Wirtschaftsspionage in Österreich betrifft längst nicht nur Großkonzerne. Gefährdet sind auch KMU, Hidden Champions, Start-ups und Forschungseinrichtungen. Angriffe erfolgen über IT-Systeme, Mitarbeitende, Kooperationen, Lieferketten und persönliche Kontakte. Der Artikel geht auf die wichtigsten Formen, ihren Auswirkungen und auf wichtige Maßnahmen dagegen ein.
Ausgangslage
Österreich besitzt zahlreiche Unternehmen, die außerhalb ihrer Branche kaum bekannt sind, international aber technologisch führend arbeiten. Genau dieses Know-how macht den Wirtschaftsstandort attraktiv. Besonders relevant sind spezialisierte Produktionsverfahren, Forschungsdaten, Softwarearchitekturen, strategische Planungen und das Erfahrungswissen einzelner Schlüsselpersonen.
Wirtschaftsspionage wird dabei häufig zu eng als Cyberangriff verstanden. Die aktuelle österreichische Sicherheitslage zeichnet ein breiteres Bild. Neben digitalen Angriffen spielen Social Engineering, Innentäter, Geschäftsreisen, internationale Kooperationen und Schwachstellen bei Partnern eine Rolle. Selbst öffentlich verfügbare Informationen können wertvoll werden, wenn sie systematisch zusammengeführt werden.
Für Unternehmen entsteht daraus eine Führungsaufgabe. Wirtschaftsschutz betrifft nicht nur die IT-Abteilung. Geschäftsführung, Personal, Vertrieb, Forschung, Einkauf und Rechtsabteilung müssen gemeinsam festlegen, welches Wissen besonders schützenswert ist.
Was bedeutet Wirtschaftsspionage?

Die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst definiert staatliche Wirtschaftsspionage als gezieltes Abschöpfen wirtschaftlich oder technologisch bedeutender Informationen. Auftraggeber oder Beteiligte können staatliche Nachrichtendienste oder von ihnen beauftragte Akteure sein. Der Verfassungsschutzbericht 2025 der DSN widmet dem Wirtschaftsschutz deshalb ein eigenes Kapitel.
Was unterscheidet Wirtschaftsspionage von Industriespionage?
Die Begriffe werden im Alltag häufig gemeinsam verwendet. Eine sinnvolle Abgrenzung betrifft vor allem die Motivation. Staatliche Wirtschaftsspionage verfolgt wirtschafts- oder sicherheitspolitische Interessen eines Staates. Industriespionage kann dagegen von Wettbewerbern oder anderen privatwirtschaftlichen Akteuren ausgehen.
Für das betroffene Unternehmen macht diese Unterscheidung im ersten Moment wenig Unterschied. Verlorenes Fertigungswissen, vertrauliche Kalkulationen oder Entwicklungsdaten können unabhängig vom Täter erhebliche wirtschaftliche Folgen haben.
Wie verbreitet ist Wirtschaftsspionage in Österreich?
Eine aktuelle österreichische Untersuchung liefert eine belastbare Orientierung. Die Befragung wurde 2024 durchgeführt. Insgesamt gingen 510 vollständig ausgefüllte Fragebögen ein. 80 Prozent der teilnehmenden Unternehmen beschäftigten weniger als 50 Personen.
3,1 Prozent der Unternehmen berichteten von einem konkreten Fall innerhalb der vorherigen fünf Jahre. Weitere 5,9 Prozent hatten einen entsprechenden Verdacht. Damit meldeten rund neun Prozent entweder einen bestätigten Vorfall oder einen Verdachtsfall. Die Ergebnisse wurden unter anderem vom österreichischen Bundesministerium für Inneres veröffentlicht.
Diese Zahl darf nicht mit einer allgemeinen Opferquote gleichgesetzt werden. Sie beschreibt die Antworten der befragten Unternehmen. Hinzu kommt eine schwer messbare Dunkelziffer. Spionage unterscheidet sich gerade dadurch von vielen anderen Delikten, dass der Informationsverlust möglicherweise jahrelang unentdeckt bleibt.
