Kilometergeld 2026 in Österreich: Anspruch, KV, Dienstfahrten & Fahrtenbuch

Berufstätige Person dokumentiert eine Dienstfahrt mit privatem Pkw für die Kilometergeldabrechnung in Österreich

Stand: 3. Oktober 2026. Wer mit dem eigenen Auto beruflich zu Kund:innen, Baustellen oder Besprechungen fährt, möchte die Fahrtkosten richtig abrechnen. Für einen privaten Pkw beträgt das amtliche Kilometergeld 2026 in Österreich 0,50 Euro pro Kilometer. Das ist allerdings zunächst ein steuerlicher Richtwert und keine allgemeine Pflicht jedes Arbeitgebers, genau diesen Betrag auszubezahlen. Ob und wie viel tatsächlich zusteht, hängt unter anderem vom Arbeitsvertrag, dem anwendbaren Kollektivvertrag, der Fahrt und den vereinbarten Genehmigungen ab.

Dieser Ratgeber zeigt anhand konkreter Beispiele, wann eine Dienstfahrt vorliegt, was im Fahrtenbuch stehen sollte, wie 2026er-Kollektivverträge voneinander abweichen und was bei fehlender Erstattung steuerlich möglich ist.

Kilometergeld 2026 in Österreich: Die wichtigsten Regeln auf einen Blick

Frage Kurzantwort
Wie hoch ist das amtliche Pkw-Kilometergeld? 0,50 Euro je beruflich gefahrenem Kilometer.
Muss der Arbeitgeber immer 0,50 Euro zahlen? Nein. Ein Anspruch und dessen Höhe hängen von den anwendbaren arbeitsrechtlichen Regelungen ab.
Ist der tägliche Arbeitsweg eine Dienstfahrt? Im Regelfall nicht. Für Wohnung–Arbeitsstätte gelten eigene steuerliche Regeln.
Ist ein Fahrtenbuch Pflicht? Ein nachvollziehbarer Nachweis ist erforderlich; dafür können je nach Fall auch andere geeignete Aufzeichnungen ausreichen. Manche KVs verlangen ausdrücklich ein Fahrtenbuch.
Wenn nichts erstattet wird? Beruflich veranlasste, nicht ersetzte Fahrtkosten können unter den steuerlichen Voraussetzungen Werbungskosten sein.

Für die steuerlichen Grenzwerte ist die aktuelle Kilometergeldübersicht des Bundesministeriums für Finanzen maßgeblich. Sie ersetzt aber nicht die Prüfung des eigenen Kollektivvertrags.

Amtliches Kilometergeld: Welche Sätze gelten 2026?

Nach der Änderung mit 1. Juli 2025 gelten im Jahr 2026 folgende amtliche Werte:

Fahrzeug bzw. Mitbeförderung Betrag je Kilometer
Privater Pkw oder Kombi 0,50 €
Motorrad oder Motorfahrrad 0,25 €
Privates Fahrrad 0,25 €
Dienstlich notwendige Mitbeförderung einer Person im Pkw/Kombi Zusätzlich 0,15 € je mitbeförderter Person und Kilometer bei Vorliegen der Voraussetzungen

Für Pkw, Motorräder und Motorfahrräder ist das amtliche Kilometergeld bei der steuerlichen Pauschalberücksichtigung auf grundsätzlich 30.000 berufliche Kilometer im Kalenderjahr begrenzt. Für Fahrräder gelten 3.000 Kilometer jährlich. Bei sehr hoher betrieblicher oder beruflicher Fahrleistung sind die Regeln zur tatsächlichen Kostenabrechnung gesondert zu prüfen. Für Dienstnehmer:innen gelten zudem die Bedingungen für steuerfreie Arbeitgeberersätze.

Achtung bei älteren Webseiten: Im ersten Halbjahr 2025 waren für Motorräder und Fahrräder zeitweise noch 0,50 Euro vorgesehen. Dieser Wert gilt für diese beiden Fahrzeugarten seit 1. Juli 2025 nicht mehr. Die Wirtschaftskammer erläutert die Zeiträume und Voraussetzungen mit Stand 2026.

