Winterreifenpflicht in Österreich: Regeln, Ganzjahresreifen – Änderungen

Winterreifen-Pflicht in Österreich - Wann gilt sie, worauf ist zu achten?
Winterreifen-Pflicht in Österreich - Wann gilt sie, worauf ist zu achten?

post_title: Winterreifenpflicht Österreich 2026: Regeln, Ganzjahresreifen, Strafen, Firmenautos und Werkstatt-Tipps meta_title: Winterreifenpflicht Österreich 2026: Regeln, Strafen & Ganzjahresreifen meta_description: Wann gilt die Winterreifenpflicht in Österreich 2026? Regeln für Pkw, Lkw, Firmenautos, Ganzjahresreifen, Profiltiefe, Strafen, Versicherung und Werkstatt-Tipps. slug: winterreifenpflicht-in-oesterreich

Stand: 18. Juni 2026

Die Winterreifenpflicht in Österreich gilt für Pkw und leichte Lkw bis 3,5 Tonnen von 1. November bis 15. April, aber nur bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen wie Schnee, Schneematsch oder Eis. Wichtig sind außerdem 4 mm Mindestprofiltiefe bei radialen Winterreifen, passende Kennzeichnung bei Ganzjahresreifen und klare Regeln für Firmenautos, Fuhrparks, Lkw, Busse und Fahrten ins Ausland.

Viele Missverständnisse entstehen, weil die Regel im Alltag oft verkürzt wird: In Österreich gibt es für Pkw keine starre Winterreifenpflicht an jedem Tag zwischen November und April. Entscheidend ist die Kombination aus Zeitraum, tatsächlicher Fahrbahn und Fahrzeugart. Für Unternehmen, Pendler:innen, Außendienst, Lieferdienste und Autohäuser ist das Thema trotzdem planbar, weil Reifenwechsel, Lagerung, Fuhrparkfreigaben und Werkstatttermine nicht erst beim ersten Schneefall organisiert werden sollten.

FrageKurzantwort für Österreich
ZeitraumFür Pkw und Lkw bis 3,5 t gilt die Winterausrüstungspflicht von 1. November bis 15. April nur bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen.
Winterliche VerhältnisseGemeint sind insbesondere Schnee, Schneematsch oder Eis auf der Fahrbahn.
Pkw und leichte LkwBei winterlichen Bedingungen müssen auf allen Rädern Winterreifen montiert sein. Alternativ sind Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern nur unter engen Bedingungen zulässig.
GanzjahresreifenErlaubt, wenn sie als Winterreifen gekennzeichnet sind und die erforderliche Mindestprofiltiefe erfüllen.
Mindestprofil4 mm bei Radialreifen, 5 mm bei Diagonalreifen. Für Lkw über 3,5 t gelten 5 mm radial und 6 mm diagonal.
Lkw über 3,5 tVom 1. November bis 15. April unabhängig von der Witterung zumindest an einer Antriebsachse Winterreifen.
Busse über 3,5 tVom 1. November bis 15. März unabhängig von der Witterung zumindest an einer Antriebsachse Winterreifen.
StrafenBei winterlichen Fahrbahnbedingungen ohne passende Ausrüstung drohen Geldstrafen; bei Gefährdung anderer kann es deutlich teurer werden.
VersicherungNach einem Unfall können Mitverschulden, Leistungsfragen oder Regressrisiken relevant werden, wenn die Winterausrüstung nicht passt.
AuslandÖsterreichische Regeln gelten nicht automatisch in Nachbarländern. Für Deutschland ist seit 1. Oktober 2024 das Alpine-Symbol besonders wichtig.

Winterreifenpflicht in Österreich: Was 2026 wirklich gilt

Für Pkw und Lkw mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen gilt die österreichische Winterreifenpflicht von 1. November bis 15. April nur dann, wenn winterliche Fahrbahnverhältnisse vorliegen. Das bedeutet: Bei trockener, schneefreier Fahrbahn entsteht aus dem Datum allein noch keine Pflicht für Pkw. Sobald Schnee, Schneematsch oder Eis auf der Straße liegen, dürfen diese Fahrzeuge in diesem Zeitraum aber nur mit gesetzlich ausreichender Winterausrüstung in Betrieb genommen werden.