Wer wird hinter den Vorfällen vermutet?
Bei den betroffenen Unternehmen nannten 25 Prozent Mitbewerber als mögliche Urheber. 18,8 Prozent vermuteten ehemalige Mitarbeitende. Mehr als ein Drittel der betroffenen Betriebe konnte laut Hochschule Campus Wien keine Angaben zu Tatverdächtigen machen.
Auch die Meldebereitschaft bleibt begrenzt. Als Gründe werden fehlende Beweise, unklare Informationswege, Zweifel am Nutzen einer Meldung und mögliche Reputationsschäden genannt. Genau deshalb lassen offizielle Fallzahlen nur begrenzte Rückschlüsse auf das tatsächliche Ausmaß zu.
Warum Österreich für Wirtschaftsspionage interessant ist
Österreich ist keine große Volkswirtschaft. In zahlreichen technologischen Nischen besitzen heimische Unternehmen dennoch beachtliche internationale Marktpositionen. Der Verfassungsschutz nennt insbesondere innovationsintensive Betriebe und Branchen mit langen Investitionszyklen als relevante Ziele.
Dazu gehören Maschinen- und Anlagenbau, Halbleiterfertigung, Energietechnologie, Gesundheitstechnologie, Life Sciences, künstliche Intelligenz und Luftfahrt. Auch universitäre und außeruniversitäre Forschung ist betroffen. Viele dieser Bereiche überschneiden sich mit jenen Branchen, die derzeit verstärkt in Automatisierung und neue Produktionstechnologien investieren.
Eine regionale Besonderheit kommt hinzu. Bereits der Verfassungsschutzbericht 2024 verwies auf die exportstarken Industriestandorte Oberösterreich und Steiermark. Weltweit tätige Unternehmen haben mehr internationale Schnittstellen. Dazu gehören Kunden, Lieferanten, Niederlassungen, Forschungspartner und Investoren.
Der gefährlichste Datenabfluss beginnt nicht immer mit einem Hackerangriff

Hackerangriffe bleiben ein wesentlicher Angriffsweg. In der aktuellen Unternehmensbefragung machten sie rund die Hälfte der genannten Tathandlungen aus. Informationsweitergabe durch Mitarbeitende und Social Engineering wurden jeweils in knapp einem Fünftel der Fälle genannt.
Die DSN beschreibt deshalb zunehmend hybride Vorgehensweisen. Technische Angriffe werden mit persönlichen Kontakten, psychologischer Beeinflussung und der Auswertung offener Informationen kombiniert. Auch Schwachstellen in Lieferketten und Kooperationen gewinnen an Bedeutung.
Social Engineering kann dabei ausgesprochen unspektakulär beginnen. Ein angeblicher Branchenkollege stellt eine fachliche Frage. Ein neuer Kontakt interessiert sich für ein Projekt. Eine vermeintliche Kooperation wirkt wirtschaftlich attraktiv. Ziel ist nicht zwingend ein Passwort. Häufig geht es zunächst um Einschätzungen, Zuständigkeiten oder interne Zusammenhänge.
Gezielte Desinformation kann solche Operationen zusätzlich begleiten. Unternehmen sollten deshalb auch verstehen, wie sich Desinformation und manipulierte Informationen erkennen lassen.
Warum LinkedIn, Patente und Forschungsprojekte zum Sicherheitsfaktor werden
Eine besondere Entwicklung betrifft öffentlich verfügbare Informationen. Ein einzelnes LinkedIn-Profil enthält meist kein Geschäftsgeheimnis. Gemeinsam mit Stellenanzeigen, Firmeninformationen, Fachpublikationen und Konferenzprogrammen entsteht jedoch ein detaillierteres Bild.
Der Verfassungsschutzbericht 2025 beschreibt, dass chinesische Nachrichtendienste zunehmend KI-gestützte Systeme zur Informationsgewinnung einsetzen. Dabei können Daten aus sozialen Medien, Firmendatenbanken und wissenschaftlichen Publikationen systematisch ausgewertet werden. So entstehen Profile von Zielpersonen und Organisationen.