Wann muss der Arbeitgeber Kilometergeld bezahlen?

Ob eine Erstattung geschuldet ist, ist zuerst eine arbeitsrechtliche Frage. Das amtliche Kilometergeld regelt insbesondere, welche pauschalen Kostenbeträge steuerlich berücksichtigt oder unter Voraussetzungen steuerfrei ersetzt werden können. Daraus entsteht nicht automatisch ein Anspruch auf exakt 0,50 Euro je Kilometer.

Entscheidend sind insbesondere:

  • Kollektivvertrag: Enthält er eine Reisekosten- oder Kilometergeldregelung? Verlangt er eine Genehmigung vor Fahrtantritt oder eine bestimmte Abrechnung?
  • Arbeitsvertrag und betriebliche Vereinbarung: Ist die Nutzung des Privatwagens vorgesehen? Sind tatsächliche Kosten, Kilometersätze oder andere Erstattungsarten vereinbart?
  • Dienstlicher Anlass: Wurde die Fahrt für eine berufliche Aufgabe benötigt und veranlasst?
  • Nachweis und Frist: Sind Strecke, Zweck, Datum und gegebenenfalls Genehmigung dokumentiert und Ansprüche rechtzeitig geltend gemacht?

Fehlt eine passende Detailregelung, kann sich ein Ersatz notwendiger dienstlicher Aufwendungen aus allgemeinen arbeitsrechtlichen Grundsätzen ergeben. Wie hoch dieser Ersatz im Einzelfall ist, darf aber nicht mit dem steuerfreien Höchstsatz gleichgesetzt werden. Für eine individuelle Beurteilung sind der konkrete Auftrag und die anwendbaren Vereinbarungen entscheidend.

Wer die vertraglichen Grundlagen zuerst prüfen möchte, findet in unserem Ratgeber zum Arbeitsvertrag und Dienstzettel in Österreich eine Checkliste zu Arbeitsort, Kollektivvertrag und wichtigen Klauseln.

Dienstfahrt oder gewöhnlicher Arbeitsweg? Fünf typische Fälle

Die Fahrtart ist mindestens so wichtig wie die Kilometerzahl. Nicht jeder Weg, der wegen der Arbeit zurückgelegt wird, ist steuerlich eine zusätzliche berufliche Fahrt.

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Situation Worauf es ankommt
Wohnung → üblicher Arbeitsplatz → Wohnung Grundsätzlich normaler Arbeitsweg; steuerlich nicht zusätzlich mit dem Kilometergeld abrechnen. Verkehrsabsetzbetrag und allenfalls Pendlerpauschale beachten.
Betrieb → Kundentermin → Betrieb Typischer Fall einer beruflich veranlassten Fahrt. Auftrag, Privatwagennutzung, KV und Nachweise prüfen.
Betrieb → zweite Betriebsstätte / weiterer Einsatzort Die konkrete Dienstort- und Einsatzregelung ist entscheidend. Kein pauschales Ja oder Nein.
Homeoffice → Kundentermin Kann eine berufliche Fahrt sein; Arbeitsortvereinbarung und tatsächlicher Tätigkeitsmittelpunkt sind wichtig.
Wohnung → Unternehmenssitz bei ausschließlich vereinbarter Telearbeit ohne dortigen Arbeitsplatz Kann steuerlich anders einzuordnen sein als der übliche Arbeitsweg; tatsächliche Arbeitsstätte und Vertragslage prüfen.

Das BMF erklärt ausdrücklich, dass bei Personen, die ihre Arbeit ausschließlich zu Hause verrichten und beim Arbeitgeber keinen Arbeitsplatz haben, die Wohnung die Arbeitsstätte sein kann. Die Fahrt zum Firmensitz wird dann grundsätzlich anders beurteilt als gewöhnliches Pendeln. Weitere Einzelheiten enthält das BMF-ABC der Werbungskosten unter „Teleworker“ und „Reisekosten“.