Für Autofahrer:innen ist besonders wichtig: Die Pflicht betrifft das Fahren, nicht das Parken. Ein abgestelltes Fahrzeug ohne Winterreifen verstößt nicht automatisch gegen die Winterreifenpflicht. Wer aber bei winterlicher Fahrbahn losfährt, trägt die Verantwortung für die passende Ausrüstung. Das gilt auch für kurze Strecken, Fahrten zum Bahnhof, Zustellungen, Kundentermine, Dienstfahrten und den Weg zur Werkstatt.

Der entscheidende Unterschied: Pkw, Firmenauto, Lkw und Bus sind nicht gleich geregelt

Bei Pkw, Klein-Lkw bis 3,5 Tonnen und geschlossenen vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen ist die Pflicht situativ. Anders ist es bei schweren Nutzfahrzeugen: Lkw über 3,5 Tonnen und Omnibusse haben eine zeitlich fixe Winterreifenpflicht unabhängig davon, ob gerade Schnee liegt. Für Lkw über 3,5 Tonnen gilt sie von 1. November bis 15. April, für Busse von 1. November bis 15. März. Zusätzlich spielen Schneeketten-Mitführpflichten und Fahrzeugausnahmen eine Rolle.

Für Unternehmen ist diese Unterscheidung zentral. Ein Firmen-Pkw im Außendienst folgt rechtlich der Pkw-Regel. Ein schwerer Lkw im Güterverkehr, ein Bus oder ein daraus abgeleitetes Fahrzeug folgt strengeren Vorgaben. Wer mehrere Fahrzeugklassen im Fuhrpark hat, sollte daher nicht mit einer einzigen pauschalen Checkliste arbeiten, sondern Pkw, Transporter, schwere Lkw, Busse, Anhänger und Sonderfahrzeuge getrennt prüfen.

Wann Winterreifen auf allen Rädern montiert sein müssen

Bei Pkw und Lkw bis 3,5 Tonnen müssen bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen auf allen Rädern Winterreifen montiert sein. Ein einzelner Winterreifen auf der Antriebsachse reicht nicht aus. Auch Mischlösungen mit Sommerreifen auf einer Achse und Winterreifen auf der anderen sind für die Winterreifenpflicht nicht ausreichend, wenn die gesetzlichen Bedingungen greifen.

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Als Winterreifen gelten Reifen mit passender Kennzeichnung. In Österreich werden insbesondere M+S, M.S. oder M&S sowie ein Schneeflockenzeichen genannt. Praktisch sollten Käufer:innen heute besonders auf moderne Winter- und Ganzjahresreifen achten, die zusätzlich das Alpine-Symbol tragen. Dieses Bergpiktogramm mit Schneeflocke ist vor allem für Fahrten nach Deutschland relevant, weil dort seit 1. Oktober 2024 reine M+S-Reifen nicht mehr als Winterreifen für die dortige Winterreifenpflicht genügen.

Ganzjahresreifen in Österreich: erlaubt, aber nicht automatisch die beste Lösung

Ganzjahresreifen sind in Österreich grundsätzlich erlaubt, wenn sie als Winterreifen gekennzeichnet sind und die erforderliche Mindestprofiltiefe einhalten. Sie können für Stadtverkehr, geringe Jahreskilometer, milde Regionen oder seltene Winterfahrten eine praktische Lösung sein. Wer regelmäßig über höher gelegene Strecken, in Skigebiete, über Pässe oder ins Ausland fährt, sollte genauer vergleichen.