Kann eine Patentanmeldung ein Unternehmen erst sichtbar machen?
Dieser Aspekt wird im Wirtschaftsschutz häufig unterschätzt. Die DSN weist darauf hin, dass Nachrichtendienste und strategisch agierende Industriekonzerne Hochschulausgründungen, Förderprogramme und Patentanmeldungen beobachten können. Ziel ist ein früher Einblick in zukünftige Schlüsseltechnologien.
Darin liegt ein struktureller Widerspruch. Innovative Unternehmen müssen sichtbar werden, um Kapital, Partner und Kunden zu gewinnen. Gleichzeitig verraten Förderprojekte, Patente oder wissenschaftliche Veröffentlichungen, woran gearbeitet wird. Wirtschaftsschutz bedeutet daher nicht Geheimhaltung um jeden Preis. Entscheidend ist eine klare Grenze zwischen sinnvoller Sichtbarkeit und unnötiger Preisgabe.
Warum Hidden Champions und Start-ups besondere Risiken tragen
Österreichische Hidden Champions besitzen häufig spezialisiertes Prozess- und Fertigungswissen. Dieses Wissen lässt sich nicht immer in einzelnen Dokumenten finden. Oft ist es über Jahrzehnte innerhalb einer Organisation entstanden.
Damit verändert sich auch die Frage nach dem wichtigsten Datenträger. Bei einem spezialisierten Industriebetrieb kann eine erfahrene Schlüsselperson wertvolleres Wissen besitzen als eine einzelne Datenbank. Austritte, Pensionierungen und Personalwechsel werden deshalb zu sicherheitsrelevanten Ereignissen.
Start-ups haben ein anderes Problem. Sie entwickeln neue Software, Forschungsansätze oder Produktionsmethoden, während ihre Organisation noch wächst. Berechtigungsstrukturen, Dokumentation und Compliance entwickeln sich nicht immer gleich schnell. Externes Kapital und internationale Kooperationen erweitern zusätzlich den Kreis möglicher Zugriffe.
Gerade bei geförderten Digitalisierungsprojekten österreichischer KMU sollte Informationssicherheit deshalb von Beginn an mitgedacht werden. Digitalisierung schafft Effizienz, erhöht aber auch die Zahl digitaler Schnittstellen.
Die unterschätzten Ziele: Preise, Angebote und Verhandlungspositionen
Wirtschaftsspionage dreht sich nicht ausschließlich um Patente und technische Zeichnungen. Für einen Konkurrenten können Informationen über Preise oder Verhandlungen ebenso wertvoll sein.
Besonders bei internationalen Großprojekten können Angebotsstrategien, Lieferbedingungen und technische Zugeständnisse einen direkten Wettbewerbsvorteil schaffen. Kennt ein Wettbewerber die Kalkulation oder Schmerzgrenze eines österreichischen Anbieters, kann er sein eigenes Angebot entsprechend positionieren.
Damit geraten Abteilungen in den Fokus, die sich selbst möglicherweise nicht als Geheimnisträger betrachten. Vertrieb, Einkauf und Geschäftsführung kennen Margen, Kundenbeziehungen, geplante Angebote und strategische Entscheidungen. Wirtschaftsschutz darf deshalb nicht auf Forschung und Entwicklung begrenzt bleiben.
Geschäftsreisen als besondere Angriffsfläche
Geschäftsreisen schaffen Situationen, die im normalen Büroalltag nicht auftreten. Geräte verlassen geschützte Netzwerke. Mitarbeitende nutzen Hotels, Flughäfen oder fremde Besprechungsräume. Gleichzeitig entstehen neue persönliche Kontakte.
Der österreichische Wirtschaftsschutz empfiehlt deshalb, nur wirklich benötigte Geräte und Daten mitzunehmen. Für exponierte Reisen können getrennte Reisesysteme und Reiseaccounts sinnvoll sein. Offene WLAN-Netze und fremdes Zubehör erhöhen weitere Risiken. Auch Reisepläne sollten nicht unnötig öffentlich gemacht werden.