Für die Praxis ist wichtig, dass „Dienstreise“ nicht in jeder Rechtsmaterie gleich definiert sein muss. Ob für eine Fahrt Taggeld, Fahrtkostenersatz oder Werbungskosten möglich sind, kann daher unterschiedlich zu beurteilen sein.

Kilometergeld berechnen: Beispiele für 2026

Beispiel 1: Kundentermin mit Privat-Pkw

Eine Mitarbeiterin fährt mit genehmigtem Privat-Pkw 80 km zum Kundentermin und 80 km zurück. Die gesamte berufliche Fahrstrecke beträgt 160 km. Wird nach dem amtlichen Pkw-Satz von 0,50 Euro abgerechnet, ergibt das 160 × 0,50 € = 80 Euro. Ob dieser Satz arbeitsrechtlich geschuldet wird, muss vorher geklärt sein.

Beispiel 2: Drei Kundentermine an einem Tag

Ein Außendienstmitarbeiter fährt vom Büro über zwei Kunden zu einem dritten und zurück: 36 km + 28 km + 47 km + 29 km = 140 km. Bei genehmigter Abrechnung zu 0,50 Euro wären das 70 Euro. Die tatsächlich gefahrene Route sollte dokumentiert werden; die bloße Luftlinienentfernung reicht nicht.

Beispiel 3: Dienstlich notwendige Mitbeförderung

Bei 100 dienstlichen Pkw-Kilometern mit einer nachweislich dienstlich notwendig mitbeförderten Person können unter den Voraussetzungen des amtlichen Satzes 50 Euro Grundkilometergeld und 15 Euro Mitbeförderungszuschlag ergeben, zusammen 65 Euro. Der Zuschlag ist nicht automatisch für private Begleitung oder jede beliebige Fahrt abrechenbar. Ebenso ist ein steuerlich zulässiger Zuschlag nicht ohne Weiteres identisch mit dem arbeitsrechtlichen Anspruch.

Beispiel 4: Bereits 16.000 Kilometer im betreffenden KV-Abrechnungsjahr

Im beispielhaft behandelten Kollektivvertrag für Angestellte in Gewerbe, Handwerk und Dienstleistung sinkt der vorgesehene Satz nach 15.000 einschlägigen Kilometern auf 0,48 Euro. Werden weitere 200 genehmigte Kilometer innerhalb der entsprechenden Staffel gefahren, ergibt sich 200 × 0,48 € = 96 Euro. Bei Verwendung des allgemeinen BMF-Pkw-Satzes wären rechnerisch 100 Euro entstanden. Die vier Euro Differenz zeigen, weshalb eine amtliche Tabelle allein den tatsächlichen KV-Anspruch nicht beantwortet.

Kollektivvertrag 2026: Beispiele für unterschiedliche Kilometergeld-Regeln

In Österreich existiert kein einheitlicher Reisekosten-Kollektivvertrag für alle Branchen. Die folgenden Beispiele zeigen echte Unterschiede, ersetzen jedoch nicht die Prüfung, ob der jeweilige KV auf die konkrete Person und Tätigkeit anwendbar ist.

Kollektivvertrag / Personenkreis Beispielhafte Regelung 2026 bei genehmigter Privat-Pkw-Verwendung
Angestellte in Gewerbe, Handwerk und Dienstleistung Bis 15.000 km: 0,50 €/km; von 15.001 bis 20.000 km: 0,48 €/km; darüber 0,46 €/km.
Angestellte in Information und Consulting 0,50 €/km bis zu 30.000 km im maßgeblichen Abrechnungsjahr.
Arbeiter:innen im eisen- und metallverarbeitenden Gewerbe Bis 10.000 km: 0,500 €/km; 10.001–15.000: 0,488 €; 15.001–20.000: 0,475 €; darüber 0,455 €/km.

