E-Auto Förderung 2026 in Österreich: Welche Zuschüsse gibt es noch – und wie hoch sind sie?

Wer 2026 in Österreich auf ein Elektroauto umsteigen will, merkt schnell: Die klassischen Kaufprämien für E-Pkw sind weitgehend ausgelaufen. Der Schwerpunkt der öffentlichen Unterstützung hat sich deutlich in Richtung Ladeinfrastruktur, Flotten- und Nutzfahrzeugprogramme sowie steuerliche Vorteile verschoben.

Förderungen – Tipps & Antrag – Überblick

BausteinHöhe / Richtwert 2026Wichtig zu wissen
Bundes-Kaufprämie E-Pkw (Privat)Derzeit keine neue allgemeine KaufprämieKaufprämien für E-Autos laufen weitestgehend aus; frühere Programme (z.B. 2024) sind für neue Registrierungen geschlossen (Budget ausgeschöpft).
Wallbox-Förderung privat (eRide)400 EUR (Einzel-Wallbox)
800 EUR (Mehrparteienhaus Einzelanlage)
1.500 EUR (Mehrparteienhaus Gemeinschaftsanlage)
Nur kommunikationsfähige Wallboxen/„intelligente“ Kabel; Förderung ist auf max. 50% der umweltrelevanten Kosten begrenzt; Registrierung/Einreichung längstens bis 31.03.2026 (budgetabhängig).
E-Zweiräder (eRide) – der Vollständigkeit halberBeispiel gesamt: bis 2.300 EUR (je nach Klasse; Mix aus Bundes- und Importeursanteil)Keine E-Pkw-Förderung, aber 2025/26 noch relevant für E-Moped/E-Motorrad (mit Händler-/Importeursbonus).
„ePrämie“ / THG-Quote (für EV-Halter:innen)Marktpreis (kein fixer staatlicher Betrag)1× pro Jahr möglich; Zahlung hängt vom Anbieter ab. Ohne Messung ist eine Pauschale von 1.500 kWh/Jahr für mehrspurige E-Fahrzeuge möglich.
NoVANoVA = 0 bei 0 g/km CO2Reine Elektro- und Wasserstofffahrzeuge mit 0 g/km sind von der NoVA befreit (Hybrid/PHEV nicht).
Sachbezug (Dienstwagen)0 EUR Sachbezug bei 0 g/km CO2Für Dienstwagen mit 0 g/km CO2 wird kein Sachbezug angesetzt; relevant für Gesamtkosten bei Firmenwagen.
Motorbezogene VersicherungssteuerSeit 01.04.2025 auch für E-AutosBemessung nach Dauerleistung (kW) und Eigengewicht. Das erhöht laufende Kosten – wichtig für die „Förder“-Gesamtrechnung.

Worauf muss man achten?

  • Förderlogik 2025/26: Österreich bündelt E-Mobilitätsförderungen unter „eMove Austria“ und setzt den Schwerpunkt künftig stärker auf den Ausbau der (Schnell-)Ladeinfrastruktur statt auf breite Kaufprämien für E-Pkw.
  • Budget- und Nachfrageeffekt: Frühere E-Pkw-Programme waren stark nachgefragt und konnten vorzeitig enden (Budget ausgeschöpft). 2026 gilt daher: Förderfenster sind oft kurz und an Budgets gekoppelt.
  • „Förderung“ ist 2026 häufig steuerlich: NoVA-Befreiung, Sachbezugsvorteile und (für Unternehmen) Investitionsfreibeträge können finanziell ähnlich stark wirken wie frühere Zuschüsse – aber eben indirekt.

Was bedeutet „E-Auto Förderung 2026“ in der Praxis?

2026 solltest du „Förderung“ breiter verstehen: Nicht nur direkte Zuschüsse, sondern auch steuerliche Entlastungen, jährliche Prämienmodelle (ePrämie/THG-Quote), lokale Vorteile (je nach Gemeinde) und Förderungen rund ums Laden.

