Ab wann Sommerreifen in Österreich? Pflicht, Wechsel & Profiltiefe

Ab wann sind Sommerreifen vorgeschrieben - gibt es eine Pflicht? (KI, Symbolbild)
Ab wann sind Sommerreifen vorgeschrieben - gibt es eine Pflicht? (KI, Symbolbild)

Ab wann sollte man in Österreich Sommerreifen montieren? Eine gesetzliche Sommerreifenpflicht gibt es nicht. Auch der 16. April ist kein verpflichtender Wechseltermin. Für Pkw und leichte Lkw bis 3,5 Tonnen endet lediglich mit 15. April der Zeitraum der situativen Winterausrüstungspflicht. Ob der Wechsel auf Sommerreifen unmittelbar danach sinnvoll ist, hängt vor allem von Wetter, Temperaturen, Region und Fahrprofil ab.

Gerade in höheren Lagen Österreichs kann es auch im April noch kalt werden oder schneien. Der ÖAMTC empfiehlt deshalb, nicht allein auf das Kalenderdatum zu schauen. Herrschen über einen längeren Zeitraum konstant zweistellige Temperaturen, spricht mehr für den Wechsel auf Sommerreifen. Wer dagegen regelmäßig in höheren Lagen unterwegs ist, sollte mögliche späte Kälteeinbrüche in die Entscheidung einbeziehen.

Sommerreifen in Österreich – kurz beantwortet

  • Sommerreifenpflicht: Nein, eine allgemeine gesetzliche Sommerreifenpflicht gibt es nicht.
  • Pflicht zum Wechsel am 16. April: Nein.
  • Winterreifen-Zeitraum: Für Pkw und leichte Lkw bis 3,5 t gilt die situative Winterausrüstungspflicht von 1. November bis 15. April.
  • Mindestprofiltiefe Sommerreifen: 1,6 mm bei den üblichen Pkw-Reifen.
  • Beste Wechselzeit: Nicht allein nach Datum entscheiden, sondern Wetter und Temperaturen berücksichtigen.
  • Winterreifen im Sommer: Grundsätzlich möglich, wenn die gesetzlichen Reifenanforderungen erfüllt werden – sicherheitstechnisch sind passende Saisonreifen vorzuziehen.

Ab wann sind Sommerreifen in Österreich sinnvoll?

Einen für ganz Österreich perfekten Kalendertag gibt es nicht. Die Straßen- und Temperaturverhältnisse in Wien oder im Burgenland können sich im April deutlich von jenen in höher gelegenen Regionen der Steiermark, Salzburgs, Tirols, Kärntens oder Vorarlbergs unterscheiden.

Für die praktische Entscheidung sind deshalb drei Punkte wichtiger als ein fixes Datum:

  • Bleiben die Temperaturen auch morgens und nachts stabil mild?
  • Sind auf den regelmäßig gefahrenen Strecken noch Schnee oder Kälteeinbrüche realistisch?
  • Führt die Fahrt häufig in höhere Lagen, über Pässe oder in Bergregionen?

Der ÖAMTC stellte im Frühjahr 2026 ausdrücklich klar, dass der Wechsel auf Sommerreifen nach dem Ende der situativen Winterreifenpflicht nicht sofort erfolgen muss. Erst wenn die Temperaturen über einen längeren Zeitraum konstant im zweistelligen Bereich liegen, werden Sommerreifen zur naheliegenderen Wahl.

Die bekannte Faustregel rund um eine bestimmte einzelne Temperatur sollte deshalb nicht wie eine gesetzliche Grenze behandelt werden. Wetterverlauf, Straßenbedingungen und konkrete Nutzung sind für die Entscheidung aussagekräftiger.

Gibt es in Österreich eine Sommerreifenpflicht?

Nein. In Österreich gibt es keine allgemeine gesetzliche Vorschrift, nach der ein Pkw ab einem bestimmten Datum mit Sommerreifen ausgestattet sein muss.

Häufig entsteht das Missverständnis durch das Ende der Winterreifenperiode am 15. April. Für Pkw und leichte Lkw bis 3,5 Tonnen gilt zwischen 1. November und 15. April eine situative Winterausrüstungspflicht. Sie greift innerhalb dieses Zeitraums bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen wie Schnee, Schneematsch oder Eis.

Wie diese Winterregel genau funktioniert, welche Profiltiefen dabei gelten und was für Firmenautos, schwere Lkw oder Fahrten ins Ausland wichtig ist, erklären wir ausführlich in unserem Ratgeber zur Winterreifenpflicht in Österreich.

Muss man am 16. April auf Sommerreifen wechseln?

Nein. Der 16. April ist kein gesetzlich vorgeschriebener Sommerreifen-Termin.