Die Beispiele sind aus den veröffentlichten KV-Bestimmungen für Gewerbe, Handwerk und Dienstleistung, dem KV für Information und Consulting und dem KV für Arbeiter:innen im eisen- und metallverarbeitenden Gewerbe entnommen. In den jeweiligen Vorschriften spielen unter anderem die Genehmigung vor Fahrtantritt, die Zuordnung des Abrechnungsjahres, die Privatwagennutzung und vom Arbeitgeber übernommene Teilkosten eine Rolle.

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Prüfregel: Erst den tatsächlich anwendbaren KV feststellen, dann die Kilometergeldbestimmung einschließlich aller Voraussetzungen lesen. Eine einzelne Staffel aus einer fremden Branche ist kein allgemeiner Anspruch.

Wie sich Kollektivvertrag, Mindestanspruch und tatsächliches Entgelt grundsätzlich voneinander unterscheiden, erläutert ergänzend unser Artikel Gehalt in Österreich: Brutto, Netto und KV richtig verstehen.

Viermonatsfrist: Reisekosten nicht zu spät abrechnen

Ein wichtiger Punkt wird bei Reisekostenabrechnungen häufig übersehen: Manche Kollektivverträge sehen kurze Verfallsfristen vor. Im genannten KV für Angestellte in Gewerbe, Handwerk und Dienstleistung sowie im KV Information und Consulting müssen bestimmte Ansprüche grundsätzlich spätestens innerhalb von vier Monaten nach Beendigung der Dienstreise beziehungsweise nach der vereinbarten oder angeordneten Vorlage des Fahrtenbuches durch Rechnungslegung oder Fahrtenbuchvorlage geltend gemacht werden. Die genaue Fristauslösung und etwaige Sonderbestimmungen sind im jeweiligen KV nachzulesen.

Das ist keine allgemeine Viermonatsfrist für ganz Österreich. Andere Kollektivverträge können abweichende Voraussetzungen und Fristen enthalten. Bei Unklarheiten die Fahrtkosten möglichst rasch dokumentieren und die zuständige Arbeiterkammer, Gewerkschaft oder fachkundige Beratung kontaktieren.

Fahrtenbuch richtig führen: Welche Angaben gehören hinein?

Die Finanzverwaltung nennt für einen nachvollziehbaren Nachweis insbesondere Datum, Kilometerstand, Ausgangs- und Zielpunkt, Zweck der Fahrt und beruflich gefahrene Kilometer. Ein separates klassisches Fahrtenbuch ist steuerlich nicht in jedem Fall zwingend, wenn geeignete andere Unterlagen die Fahrten ausreichend belegen. Einzelne Kollektivverträge können aber ausdrücklich Fahrtenbücher und Abrechnungen verlangen.

Feld Unverbindliches Muster
Datum 05.10.2026
Start und Ziel Graz, Büro → Gleisdorf, Kunde → Graz, Büro
Reisezweck Besprechung Projektauftrag beim Kunden
Kilometerstand Beispiel: 48.200 km bei Abfahrt, 48.274 km bei Rückkehr
Berufliche Strecke 74 km
Genehmigung / Beleg Auftragsbestätigung oder Freigabe durch Vorgesetzte

Hilfreicher Praxistipp: Fahrten möglichst unmittelbar nach dem Termin eintragen, nicht erst gesammelt am Jahresende rekonstruieren. Bei mehreren beruflichen und privaten Stopps ist die Abgrenzung besonders wichtig. Aufzeichnungen sollten zum realen Reiseablauf passen und bei Nachfragen nachvollziehbar sein.

Welche Autokosten sind mit den 0,50 Euro bereits abgegolten?

Das amtliche Kilometergeld dient als Pauschale für typischerweise entstehende Kosten der Nutzung des privaten Pkw. Dazu zählen nach dem BMF unter anderem Wertverlust, Treibstoff, laufende Wartung und Reparaturen, Reifen, Versicherungen, Vignette, Maut, Parkgebühren und Finanzierungskosten.