1) Direkte Zuschüsse vom Bund: Was ist 2026 realistisch?

Für E-Pkw (Privatpersonen): Eine neue, allgemeine Bundes-Kaufprämie ist 2026 nach aktueller Lage nicht das „Standard“-Instrument. In der Praxis dominieren 2026 für Private vor allem Ladeinfrastruktur sowie Programme für E-Zweiräder (nicht E-Pkw).

Wichtig: Wenn du in älteren Programmen bereits registriert warst, können weiterhin Anträge möglich sein – aber neue Registrierungen sind bei ausgeschöpften Programmen typischerweise geschlossen.

2) Wallbox & Heimladen: So nutzt du die eRide-Förderung richtig

Die wichtigste „greifbare“ Förderung für viele E-Auto-Besitzer:innen ist 2026 die Unterstützung für private Ladeinfrastruktur. Gefördert werden u.a. kommunikationsfähige Wallboxen oder kommunikationsfähige intelligente Ladekabel.

  • Förderbeträge (Pauschalen): 400 EUR (Einzel-Wallbox), 800 EUR (Mehrparteienhaus Einzelanlage), 1.500 EUR (Mehrparteienhaus Gemeinschaftsanlage).
  • Deckelung: Maximal 50% der umweltrelevanten Investitionskosten (bei günstigen Projekten kann der Pauschalbetrag daher gekürzt werden).
  • Fristenlogik: 2-stufig (Registrierung, dann Antrag). Registrierung/Einreichung längstens bis 31.03.2026 (solange Budget vorhanden). Nach Registrierung ist das Zeitfenster begrenzt (z.B. 36 Wochen); Rechnungen dürfen typischerweise nicht „zu alt“ sein.
  • Ökostrom: Üblicherweise ist ein Nachweis über Betrieb mit 100% Ökostrom erforderlich.

3) ePrämie / THG-Quote: Jährlicher „Bonus“ für E-Auto-Halter:innen

Wenn du ein E-Auto besitzt, kannst du in Österreich einmal pro Jahr die für dein Fahrzeug „eingesparte“ CO2-Menge indirekt monetarisieren: Du überträgst die relevanten Strommengen per Vertrag an ein antragsberechtigtes Unternehmen und erhältst dafür eine Zahlung.

  • Kein Fixbetrag: Die Höhe ist marktbasiert und hängt vom jeweiligen Anbieter ab (staatliche Stellen geben keinen Betrag vor).
  • Messung oder Pauschale: Wenn du zu Hause (nicht öffentlich) lädst, kannst du gemessene Strommengen nutzen; alternativ ist für mehrspurige E-Fahrzeuge eine Pauschale von 1.500 kWh pro Jahr möglich.
  • Praxis-Tipp: Anbieter vergleichen lohnt sich, aber lies das Kleingedruckte (Laufzeit, Kündigung, Datennutzung).

4) Steuerliche Vorteile: So sparst du 2026 trotz fehlender Kaufprämie

Auch ohne direkte Kaufprämie kann 2026 finanziell stark sein – vor allem über Steuern und Abgaben.

  • NoVA: Reine E-Autos mit 0 g/km CO2 sind von der NoVA befreit. Das wirkt direkt auf den Kaufpreis bzw. die Erstzulassung.
  • Dienstwagen-Sachbezug: Bei 0 g/km CO2 wird kein Sachbezug angesetzt (großer Vorteil bei Firmenwagen mit Privatnutzung).
  • Unternehmen: Investitionsfreibetrag (IFB): Für Investitionen im Zeitraum 1.11.2025 bis 31.12.2026 gibt es eine befristete Erhöhung: 20% allgemein bzw. 22% für Ökologisierung (unter Voraussetzungen). Das kann auch bei E-Mobilitätsinvestitionen relevant sein.
  • Achtung laufende Kosten: Seit 01.04.2025 fällt die motorbezogene Versicherungssteuer auch für E-Autos an. Sie orientiert sich an Dauerleistung und Eigengewicht.