Besonders wichtig ist die Zeit nach der Rückkehr. Geräte können auf Manipulation oder Schadsoftware geprüft werden. Reiseaccounts sollten zurückgesetzt oder gesperrt werden. Nicht mehr benötigte Daten können entfernt werden.
Unternehmen brauchen zusätzlich einen klaren Meldeweg. Ein ungewöhnlicher Kontakt, ein unbeaufsichtigtes Gerät oder eine auffällige Gesprächssituation sollte intern dokumentiert werden können, ohne dass Mitarbeitende einen Vorwurf befürchten müssen.
China, Joint Ventures und Forschungskooperationen

China ist für Österreich ein wichtiger Markt und Handelspartner. Gleichzeitig widmet die DSN Kooperationen mit chinesischen Akteuren besondere Aufmerksamkeit. Im Zentrum stehen strategische Technologien, Forschungskooperationen, Beteiligungen und Joint Ventures.
Daraus folgt nicht, dass eine chinesische Beteiligung automatisch ein Spionagerisiko darstellt. Entscheidend sind Eigentümerstrukturen, Zugriffsmöglichkeiten, vertragliche Rechte, technologische Bedeutung und der konkrete Partner. Eine pauschale Betrachtung wäre fachlich falsch.
Bei sensiblen Projekten sollten Unternehmen geistiges Eigentum eindeutig regeln. Entwicklungsdaten benötigen abgestufte Zugriffsrechte. Partner sollten nicht nur wirtschaftlich geprüft werden. Auch Kontrollstrukturen und Abhängigkeiten können relevant sein. Ein richtig gelesener Firmenbuchauszug kann bei österreichischen Partnern einen ersten Teil dieser Prüfung unterstützen.
Besonders sensibel sind Technologien mit möglicher ziviler und militärischer Nutzung. Dazu zählen laut DSN etwa Halbleitertechnik, Robotik, Luftfahrt, Medizintechnik und KI-basierte Anwendungen.
Wann ist eine Information rechtlich ein Geschäftsgeheimnis?
Unternehmen können nicht allein durch die Bezeichnung vertraulich festlegen, dass jede Information rechtlich als Geschäftsgeheimnis geschützt ist. Das österreichische Wettbewerbsrecht stellt konkrete Anforderungen.
Eine Information muss geheim sein und wegen ihrer Geheimhaltung einen wirtschaftlichen Wert besitzen. Zusätzlich muss sie Gegenstand angemessener Geheimhaltungsmaßnahmen sein. Die Wirtschaftskammer Österreich erläutert den Schutz von Geschäftsgeheimnissen einschließlich dieser Voraussetzungen.
Dieser Punkt besitzt erhebliche praktische Bedeutung. Zugriffsrechte, Vertraulichkeitsvereinbarungen und dokumentierte Schutzprozesse verhindern nicht nur Informationsabfluss. Sie können auch für die spätere rechtliche Durchsetzung wichtig sein.
Welche Strafen sieht das österreichische Strafrecht vor?
§ 123 StGB betrifft die Auskundschaftung eines Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisses. Wer ein solches Geheimnis mit entsprechendem Verwertungsvorsatz auskundschaftet, riskiert bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe. Der aktuelle Wortlaut ist im Rechtsinformationssystem des Bundes zu § 123 StGB abrufbar.
§ 124 StGB betrifft die Auskundschaftung zugunsten des Auslands. Das Gesetz sieht dafür eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren vor. Erfasst werden kann auch die Preisgabe eines Geheimnisses durch eine zur Geheimhaltung verpflichtete Person.
NISG 2026 macht Informationssicherheit zur Führungsaufgabe
Das NISG 2026 ist kein spezielles Gesetz gegen Wirtschaftsspionage. Seine organisatorischen Anforderungen überschneiden sich jedoch mit wichtigen Schutzmaßnahmen. Dazu gehören Risikomanagement, Schulungen, Zugriffskontrolle und Sicherheit der Lieferkette.