Häufiger Abrechnungsfehler: Wer den amtlichen Kilometersatz als Pauschale verwendet, kann diese bereits abgegoltenen Kosten nicht einfach nochmals zusätzlich als dieselben Fahrzeugaufwendungen geltend machen. Wenn belegbare tatsächliche Kosten höher liegen, kann für bestimmte steuerliche Fälle eine gesonderte tatsächliche Kostenberechnung relevant werden. Dafür sind die Voraussetzungen und Nachweise gesondert zu prüfen. Außergewöhnliche Schadensereignisse können unter besonderen Bedingungen anders behandelt werden.

Arbeitgeber zahlt weniger oder nichts: Kann ich Kilometergeld steuerlich absetzen?

Bei einer beruflich veranlassten Fahrt, die nicht bereits zum normalen Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gehört, können eigene, nicht ersetzte Fahrtkosten unter den gesetzlichen Voraussetzungen als Werbungskosten bei der Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt werden. Das BMF beschreibt dies ausdrücklich auch für Fahrten, bei denen die strengeren Voraussetzungen einer steuerlichen „beruflich veranlassten Reise“ hinsichtlich Mindestentfernung und Reisedauer nicht erfüllt sind.

Beispiel: Für 600 nachgewiesene berufliche Pkw-Kilometer ergeben sich rechnerisch bei 0,50 €/km 300 Euro. Ersetzt der Arbeitgeber für dieselben Fahrten bereits 180 Euro steuerfrei und sind alle übrigen Voraussetzungen erfüllt, können grundsätzlich die verbleibenden 120 Euro Werbungskosten relevant sein. Das ist keine Steuerrückzahlung in Höhe von 120 Euro: Werbungskosten verringern die steuerliche Bemessungsgrundlage und wirken sich je nach persönlicher Steuerlage unterschiedlich aus.

Für den normalen Arbeitsweg gilt das nicht: Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte werden im Regelfall bereits durch den Verkehrsabsetzbetrag und gegebenenfalls das Pendlerpauschale berücksichtigt. Weitere Details enthält das offizielle BMF-ABC zu Werbungskosten und Fahrtkosten.

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Die Abrechnung in sieben Schritten prüfen

  1. Fahrt zuordnen: Berufliche Dienstfahrt, wechselnder Einsatzort oder gewöhnlicher Arbeitsweg?
  2. Privatfahrzeug genehmigen lassen: Bei anwendbarer KV-Vorgabe möglichst vor Fahrtbeginn und schriftlich.
  3. KV identifizieren: Branche, persönlicher Geltungsbereich, Arbeitnehmergruppe, allfällige Sonderbestimmungen und aktuelles Abrechnungsjahr.
  4. Strecke erfassen: Datum, Start, Ziel, Zweck, Kilometerstand beziehungsweise geeignete gleichwertige Nachweise.
  5. Satz bestimmen: Amtlichen Höchstsatz nicht automatisch als KV-Zahlungsanspruch übernehmen; Staffelgrenzen beachten.
  6. Frist beachten: Reisekostenaufstellungen zeitnah einreichen und Nachweise aufbewahren.
  7. Steuerlich abgleichen: Nur nicht ersetzte, beruflich veranlasste Aufwendungen berücksichtigen; keine doppelte Kostenrechnung.

Häufige Fragen zum Kilometergeld 2026

Bekomme ich für die Fahrt ins Büro Kilometergeld?

Für die gewöhnliche Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gibt es grundsätzlich keinen zusätzlichen Werbungskostenabzug mit dem amtlichen Kilometergeld. Die steuerlichen Regelungen zum Arbeitsweg, insbesondere Verkehrsabsetzbetrag und gegebenenfalls Pendlerpauschale, gelten gesondert. Arbeitsvertraglich kann ein Arbeitgeber dennoch freiwillige Leistungen vorsehen.

Gilt Kilometergeld auch für Elektroautos?