Am 15. April endet für Pkw und leichte Lkw bis 3,5 Tonnen lediglich der gesetzlich definierte Zeitraum der situativen Winterausrüstungspflicht. Daraus folgt keine automatische Verpflichtung, am nächsten Tag Sommerreifen zu montieren.

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Das ist gerade bei wechselhaftem Frühlingswetter relevant. Wer beispielsweise regelmäßig über höher gelegene Straßen fährt, kann mit einem etwas späteren Wechsel besser auf einen möglichen Kälteeinbruch reagieren.

Was passiert, wenn es nach dem 15. April noch einmal schneit?

Die österreichische situative Winterausrüstungspflicht für Pkw bis 3,5 Tonnen ist gesetzlich auf den Zeitraum von 1. November bis 15. April begrenzt. Schneefall außerhalb dieses Zeitraums verlängert diese konkrete gesetzliche Frist nicht automatisch.

Die rechtliche Frist ist allerdings nicht dasselbe wie eine Empfehlung für sicheres Fahren. Wer weiß, dass eine Fahrt über verschneite oder sehr kalte Bergstraßen bevorsteht, sollte seine Bereifung an den tatsächlichen Bedingungen ausrichten.

Das zeigt, warum ein möglichst früher Wechseltermin nicht automatisch die beste Entscheidung ist. Für einen Stadtwagen mit Fahrten im Flachland kann die Situation anders aussehen als für Pendler, Außendienstmitarbeiter oder Freizeitfahrer, die regelmäßig in höhere Lagen fahren.

Welche Profiltiefe brauchen Sommerreifen in Österreich?

Für Pkw und leichte Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen beträgt die gesetzliche Mindestprofiltiefe bei Sommerreifen grundsätzlich 1,6 Millimeter. Die Profiltiefe wird im relevanten mittleren Bereich der Lauffläche beurteilt.

Reifen / Verwendung Gesetzliche Mindestprofiltiefe
Sommerreifen bis 3,5 t 1,6 mm
Winterreifen bis 3,5 t – Radialreifen 4 mm bei Verwendung als Winterreifen
Winterreifen bis 3,5 t – Diagonalreifen 5 mm bei Verwendung als Winterreifen

Die 1,6 Millimeter sind eine gesetzliche Mindestanforderung und sollten nicht mit einer allgemeinen Empfehlung gleichgesetzt werden. Zustand, Alter, Beschädigungen und die tatsächliche Leistungsfähigkeit eines Reifens bleiben ebenfalls wichtig.

Wie kann man die Profiltiefe kontrollieren?

Pkw-Reifen verfügen über Verschleißindikatoren. Trotzdem lohnt eine regelmäßige Kontrolle über die gesamte Reifenbreite. Ungleichmäßiger Abrieb kann beispielsweise darauf hinweisen, dass einzelne Bereiche bereits stärker abgefahren sind.

Wer Reifen beim saisonalen Wechsel in einer Werkstatt montieren lässt, kann Profiltiefe, Beschädigungen und allgemeinen Zustand gleich mitkontrollieren lassen. Für Unternehmen und Fuhrparks ist eine dokumentierte Kontrolle sinnvoll, damit nicht erst unmittelbar vor einer notwendigen Fahrt auffällt, dass einzelne Reifen ersetzt werden müssen.

Darf man Winterreifen im Sommer fahren?

Eine pauschale gesetzliche Sommerreifenpflicht gibt es nicht. Auch Winterreifen verschwinden deshalb am 16. April nicht automatisch aus dem zulässigen Bereich.

Besonders interessant ist eine Regel für abgefahrenere Winterreifen: Winterreifen, die die vorgeschriebene Mindestprofiltiefe für die Verwendung als Winterreifen nicht mehr erreichen, aber noch über der gesetzlichen Mindestprofiltiefe für Sommerreifen liegen, dürfen grundsätzlich als Sommerreifen weiterverwendet werden.

Das bedeutet allerdings nicht, dass diese Lösung technisch immer empfehlenswert ist. Das österreichische Behördenportal empfiehlt ausdrücklich, aus Gründen der Verkehrssicherheit Reifen zu verwenden, die für die jeweilige Jahreszeit entwickelt wurden.

Auch der ÖAMTC weist darauf hin, dass Winterreifen bei hohen sommerlichen Temperaturen gegenüber Sommerreifen deutlich an Leistungsfähigkeit verlieren können. Spätestens bei ausgeprägt sommerlichem Wetter spricht daher viel für einen passenden Sommer- oder Ganzjahresreifen.

Sommerreifen oder Ganzjahresreifen?

Nicht jeder Autofahrer muss automatisch zwei separate Reifensätze verwenden. Für bestimmte Fahrprofile können Ganzjahresreifen eine Alternative sein. Ob das sinnvoll ist, hängt jedoch stark von Fahrleistung, Wohnregion, Wintereinsatz, Fahrzeug und Auslandsfahrten ab.