Der wichtigste Denkfehler: Ein Ganzjahresreifen ist kein Freibrief. Er muss rechtlich als Winterreifen gelten, technisch zum Fahrzeug passen, genug Profil haben und zur tatsächlichen Nutzung passen. Ein Außendienstfahrzeug mit vielen Autobahnkilometern, ein Pendlerauto im Alpenraum oder ein Firmenwagen mit Kundenterminen in mehreren Bundesländern hat andere Anforderungen als ein Zweitauto in der Stadt.

  • Sinnvoll möglich: Stadtfahrzeuge, wenige Kilometer, seltene Winterfahrten, Regionen mit meist milden Wintern, private Nutzung mit flexibler Planung.
  • Genauer prüfen: Pendelstrecken über Hügel- und Berglagen, häufige Autobahnfahrten, Dienstwagen, Lieferverkehr, Fahrzeuge mit hoher Laufleistung.
  • Eher kritisch: regelmäßige Fahrten in Skigebiete, Bergstraßen, schwere Beladung, enge Liefertermine, Auslandseinsätze in Ländern mit strengeren Reifenregeln.

Mindestprofiltiefe: Warum 4 Millimeter wichtiger sind als das Symbol am Reifen

Ein Reifen kann die richtige Kennzeichnung tragen und trotzdem für die Winterreifenpflicht nicht mehr ausreichen. Für Winterreifen von Pkw und Lkw bis 3,5 Tonnen gilt in Österreich eine Mindestprofiltiefe von 4 Millimetern bei Radialreifen und 5 Millimetern bei Diagonalreifen. Das gilt auch für Ganzjahres- und Allwetterreifen, wenn sie im Winter rechtlich als Winterreifen verwendet werden sollen.

Für Lkw über 3,5 Tonnen gelten strengere Werte: 5 Millimeter bei Radialreifen und 6 Millimeter bei Diagonalreifen. Für Fuhrparkverantwortliche ist deshalb nicht nur der Kalender entscheidend, sondern ein dokumentierter Reifencheck vor der Saison. Wer Reifen einlagern lässt, sollte Profiltiefe, Alter, Zustand, Achsposition und geplante Laufleistung vor der Wiedermontage prüfen lassen.

Praktisch sinnvoll ist eine interne Grenze oberhalb des gesetzlichen Minimums. Wer am 1. November mit exakt 4 Millimetern Profil startet und viel fährt, kann während der Saison schnell unter die Grenze fallen. Das ist besonders bei Firmenfahrzeugen, Zustellfahrzeugen, Taxis, Mietwagen, Fahrschulautos und Außendienstfahrzeugen relevant.

Schneeketten als Alternative: erlaubt, aber nur in engen Grenzen

Schneeketten können Winterreifen bei Pkw und leichten Lkw bis 3,5 Tonnen unter bestimmten Bedingungen ersetzen. Dafür müssen sie auf mindestens zwei Antriebsrädern angebracht sein. Außerdem darf diese Alternative nur genutzt werden, wenn die Fahrbahn mit einer zusammenhängenden oder nicht nennenswert unterbrochenen Schnee- oder Eisschicht bedeckt ist.

Für die Praxis bedeutet das: Schneeketten sind keine allgemeine Ersatzlösung für den Winterreifenwechsel. Auf nasser, teilweise schneefreier oder wechselnder Fahrbahn sind sie keine komfortable Lösung und können sogar unzulässig oder technisch problematisch sein. Sie sind vor allem eine Zusatzabsicherung für Bergstraßen, Zufahrten, Schneefahrbahnen, bestimmte Streckenabschnitte und Fahrzeuge, die in alpinen Regionen unterwegs sind.

Strafen und Versicherungsrisiken: Was teuer werden kann

Wer bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen ohne passende Winterausrüstung fährt, riskiert eine Verwaltungsstrafe. Bei einfachen Verstößen werden niedrigere Beträge genannt, bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer:innen können deutlich höhere Strafen drohen. Zusätzlich kann die Polizei ein Fahrzeug aus dem Verkehr ziehen, wenn die Weiterfahrt die Verkehrssicherheit gefährdet.