Das Gesetz wurde bereits Ende 2025 kundgemacht und tritt am 1. Oktober 2026 vollständig in Kraft. Nach Angaben der WKO werden rund 4.000 Unternehmen und Einrichtungen aus 18 Sektoren direkt erfasst. Die aktuellen FAQ zum NISG 2026 wurden im August 2026 gemeinsam mit der NIS-Behörde im Innenministerium aktualisiert.
Auch nicht direkt erfasste KMU können betroffen sein. Wesentliche und wichtige Einrichtungen müssen die Sicherheit ihrer Lieferkette berücksichtigen. Sie können deshalb Sicherheitsanforderungen an Dienstleister und Lieferanten weitergeben.
Warum kann mehr Sicherheit scheinbar zu mehr erkannten Fällen führen?
Die österreichische Spionagestudie zeigt ein interessantes Muster. Unternehmen mit stärker entwickelten Präventionsstrukturen berichten häufiger über erkannte Vorfälle. Daraus folgt nicht, dass Schutzmaßnahmen zusätzliche Angriffe verursachen.
Eine naheliegende Erklärung ist bessere Erkennung. Wer Zugriffe überwacht, Mitarbeitende sensibilisiert und Vorfälle dokumentiert, erkennt Auffälligkeiten eher. Unternehmen ohne entsprechende Strukturen können dagegen den Eindruck gewinnen, nicht betroffen zu sein. Tatsächlich fehlt möglicherweise lediglich die Sichtbarkeit.
Wie können sich österreichische Unternehmen vor Wirtschaftsspionage schützen?
Eine wirksame Strategie beginnt nicht beim Kauf einer neuen Sicherheitssoftware. Zuerst muss ein Unternehmen wissen, welches Wissen für seine Wettbewerbsposition tatsächlich kritisch ist. Danach lassen sich technische, organisatorische und personelle Maßnahmen priorisieren. Besonders wichtig ist die Verbindung verschiedener Schutzebenen.

- Kritisches Wissen identifizieren: Unternehmen sollten festlegen, welche Entwicklungsdaten, Verfahren, Kalkulationen, Kundeninformationen und strategischen Planungen besonders schützenswert sind.
- Zugriffe begrenzen: Das Need-to-know-Prinzip reduziert die Zahl jener Personen, die auf sensible Informationen zugreifen können. Berechtigungen müssen bei Rollenwechseln angepasst werden.
- Offboarding absichern: Bei einem Austritt sollten Zugänge zeitnah gesperrt, Geräte zurückgegeben und sensible Berechtigungen überprüft werden.
- Mitarbeitende sensibilisieren: Schulungen sollten Social Engineering, digitale Kontakte, Geschäftsreisen und den Umgang mit vertraulichen Informationen abdecken.
- Partner prüfen: Lieferanten, Forschungspartner, externe Entwickler und Beteiligungspartner benötigen eine risikobasierte Prüfung. Verträge sollten Zugriffsrechte und geistiges Eigentum klar regeln.
- Öffentliche Informationen prüfen: LinkedIn-Profile, Stellenanzeigen, Präsentationen und Projektbeschreibungen sollten keine unnötigen Details über Schlüsselpersonen oder interne Systeme liefern.
- Geschäftsreisen vorbereiten: Datenminimierung, geeignete Reisegeräte und definierte Meldewege senken Risiken außerhalb der eigenen Infrastruktur.
- Vorfälle dokumentieren: Verdachtsmomente benötigen einen festen Prozess. Dadurch bleiben mögliche Beweise erhalten und Entscheidungen werden nachvollziehbarer.
Diese Maßnahmen funktionieren nur, wenn Sicherheitsregeln im Arbeitsalltag praktikabel bleiben. Überzogene Kontrollen können dazu führen, dass Mitarbeitende informelle Ausweichwege suchen. Gute Informationssicherheit schafft deshalb klare Verantwortlichkeiten und nachvollziehbare Regeln.
Besonders wichtig ist die Rolle der Führung. Geschäftsführung und Management kennen häufig die sensibelsten strategischen Informationen. Gleichzeitig sind sie durch ihre Sichtbarkeit interessante Ziele. Sicherheitsbewusstsein muss deshalb von oben vorgelebt werden.