Ein Stadtfahrzeug mit wenigen Kilometern und der Möglichkeit, bei extremem Winterwetter stehen zu bleiben, hat ein anderes Anforderungsprofil als ein Außendienstfahrzeug, das jeden Tag zuverlässig unterwegs sein muss.

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Wer einen Wechsel auf Ganzjahresreifen erwägt, sollte deshalb nicht nur die Bequemlichkeit des entfallenden saisonalen Reifenwechsels berücksichtigen. Kennzeichnung, Wintertauglichkeit, Profiltiefe und Einsatzgebiet bleiben entscheidend. Die Vor- und Nachteile behandeln wir ausführlich im Beitrag Ganzjahresreifen in Österreich: erlaubt, sinnvoll oder Risiko?.

Wann sollte man den Termin für den Reifenwechsel vereinbaren?

Wer Sommer- und Winterräder verwendet, muss zwischen dem rechtlich notwendigen Zeitpunkt und der praktischen Werkstattplanung unterscheiden.

Es kann sinnvoll sein, den Termin frühzeitig zu reservieren, ihn aber nicht unnötig auf die ersten Tage nach dem 15. April zu legen. So lassen sich stark ausgelastete Wechselwochen vermeiden und gleichzeitig Wetterprognosen berücksichtigen.

Vor dem Termin sollten folgende Punkte geprüft werden:

  • Profiltiefe der vorhandenen Sommerreifen
  • sichtbare Beschädigungen und ungewöhnlicher Abrieb
  • Alter und allgemeiner Zustand der Reifen
  • passende Reifendimension für das Fahrzeug
  • Zustand der Felgen
  • notwendige Neuanschaffung vor dem Montagetermin
  • Einlagerung des zweiten Radsatzes

Wer gerade ein Fahrzeug kauft, sollte vorhandene Sommer- und Winterräder ebenfalls in die Gesamtkosten einrechnen. Unser Ratgeber zum Auto kaufen in Österreich zeigt weitere Punkte, die bei Händlerwahl und Gebrauchtwagenprüfung wichtig sind.

Sommerreifen bei Firmenautos und Fuhrparks

Für Unternehmen ist der Reifenwechsel weniger eine Frage eines einzelnen Stichtags als eine organisatorische Aufgabe. Außendienst, Lieferverkehr, Kundentermine und mehrere Fahrzeugstandorte erschweren kurzfristige Werkstatttermine.

Ein sinnvoller Fuhrparkplan kann deshalb bereits vor der eigentlichen Wechselsaison erfassen:

  • welche Fahrzeuge Sommer- und Winterräder verwenden,
  • welche Fahrzeuge mit Ganzjahresreifen ausgestattet sind,
  • welche Profiltiefen vorhanden sind,
  • welche Reifen vor der nächsten Saison ersetzt werden müssen,
  • wo Räder eingelagert sind,
  • welche Fahrzeuge regelmäßig in höhere Lagen fahren und
  • wann einzelne Fahrzeuge für einen Werkstatttermin verfügbar sind.

Besonders bei Firmenautos sollte nicht pauschal für den gesamten Fuhrpark am selben Tag gewechselt werden. Fahrzeuge mit Fahrten in alpine Regionen können anders geplant werden als reine Stadtfahrzeuge.

Was gilt bei E-Autos?

Die gesetzlichen Reifenregeln unterscheiden bei der Sommerreifenpflicht nicht grundsätzlich danach, ob ein Pkw elektrisch, mit Benzin oder Diesel fährt. Bei der praktischen Reifenauswahl können Fahrzeuggewicht, Leistung, Drehmoment, Reichweite und Verbrauch aber eine größere Rolle spielen.

Beim Kauf neuer Reifen sollte deshalb immer geprüft werden, welche Dimensionen, Tragfähigkeits- und Geschwindigkeitswerte für das konkrete Fahrzeug vorgesehen sind. Wer E-Mobilität insgesamt plant, findet weitere Informationen zu Kauf, Laden, laufenden Kosten und Winterbetrieb in unserem Ratgeber E-Auto in Österreich.

Die häufigsten Fehler beim Wechsel auf Sommerreifen

1. Den 16. April als gesetzlichen Pflichttermin verstehen

Das ist der häufigste Irrtum. Die Winterausrüstungspflicht endet mit 15. April. Daraus entsteht keine Sommerreifenpflicht ab 16. April.

2. Nur auf eine starre Temperaturregel schauen

Eine einzelne Temperaturzahl ersetzt keine Betrachtung des tatsächlichen Wetters. Besonders Morgen-, Nacht- und Bergtemperaturen können deutlich von Tageshöchstwerten abweichen.