Finanziell besonders riskant wird es nach einem Unfall. Dann geht es nicht nur um eine Verwaltungsstrafe, sondern auch um Fragen der Haftung, des Mitverschuldens und der Versicherungsleistung. Wer mit Sommerreifen auf Schnee oder Eis unterwegs ist, muss damit rechnen, dass die fehlende Winterausrüstung bei der Schadenprüfung eine Rolle spielt. Das gilt nicht nur für Privatfahrzeuge, sondern auch für Dienstwagen und Firmenfahrzeuge.

Für Unternehmer:innen kann daraus ein organisatorisches Risiko entstehen. Wenn Mitarbeitende regelmäßig mit Firmenfahrzeugen unterwegs sind, sollten Reifenstatus, Terminplanung, Fahrzeugfreigabe und Dokumentation klar geregelt sein. Ein einfacher Fuhrparkvermerk wie „Winterreifen montiert, Profiltiefe geprüft, Fahrer:in informiert“ kann im Streitfall hilfreicher sein als eine lose mündliche Erinnerung.

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Firmenautos, Außendienst und Fuhrpark: Was Unternehmen vor dem Winter prüfen sollten

Für Unternehmen ist die Winterreifenpflicht nicht nur ein Mobilitätsthema, sondern auch ein Organisations- und Haftungsthema. Besonders betroffen sind Außendienst, Handwerksbetriebe, Lieferdienste, Pflegedienste, Immobilienverwaltungen, Baustellenbetriebe, Taxis, Mietwagenunternehmen, Gastronomiezulieferer und regionale Servicebetriebe. Wer Kundentermine, Notdienste oder Lieferfristen einhalten muss, kann nicht erst beim ersten Schnee Reifen organisieren.

Eine saubere Fuhrpark-Routine beginnt im Spätsommer oder Frühherbst. Reifen sollten rechtzeitig bestellt, Werkstatttermine fixiert und eingelagerte Garnituren geprüft werden. Bei Leasingfahrzeugen ist zusätzlich zu klären, ob Reifenservice, Einlagerung, Ersatzreifen und Montage im Vertrag enthalten sind. Bei Poolfahrzeugen sollte dokumentiert sein, wer für Kontrolle und Freigabe zuständig ist.

  1. Fahrzeugliste aktualisieren: Pkw, Kleintransporter, Lkw über 3,5 t, Busse, Anhänger und Sonderfahrzeuge getrennt erfassen.
  2. Reifenstatus prüfen: Kennzeichnung, Profiltiefe, Alter, sichtbare Schäden und geplanter Einsatzbereich kontrollieren.
  3. Montage früh planen: Werkstatttermine nicht erst nach dem ersten Schneefall buchen.
  4. Fahrer:innen informieren: Regeln für Schneeketten, Auslandsfahrten, Beladung, Fahrweise und Meldepflichten erklären.
  5. Grenzfahrten prüfen: Bei Fahrten nach Deutschland, Italien, Slowenien, Schweiz, Tschechien oder Ungarn gelten eigene Regeln.
  6. Versicherung und Leasing klären: Zuständigkeiten, Selbstbehalte, Reifenservice und Ersatzfahrzeuge vor der Saison prüfen.

Welche Branchen direkt und indirekt profitieren

Direkt profitieren Reifenhändler, Kfz-Werkstätten, Autohäuser, Fuhrparkdienstleister, Leasinganbieter, Pannendienste, Fahrzeugaufbereiter, Lagerbetriebe für Reifeneinlagerung und Anbieter von Schneeketten. Für sie ist die Zeit vor dem 1. November eine wichtige Saisonphase. Wer früh informiert, transparente Preise nennt und einfache Terminbuchung anbietet, kann Kund:innen besser abholen.