Was sollten Unternehmen bei einem konkreten Verdacht tun?
Ein Verdacht auf Wirtschaftsspionage verlangt einen kontrollierten Ablauf. Betroffene Geräte sollten nicht vorschnell verändert oder zurückgesetzt werden. Dadurch könnten wichtige Spuren verloren gehen. IT-Sicherheit, Geschäftsführung und gegebenenfalls Rechtsberatung sollten früh einbezogen werden.
Unternehmen sollten außerdem dokumentieren, wann eine Auffälligkeit entdeckt wurde. Relevante Zugriffe, Kommunikation und beteiligte Systeme müssen nachvollziehbar bleiben. Parallel ist zu prüfen, welche Informationen tatsächlich betroffen sein könnten.
Die DSN betreibt einen eigenen Wirtschaftsschutz und bietet Unternehmen sowie wissenschaftlichen Einrichtungen Beratung an. Verdachtsfälle und Anfragen können über wirtschaftsschutz@dsn.gv.at eingebracht werden. Bei akuten Gefahren gelten die allgemeinen Notrufwege.
Eine frühe Meldung bedeutet nicht automatisch, dass tatsächlich Spionage vorliegt. Sie schafft jedoch die Möglichkeit einer fachlichen Bewertung. Genau diese Einordnung fehlt Unternehmen bei ungewöhnlichen Vorfällen häufig.
Kernfakten im Überblick
| Aspekt | Wesentliches |
|---|---|
| Betroffenheit | In einer 2024 durchgeführten Befragung meldeten rund neun Prozent der teilnehmenden Unternehmen einen bestätigten Vorfall oder einen konkreten Verdacht innerhalb von fünf Jahren. |
| Angriffswege | Cyberangriffe sind wichtig, aber nicht allein entscheidend. Mitarbeitende, Social Engineering, Kooperationen, Lieferketten und Geschäftsreisen schaffen weitere Angriffsflächen. |
| Risikogruppen | Besonders relevant sind innovationsintensive KMU, Hidden Champions, Start-ups, Industrieunternehmen und Forschungseinrichtungen. |
| Geschäftsgeheimnisse | Rechtlicher Schutz setzt unter anderem angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen voraus. Organisatorischer Schutz und Rechtsposition hängen deshalb zusammen. |
| NISG 2026 | Ab 1. Oktober 2026 steigen für betroffene Unternehmen die Anforderungen an Cybersicherheit, Governance, Schulungen und Lieferkettensicherheit. |
Fazit
Wirtschaftsspionage in Österreich ist kein Randthema für internationale Großkonzerne. Besonders wertvoll kann gerade jenes Wissen sein, das in spezialisierten KMU, Forschungsteams und einzelnen Schlüsselpersonen steckt. Moderne Angriffe verbinden Technik, Menschen und wirtschaftliche Beziehungen.
Der wirksamste Schutz beginnt deshalb mit einer einfachen Frage: Welche Information würde einem Wettbewerber oder ausländischen Akteur einen echten Vorteil verschaffen? Erst danach lässt sich entscheiden, welche Zugriffe, Prozesse und Kooperationen besonders geschützt werden müssen.
Unternehmen müssen dabei nicht jede Information abschotten. Sie sollten jedoch wissen, wo ihr technologischer oder wirtschaftlicher Vorsprung liegt. Wirtschaftsschutz wird damit zu einem Bestandteil professioneller Unternehmensführung, ähnlich wie Finanzkontrolle, Compliance und Risikomanagement.
Häufig gestellte Fragen zum Thema „Wirtschaftsspionage Österreich“
Muss ein Unternehmen einen Verdacht auf Wirtschaftsspionage öffentlich machen?
Eine allgemeine Pflicht, jeden Verdacht öffentlich bekannt zu geben, besteht nicht. Entscheidend sind der konkrete Vorfall und die betroffenen Informationen. Zusätzlich können andere gesetzliche Meldepflichten greifen. Das gilt beispielsweise bei bestimmten Cybersicherheitsvorfällen oder Datenschutzverletzungen. Unternehmen sollten deshalb zuerst klären, was tatsächlich geschehen ist und welche Rechtsbereiche betroffen sind. Eine vorschnelle öffentliche Kommunikation kann Ermittlungen erschweren oder unnötige Reputationsschäden verursachen. Gleichzeitig sollte ein begründeter Verdacht intern nicht aus Angst vor negativer Aufmerksamkeit ignoriert werden.