3. Profiltiefe erst beim Montagetermin kontrollieren

Wer neue Sommerreifen braucht, sollte dies möglichst vor dem vereinbarten Termin wissen. Das erleichtert Preisvergleich, Bestellung und Werkstattplanung.

4. Alte Winterreifen automatisch den ganzen Sommer weiterfahren

Dass eine Nutzung rechtlich grundsätzlich möglich sein kann, bedeutet nicht, dass sie für einen heißen Sommer technisch die beste Lösung ist.

5. Ganzjahresreifen mit Sommerreifen gleichsetzen

Ganzjahresreifen bilden einen eigenen Kompromiss zwischen Sommer- und Wintereinsatz. Besonders wichtig wird ihre Kennzeichnung, sobald sie während der österreichischen Winterausrüstungspflicht verwendet werden sollen.

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Fazit: Kein Pflichtdatum – Wetter und Fahrprofil entscheiden

In Österreich gibt es keine allgemeine Sommerreifenpflicht und keinen gesetzlichen Zwang, am 16. April auf Sommerreifen zu wechseln. Für Pkw und leichte Lkw bis 3,5 Tonnen endet am 15. April lediglich der Zeitraum der situativen Winterausrüstungspflicht.

Der sinnvollste Wechselzeitpunkt hängt deshalb vom tatsächlichen Wetter ab. Wenn sich längerfristig milde, zweistellige Temperaturen eingestellt haben und keine typischen Winterfahrten mehr bevorstehen, spricht viel für Sommerreifen. Wer regelmäßig in höheren Lagen unterwegs ist, sollte mögliche späte Kälteeinbrüche berücksichtigen.

Beim vorhandenen Reifensatz bleiben außerdem Zustand und Profiltiefe entscheidend. Sommerreifen benötigen bei Pkw grundsätzlich mindestens 1,6 Millimeter Profil. Diese Zahl ist allerdings eine gesetzliche Mindestgrenze und kein Ersatz für die Beurteilung des tatsächlichen Reifenzustands.

FAQ: Sommerreifen in Österreich

Gibt es in Österreich eine Sommerreifenpflicht?

Nein. Es gibt keine allgemeine gesetzliche Sommerreifenpflicht. Die österreichische Regelung definiert stattdessen für Pkw und leichte Lkw bis 3,5 Tonnen eine situative Winterausrüstungspflicht vom 1. November bis 15. April.

Muss man am 16. April Sommerreifen montieren?

Nein. Der 16. April ist kein gesetzlich vorgeschriebener Wechseltermin. Die Entscheidung sollte an Wetter, Region und Fahrprofil angepasst werden.

Ab welcher Temperatur sollte man Sommerreifen verwenden?

Es gibt keine gesetzliche Temperaturgrenze. Der ÖAMTC empfiehlt 2026, auf die längerfristige Wetterentwicklung zu achten und Sommerreifen insbesondere dann in Betracht zu ziehen, wenn die Temperaturen über längere Zeit konstant im zweistelligen Bereich liegen.

Welche Mindestprofiltiefe brauchen Sommerreifen in Österreich?

Sommerreifen von Pkw und leichten Kraftfahrzeugen bis 3,5 Tonnen benötigen grundsätzlich mindestens 1,6 Millimeter Profiltiefe.

Darf man Winterreifen im Sommer weiterfahren?

Grundsätzlich besteht keine Sommerreifenpflicht. Winterreifen, die nicht mehr die vorgeschriebene Winterprofiltiefe erreichen, aber noch über der Sommer-Mindestprofiltiefe liegen, dürfen grundsätzlich als Sommerreifen weiterverwendet werden. Aus Sicherheitsgründen empfehlen die österreichischen Behörden jedoch saisonal geeignete Reifen.

Was gilt, wenn es nach dem 15. April noch schneit?

Die gesetzliche situative Winterausrüstungspflicht für Pkw bis 3,5 Tonnen endet mit 15. April. Bei spätem Schneefall sollte die Bereifung trotzdem an die tatsächlichen Straßen- und Wetterverhältnisse angepasst werden.

Sind Ganzjahresreifen in Österreich erlaubt?

Ja. Sollen Ganzjahresreifen während der Winterausrüstungspflicht bei winterlichen Verhältnissen als Winterreifen dienen, müssen sie die dafür geltenden gesetzlichen Anforderungen an Kennzeichnung und Profiltiefe erfüllen.

Quellen

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung. Die konkrete Bereifung sollte immer an Fahrzeug, Fahrprofil, Wetter- und Straßenverhältnisse angepasst werden. Gesetzliche Vorgaben, technische Anforderungen, Versicherungsfragen und besondere Bestimmungen für einzelne Fahrzeugarten oder Fahrten ins Ausland sind im konkreten Einzelfall gesondert zu prüfen.

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