Indirekt profitieren auch Branchen, die auf planbare Mobilität angewiesen sind: Bau- und Baunebengewerbe, Installateure, Pflegedienste, regionale Zusteller, Lebensmittelgroßhandel, Gastronomie, Hotellerie, Tourismus, Skigebiete, Taxibetriebe, Mietwagenunternehmen, Immobilienverwaltungen und technische Servicedienstleister. Ein gut vorbereiteter Fuhrpark reduziert Ausfälle, Terminverschiebungen und Sicherheitsrisiken.

Benachteiligt können kleinere Betriebe sein, die Reifenwechsel, Einlagerung, Ersatzfahrzeuge und kurzfristige Werkstattkosten nicht gut planen. Auch Pendler:innen mit alten Reifen, Haushalte mit knappem Budget und Unternehmen mit vielen saisonalen Fahrten spüren steigende Reifen- und Servicekosten besonders deutlich. Wer rechtzeitig Angebote vergleicht, Profiltiefe prüft und nicht nur nach dem billigsten Reifen sucht, vermeidet häufig teure Fehlentscheidungen.

Werkstatt, Autohaus oder Reifenhändler: Wer ist wofür sinnvoll?

Für den reinen Reifenwechsel ist ein Reifenhändler oder eine Kfz-Werkstatt oft die schnellste Lösung. Bei neueren Fahrzeugen, Reifendruckkontrollsystemen, Leasingautos, Firmenfahrzeugen oder sicherheitsrelevanten Fragen kann auch das Autohaus sinnvoll sein. Wer ohnehin über einen Fahrzeugwechsel nachdenkt, findet im Ratgeber Auto kaufen in Österreich zusätzliche Orientierung zu seriösen Händlern, Gewährleistung und Kaufentscheidung.

Bei regionalen Suchanfragen kann ein Blick auf lokale Anbieter helfen. Für die Südsteiermark bündelt Branchenblatt etwa Informationen zu Autohäusern in Leibnitz und zum Standort Porsche Inter Auto Leibnitz. Solche Anbieterprofile ersetzen keinen Preisvergleich, helfen aber bei Erreichbarkeit, Kontakt und regionaler Einordnung.

Für E-Auto-Fahrer:innen kommt eine zusätzliche Frage dazu: Kälte beeinflusst Reichweite, Ladezeiten und Energieverbrauch. Wer im Winter mit E-Auto unterwegs ist, sollte nicht nur Reifen prüfen, sondern auch Ladeplanung, Wallbox, Vorkonditionierung und Fahrprofil berücksichtigen. Ergänzend dazu passen die Branchenblatt-Ratgeber zur E-Auto-Förderung in Österreich und zum Thema E-Auto zuhause laden.

Reifenwechsel-Kosten: Womit Autofahrer:innen rechnen sollten

Die Kosten für den Reifenwechsel unterscheiden sich je nach Fahrzeug, Felgengröße, Reifendruckkontrollsystem, Einlagerung, Wuchten, Region und Anbieter. Ein einfacher Räderwechsel ist günstiger als eine komplette Reifenmontage auf Felgen. Zusätzliche Kosten entstehen, wenn Reifen neu gekauft, ausgewuchtet, entsorgt, eingelagert oder Sensoren geprüft werden müssen.

KostenpunktWorauf achten?
RäderwechselGünstiger, wenn Winterräder bereits auf eigenen Felgen montiert sind.
ReifenmontageTeurer, wenn Reifen von einer Felge ab- und neu aufgezogen werden müssen.
WuchtenSinnvoll bei Vibrationen, neuen Reifen oder unruhigem Fahrverhalten.
EinlagerungPraktisch bei wenig Platz, aber jährlicher Kostenpunkt.
ReifendruckkontrollsystemBei neueren Fahrzeugen können Sensorprüfung oder Programmierung relevant sein.
Neue ReifenNicht nur Preis, sondern Nasshaftung, Schneegriff, Laufleistung, Geräusch und Einsatzprofil vergleichen.
FuhrparkpaketeFür Unternehmen können Sammeltermine, Einlagerung und Dokumentation wichtiger sein als der niedrigste Einzelpreis.