5) Lokale Vorteile: Grünes Kennzeichen & kommunale Begünstigungen

Das grüne Kennzeichen („E-Nummerntafel“) ist optional – kann aber Voraussetzung sein, um lokale Begünstigungen zu bekommen (z.B. Park-/Tourismusvorteile). Diese Vorteile sind nicht österreichweit einheitlich und hängen von Städten/Gemeinden ab.

6) Schritt-für-Schritt-Checkliste: So planst du deine „Förderung“ 2026

  1. Ist-Ziel klären: Geht’s um Kauf (E-Auto), Heimladen (Wallbox), Dienstwagen oder bestehendes E-Auto (ePrämie)?
  2. Status prüfen: Gibt es aktuell offene Budgets/Registrierungsfenster (insbesondere bei Wallbox)?
  3. Technik auswählen: Nur förderfähige, kommunikationsfähige Wallbox/Smart Cable wählen; bei Dienstwagen zuhause idealerweise mit MID-Zähler/geeigneter Messung.
  4. Reihenfolge einhalten: Bei vielen Programmen gilt: erst registrieren, dann kaufen/Installieren, dann Antrag – sonst Risiko „nicht förderfähig“.
  5. Dokumente sammeln: Rechnung (nicht älter als gefordert), Nachweis Ökostrom, ggf. Fotos/Installationsnachweise, Zulassung/Vertrag.
  6. ePrämie separat nutzen: Einmal jährlich Anbieter wählen und Einreichung erledigen (Messung oder Pauschale).
  7. Gesamtkosten rechnen: NoVA-Vorteil ja, aber motorbezogene Versicherungssteuer und Strom-/Ladekosten realistisch einpreisen.

7) Häufige Fehler (und wie du sie vermeidest)

  • Zu spät registriert: Viele Förderungen sind budgetabhängig und laufen vorzeitig aus.
  • Falsches Produkt gekauft: Nicht-kommunikationsfähige Wallboxen oder nicht passende Nachweise führen oft zur Ablehnung.
  • Rechnung zu alt: Förderstellen verlangen häufig maximale Rechnungsalter (z.B. 9 Monate).
  • Reihenfolge vertauscht: Kauf/Installation vor Registrierung kann problematisch sein.
  • „Förderung“ nur als Zuschuss gedacht: 2026 ist die Kombi aus NoVA/Sachbezug/ePrämie/Wallbox oft der echte Hebel.

8) Rechenbeispiel (vereinfacht): Neues E-Auto + Wallbox

Ausgangslage: Du kaufst 2026 ein reines E-Auto (0 g/km) und installierst eine förderfähige Wallbox im Einfamilienhaus.

  • NoVA: fällt bei 0 g/km weg (Preisvorteil gegenüber Verbrennern, bei denen NoVA anfallen kann).
  • Wallbox-Förderung: pauschal 400 EUR möglich, sofern alle Bedingungen erfüllt sind; wenn deine förderfähigen Kosten niedrig sind, kann die 50%-Deckelung den Betrag reduzieren.
  • ePrämie: 1× jährlich möglich (Betrag abhängig vom Anbieter).
  • Laufend: motorbezogene Versicherungssteuer kommt hinzu (abhängig von Dauerleistung und Gewicht).

Merke: Der „Förder“-Effekt 2026 ist meist eine Kombination aus mehreren Bausteinen – nicht ein einzelner großer Zuschuss.

FAQ: E-Auto Förderung 2026 in Österreich

Gibt es 2026 noch eine Kaufprämie für neue Elektro-Pkw für Privatpersonen?

Nach aktuellem Stand sind Kaufprämien für E-Autos weitestgehend ausgelaufen. Für Privatpersonen stehen 2026 primär Förderungen für Ladeinfrastruktur und bestimmte E-Zweiräder im Vordergrund.