Welche Rolle spielt Homeoffice beim Schutz von Geschäftsgeheimnissen?
Homeoffice erweitert den betrieblichen Sicherheitsbereich auf private Arbeitsumgebungen. Dadurch verändern sich Risiken bei Geräten, Ausdrucke, Gesprächen und Netzwerkzugängen. Das bedeutet nicht, dass Homeoffice grundsätzlich unsicher ist. Unternehmen benötigen jedoch nachvollziehbare Regeln für sensible Informationen. Besonders wichtig sind verwaltete Geräte, sichere Zugänge und klare Vorgaben zur Speicherung. Auch Familienmitglieder oder Besucher sollten vertrauliche Unterlagen nicht beiläufig sehen können. Wer Geschäftsgeheimnisse rechtlich schützen möchte, sollte außerdem zeigen können, dass angemessene Schutzmaßnahmen auch außerhalb des Büros gelten.
Kann eine Cyberversicherung Schäden durch Wirtschaftsspionage ersetzen?
Das hängt vollständig vom jeweiligen Versicherungsvertrag und vom konkreten Schaden ab. Cyberversicherungen können beispielsweise Kosten für IT-Forensik, Betriebsunterbrechung oder bestimmte Datenvorfälle abdecken. Der langfristige Verlust eines technologischen Vorsprungs lässt sich dagegen kaum einfach beziffern. Noch schwieriger wird die Bewertung bei Erfahrungswissen oder vertraulichen Angebotsstrategien. Unternehmen sollten daher nicht davon ausgehen, dass eine Cyberversicherung Wirtschaftsschutz ersetzt. Sinnvoll ist eine Prüfung, welche Spionagefolgen ausdrücklich eingeschlossen oder ausgeschlossen sind und welche Sicherheitsmaßnahmen der Versicherer voraussetzt.
Wie lässt sich Wissen ausscheidender Schlüsselpersonen schützen, ohne Beschäftigte unter Generalverdacht zu stellen?
Ein guter Offboarding-Prozess richtet sich gegen Risiken und nicht gegen einzelne Personen. Sensible Zugänge sollten bereits während des Beschäftigungsverhältnisses nach Rollen vergeben werden. Beim Austritt werden diese Berechtigungen kontrolliert beendet. Gleichzeitig sollten Unternehmen frühzeitig dokumentieren, welches Erfahrungswissen nur bei einzelnen Fachkräften vorhanden ist. Wissenstransfer und Nachfolgeplanung reduzieren deshalb nicht nur Personalrisiken. Sie sind auch Teil des Wirtschaftsschutzes. Eine sachliche Sicherheitskultur ist dabei wirksamer als Misstrauen. Mitarbeitende sollten verstehen, welche Informationen geschützt werden und warum diese Regeln für alle gelten.
Ist ein kleines Unternehmen ohne eigene Forschungsabteilung für Wirtschaftsspionage überhaupt interessant?
Die Unternehmensgröße allein entscheidet nicht über die Attraktivität eines Ziels. Ein kleiner Zulieferer kann über Spezialwissen, Zugangsdaten, Kundeninformationen oder technische Details eines größeren Partners verfügen. Ebenso kann ein Nischenbetrieb ein Produktionsverfahren beherrschen, das sich nur schwer nachbilden lässt. Kleine Unternehmen verfügen zugleich häufig über weniger spezialisierte Sicherheitsressourcen. Deshalb sollte die Risikoanalyse nicht beim Umsatz beginnen. Entscheidend ist, welchen wirtschaftlichen Nutzen vertrauliche Informationen für einen Dritten besitzen könnten. Gerade in stark vernetzten Lieferketten kann ein kleines Unternehmen ein wichtiger Zugangspunkt sein.