Auslandsfahrten: Warum das Alpine-Symbol wichtiger geworden ist

Wer im Winter ins Ausland fährt, sollte nicht nur die österreichische Regel kennen. Nachbarländer haben eigene Vorschriften, Fristen, Ausnahmen und Strafhöhen. Besonders relevant ist Deutschland: Seit 1. Oktober 2024 reicht dort bei winterlichen Straßenverhältnissen die reine M+S-Kennzeichnung nicht mehr aus. Als wintertauglich gelten grundsätzlich Reifen mit Alpine-Symbol.

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Für österreichische Autofahrer:innen bedeutet das: Ein Reifen kann in Österreich aufgrund der Kennzeichnung und Profiltiefe zulässig sein, für regelmäßige Fahrten nach Deutschland aber trotzdem problematisch werden, wenn das Alpine-Symbol fehlt. Das betrifft Pendler:innen, Grenzregionen, Dienstreisen, Urlaubsfahrten, Transportfahrten und Firmenfuhrparks mit Auslandseinsatz.

Wer neue Winter- oder Ganzjahresreifen kauft, sollte daher nicht nur auf die österreichische Mindestanforderung schauen, sondern auf eine zukunftssichere Ausstattung. Das Alpine-Symbol, ausreichend Profil, passende Reifengröße, Traglast und Geschwindigkeitsindex sind für viele Fahrzeuge die bessere Entscheidungsgrundlage.

Checkliste: So ist das Auto vor dem ersten Wintereinbruch vorbereitet

  • Reifenkennzeichnung prüfen: Winter- oder Ganzjahresreifen müssen als Winterreifen erkennbar sein. Für Ausland und Zukunft ist das Alpine-Symbol besonders sinnvoll.
  • Profiltiefe messen: Bei Pkw und leichten Lkw mindestens 4 mm radial beziehungsweise 5 mm diagonal. Bei schweren Lkw gelten höhere Werte.
  • Reifenalter kontrollieren: Alte, harte oder beschädigte Reifen können trotz ausreichendem Profil problematisch sein.
  • Schneeketten testen: Passende Größe, Montageanleitung und Übung sind wichtiger als ein unbenutztes Set im Kofferraum.
  • Reifendruck anpassen: Nach Montage und Temperaturwechsel prüfen, besonders bei beladenen Fahrzeugen.
  • Werkstatttermin früh buchen: Ab Ende Oktober sind viele Betriebe stark ausgelastet.
  • Fuhrpark dokumentieren: Bei Firmenfahrzeugen Reifenstatus, Montagezeitpunkt und Fahrerinformation festhalten.
  • Ausland prüfen: Vor Grenzfahrten Regeln im Zielland und Transitland kontrollieren.

Typische Fehler, die im Winter teuer werden können

  • „Es ist November, also brauche ich immer Winterreifen“: Für Pkw bis 3,5 t ist die Pflicht situativ. Praktisch sind Winterreifen trotzdem sinnvoll, weil Wetter und Fahrbahn schnell wechseln können.
  • „Ganzjahresreifen reichen immer“: Nur mit richtiger Kennzeichnung, ausreichendem Profil und passendem Einsatzprofil.
  • „4 mm sind noch genug für die ganze Saison“: Gesetzlich ja, aber bei hoher Laufleistung kann das Profil während des Winters unter die Grenze fallen.
  • „Schneeketten ersetzen den Reifenwechsel“: Nur unter engen Bedingungen auf entsprechend schnee- oder eisbedeckter Fahrbahn.
  • „Firmenauto ist Sache der Mitarbeiter:innen“: Unternehmen sollten Zuständigkeiten, Reifenstatus und Fahrzeugfreigaben klar regeln.
  • „Österreich-Regel reicht auch im Ausland“: Jedes Land kann andere Anforderungen haben, besonders beim Alpine-Symbol.

