auf die Verpflichtung zur Speicherung von Nutzerdaten zur besseren Strafverfolgung illegaler Beiträge würden sich allerdings nach wie vor maßgebliche Datenschutzfragen auftun.