Für privat genutzte Pkw hängt der amtliche Pkw-Satz nicht davon ab, ob Benzin, Diesel oder Strom als Antriebsenergie verwendet wird. Die Voraussetzungen für die dienstliche Nutzung und die Kostenpauschale gelten weiterhin. Vom Arbeitgeber getragene Einzelkosten können allerdings bei konkreten KV-Regelungen eine Kürzung des Kostenersatzes beeinflussen.

Was gilt bei einer Dienstfahrt vom Homeoffice aus?

Das hängt davon ab, welcher Arbeitsort tatsächlich vereinbart ist und ob die Wohnung als Arbeitsstätte gilt. Bei ausschließlich zu Hause tätigen Beschäftigten ohne Arbeitsplatz beim Arbeitgeber kann selbst die Fahrt zum Firmensitz steuerlich eine Dienstreise sein. Nicht jede gelegentliche Homeoffice-Fahrt wird dadurch automatisch zur Dienstreise.

Muss ich immer ein Fahrtenbuch führen?

Steuerlich können ausreichend genaue andere Aufzeichnungen genügen. Manche Kollektivverträge verlangen jedoch ausdrücklich ein Fahrtenbuch und bestimmte Abrechnungszeitpunkte. Für rechtssichere Nachweise ist ein zeitnah geführtes Fahrtenbuch daher besonders praktisch.

Werden die 0,50 Euro 2026 zusätzlich versteuert?

Arbeitgeberersätze bis zum maßgeblichen amtlichen Satz können bei Vorliegen der steuerlichen Voraussetzungen steuerfrei sein. Beträge über dem steuerlich zulässigen Umfang oder Ersatzleistungen ohne ausreichenden Nachweis müssen anders beurteilt werden. „Steuerfrei möglich“ bedeutet nicht, dass jedes pauschal ausbezahlte Kilometergeld automatisch steuerfrei ist.

Wie viel Kilometergeld bekomme ich für 250 km mit dem Auto?

Bei Anwendung des amtlichen Pkw-Satzes ergeben 250 berufliche Kilometer 125 Euro. Ob genau dieser Betrag vom Arbeitgeber geschuldet ist, ist anhand des Vertrags und Kollektivvertrags zu prüfen.

Was ist der Unterschied zwischen Kilometergeld und Pendlerpauschale?

Kilometergeld betrifft beruflich veranlasste Fahrten mit dem Privatfahrzeug. Das Pendlerpauschale betrifft unter gesetzlichen Voraussetzungen den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Beides hat unterschiedliche Regeln; der gleiche Arbeitsweg kann nicht einfach als zusätzliche Dienstfahrt mit Kilometergeld abgerechnet werden.

Fazit: Nicht nur den Satz, sondern den konkreten Anspruch prüfen

Das amtliche Kilometergeld von 0,50 Euro pro Pkw-Kilometer ist 2026 eine wichtige Orientierung – aber nicht das Ende der Prüfung. Wer berufliche Fahrten abrechnet, sollte zuerst die Fahrt richtig einordnen, die Nutzung des Privatwagens dokumentieren, die geltende KV-Regelung und allfällige Staffelgrenzen lesen und die Abrechnung rechtzeitig einreichen. Bleibt ein Teil der beruflichen Kosten unersetzt, kann eine Prüfung im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung sinnvoll sein.

Hinweis: Dieser Überblick bezieht sich auf die am 3. Oktober 2026 geprüften österreichischen Regeln für überwiegend unselbstständig Beschäftigte. Kollektivverträge, Dienstorte, Reisekostenvereinbarungen, Genehmigungserfordernisse, Verfallsfristen und besondere Beschäftigungsformen können zu abweichenden Ergebnissen führen. Das amtliche Kilometergeld ist insbesondere kein allgemeiner gesetzlicher Mindest-Auszahlungsanspruch gegen jeden Arbeitgeber. Bei strittigen Ansprüchen sollten individuelle Unterlagen von Arbeiterkammer, Gewerkschaft oder qualifizierter Beratung geprüft werden.

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