Bis wann kann ich die Wallbox-Förderung noch nutzen?

Die relevanten Programme sind budgetabhängig und laufen längstens bis Ende März 2026. Wichtig ist, dass du dich rechtzeitig registrierst und Fristen (z.B. für Antrag und Rechnungsalter) einhältst.

Welche Wallboxen werden gefördert?

Gefördert werden typischerweise kommunikationsfähige Wallboxen bzw. kommunikationsfähige intelligente Ladekabel. Achte darauf, dass das konkrete Modell in den Anforderungen der Förderstelle passt.

Muss ich Ökostrom nachweisen?

Ja, in der Praxis ist häufig ein Nachweis erforderlich, dass an der geförderten Ladeinfrastruktur Strom aus erneuerbaren Energieträgern verwendet wird.

Kann ich Wallbox-Förderung und ePrämie kombinieren?

Ja, das sind unterschiedliche Instrumente: Die Wallbox-Förderung ist ein Investitionszuschuss, die ePrämie ist eine jährliche Zahlung über die Überlassung der Strommengen/Quote an einen Anbieter.

Wie funktioniert die ePrämie (THG-Quote) konkret?

Du überträgst einmal pro Jahr per Vertrag die relevanten Strommengen an ein antragsberechtigtes Unternehmen und erhältst dafür eine Zahlung. Die Höhe hängt vom Anbieter ab. Ohne Messung kann für mehrspurige E-Fahrzeuge eine Pauschale (1.500 kWh/Jahr) genutzt werden.

Ist ein E-Auto in Österreich von der NoVA befreit?

Reine Elektro- und Wasserstofffahrzeuge mit 0 g/km CO2 sind von der NoVA befreit. Plug-in-Hybride sind nicht automatisch befreit.

Muss ich 2026 motorbezogene Versicherungssteuer zahlen?

Ja, seit 1. April 2025 gilt die motorbezogene Versicherungssteuer auch für Elektroautos. Sie richtet sich u.a. nach Dauerleistung und Eigengewicht.

Welche Vorteile gibt es für Unternehmen 2026?

Je nach Situation sind vor allem steuerliche Vorteile relevant: kein Sachbezug bei 0 g/km CO2 (Dienstwagen), sowie ein erhöhter Investitionsfreibetrag (befristet) für bestimmte Investitionen bis Ende 2026.

Gibt es zusätzliche Förderungen in Bundesländern oder Gemeinden?

Ja, es kann lokale Begünstigungen geben (z.B. Parkregelungen). Diese sind nicht einheitlich. Das grüne Kennzeichen kann Voraussetzung sein, um solche Vorteile überhaupt nutzen zu können.

Quellen

  • Österreich.gv.at – „Elektroautos und E-Mobilität – Förderungen und weiterführende Links“ (Aktualisierung 09.10.2025)
  • Umweltförderung (KPC) – „E-Ladeinfrastruktur für Private 2025 – eRide“ (Fristen/Prozess, Stand laut Seite)
  • Klima- und Energiefonds – „E-Mobilität für Private 2025“ (Förderpauschalen Wallbox/Mehrparteien, Stand laut Seite)
  • ÖAMTC – „Neuerungen 2026: E-Mobilität“ (Einordnung 2026, Fokus Ladeinfrastruktur/E-Zweiräder)
  • BMF – „NoVA-Befreiung: Elektro- und Wasserstofffahrzeuge (0 g/km)“ (Stand laut BMF-Seite)
  • BMF – „Sachbezug Kraftfahrzeug (0 g/km: kein Sachbezug)“ (Stand laut BMF-Seite)
  • WKO – „Motorbezogene Versicherungssteuer für E-Autos ab 1.4.2025“ (Regelung & Berechnungslogik)
  • USP.gv.at / WKO – „Investitionsfreibetrag“ (befristete Erhöhung 20%/22% bis 31.12.2026)

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