Wann beginnt die Winterreifenpflicht in Österreich?

Für Pkw und Lkw bis 3,5 Tonnen gilt die Winterreifenpflicht in Österreich von 1. November bis 15. April, aber nur bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen wie Schnee, Schneematsch oder Eis. Für schwere Lkw und Busse gelten eigene, witterungsunabhängige Regeln.

Gilt die Winterreifenpflicht in Österreich immer von November bis April?

Nein. Für Pkw und leichte Lkw bis 3,5 Tonnen ist sie situativ. Das Datum allein reicht nicht aus. Die Pflicht greift, wenn im Zeitraum 1. November bis 15. April winterliche Fahrbahnverhältnisse vorliegen und das Fahrzeug gefahren wird.

Sind Ganzjahresreifen in Österreich im Winter erlaubt?

Ja, wenn sie als Winterreifen gekennzeichnet sind und die gesetzliche Mindestprofiltiefe erfüllen. Für regelmäßige Auslandsfahrten, Bergstrecken oder hohe Laufleistung sollte zusätzlich auf das Alpine-Symbol und die tatsächliche Winterleistung geachtet werden.

Welche Profiltiefe brauchen Winterreifen in Österreich?

Bei Pkw und Lkw bis 3,5 Tonnen brauchen Winterreifen mindestens 4 Millimeter Profiltiefe bei Radialreifen und 5 Millimeter bei Diagonalreifen. Für Lkw über 3,5 Tonnen gelten 5 Millimeter radial und 6 Millimeter diagonal.

Dürfen Schneeketten Winterreifen ersetzen?

Bei Pkw und leichten Lkw bis 3,5 Tonnen können Schneeketten unter bestimmten Voraussetzungen als Alternative verwendet werden. Sie müssen auf mindestens zwei Antriebsrädern montiert sein und die Fahrbahn muss mit einer zusammenhängenden oder kaum unterbrochenen Schnee- oder Eisschicht bedeckt sein.

Welche Strafe droht ohne Winterreifen?

Bei Verstößen gegen die Winterausrüstungspflicht drohen Geldstrafen. Besonders teuer kann es werden, wenn andere Verkehrsteilnehmer:innen gefährdet werden. Zusätzlich können nach einem Unfall versicherungsrechtliche Folgen entstehen.

Gilt die Winterreifenpflicht auch für Firmenautos?

Ja. Firmenautos werden je nach Fahrzeugart behandelt. Ein normaler Firmen-Pkw bis 3,5 Tonnen fällt unter die situative Pkw-Regel. Unternehmen sollten Reifenstatus, Profiltiefe, Montagezeitpunkt und Zuständigkeiten im Fuhrpark klar dokumentieren.

Was gilt für Lkw über 3,5 Tonnen und Busse?

Lkw über 3,5 Tonnen müssen von 1. November bis 15. April unabhängig von der Witterung zumindest an einer Antriebsachse Winterreifen haben. Für Busse gilt diese Pflicht von 1. November bis 15. März. Zusätzlich können Schneeketten-Mitführpflichten relevant sein.

Reicht ein M+S-Reifen noch aus?

In Österreich werden M+S, M.S. oder M&S sowie Schneeflockenkennzeichnungen als Winterreifenkennzeichnung genannt. Für Fahrten nach Deutschland ist seit 1. Oktober 2024 das Alpine-Symbol besonders wichtig, weil reine M+S-Reifen dort für die Winterreifenpflicht nicht mehr ausreichen.

Wann sollte man den Reifenwechsel in Österreich planen?

Praktisch sinnvoll ist eine Planung vor dem ersten starken Wintereinbruch. Viele Werkstätten sind Ende Oktober und Anfang November stark ausgelastet. Wer Firmenfahrzeuge, Leasingautos oder mehrere Fahrzeuge betreut, sollte Termine, Profiltiefe und Einlagerung früher organisieren.

Quellen und weiterführende Informationen

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