Gibt es ein – was ist das Vermögensregister der EU? – Machbarkeitsstudie – BORIS – AMLA

Gibt es ein EU Vermögensregister? - Timeline, Tipps, Ablauf
Gibt es ein EU Vermögensregister? - Timeline, Tipps, Ablauf

Der wichtigste Punkt zuerst: Ein allgemeines EU-Vermögensregister gibt es 2026 nicht. Es ist weder beschlossen noch in Kraft und war nicht Teil des final verabschiedeten EU-Geldwäschepakets.

Was es sehr wohl gibt, sind eine offizielle Machbarkeitsstudie, die Idee eines europäischen Asset Registry geprüft hat, die neue EU-Geldwäschebehörde AMLA sowie mehrere gezielte Register- und Datensysteme für wirtschaftliche Eigentümer, Bankkonten, Krypto-Konten und Immobilieninformationen. Genau diese Dinge werden in der öffentlichen Debatte oft vermischt.

Aktueller Stand 2026 auf einen Blick

ThemaStand 2026Einordnung
Allgemeines EU-VermögensregisterNicht beschlossenWeder im AML-Paket der Kommission noch im finalen Gesetzespaket enthalten
MachbarkeitsstudieFertig und veröffentlichtPrüfte, ob ein EU-weiter Zugriff auf Vermögensdaten technisch und rechtlich machbar wäre
AMLAGestartetNeue EU-Behörde für Geldwäschebekämpfung, aber kein allgemeines Vermögensregister
BORISBereits vorhandenEU-Verknüpfung nationaler Register wirtschaftlicher Eigentümer
BARISKommtEU-Interconnection-System für Bankkonten, Wertpapierkonten, Krypto-Konten und Schließfächer bis Juli 2029
Single Access Points für ImmobilienKommtMitgliedstaaten müssen bis Juli 2029 nationale Zugangspunkte für Immobilieninformationen schaffen
Register wirtschaftlicher EigentümerAusgebautWichtiger Teil des AML-Pakets, inklusive strengeren Regeln für Immobilienhaltungen über Gesellschaften
Fester Fahrplan für ein GesamtregisterNeinFür ein allgemeines EU-Vermögensregister gibt es aktuell keinen beschlossenen Starttermin

Was mit dem EU-Vermögensregister eigentlich gemeint ist

Die Grundidee hinter der Debatte

Wenn von einem „EU-Vermögensregister“ gesprochen wird, ist meistens kein bestehendes Register gemeint, sondern eine politische Idee. Konkret geht es um die Frage, ob Behörden in Europa über einen gemeinsamen Zugang Vermögenswerte wie Bankkonten, Immobilien, Firmenbeteiligungen, Fahrzeuge, Yachten, Flugzeuge oder Krypto-Werte besser verfolgen können. Der Hintergrund ist fast immer derselbe: Geldwäsche, Steuerhinterziehung, Korruption und das Verschleiern von Vermögen über Grenzen hinweg.

Die Machbarkeitsstudie war der eigentliche Ausgangspunkt

Die Europäische Union hat genau das untersuchen lassen. Die offizielle Machbarkeitsstudie prüfte, wie ein europäischer Zugang zu Vermögensdaten aussehen könnte. Dabei wurden drei Varianten untersucht: erstens neue nationale Register plus europäische Vernetzung, zweitens nur die Verknüpfung bestehender nationaler Register und drittens ein zentralisiertes Register auf EU-Ebene. Wichtig ist: Diese Studie war eine Prüfung, keine Einführung.

Warum die Debatte so oft missverstanden wird

In vielen Medienbeiträgen und politischen Kommentaren werden drei verschiedene Dinge durcheinandergeworfen: die Idee eines allgemeinen Vermögensregisters, das tatsächlich beschlossene Geldwäschepaket und die neue Behörde AMLA. Das führt schnell zu Schlagzeilen wie „Die EU plant das Vermögensregister“ oder „2028 startet das EU-Vermögensregister“. Tatsächlich ist 2026 nur sicher: AMLA kommt und bestimmte Registerzugänge werden ausgebaut. Ein allumfassendes Register für das Vermögen aller Bürgerinnen und Bürger wurde gerade nicht beschlossen.

Die bisherige Timeline bis 2026

JahrWas passiert istBedeutung
2020 bis 2021Das Europäische Parlament treibt die Idee eines Pilotprojekts für ein europäisches Asset Registry voranPolitischer Startpunkt der Debatte
Juli 2021Die Kommission startet die Ausschreibung für die MachbarkeitsstudieEs geht noch nicht um Gesetzgebung, sondern um Prüfung
Dezember 2021Der Auftrag für die Studie wird vergebenDie inhaltliche Arbeit beginnt
Februar 2022Projekt und Methodik werden in einer Expertengruppe vorgestelltDie Studie wird fachlich begleitet
März 2024Die Studie wird abgeschlossenDie Machbarkeit ist untersucht, aber noch nichts beschlossen
Juli 2024Die Studie wird veröffentlichtDie Debatte wird öffentlich breiter sichtbar
Mai bis Juni 2024Das neue EU-Geldwäschepaket wird beschlossenAMLA und mehrere gezielte Registerzugänge kommen, ein allgemeines Asset Registry aber nicht
September 2024Die Kommission stellt klar, dass ein EU-Asset-Register nicht im finalen AML-Paket enthalten istWichtigste offizielle Klarstellung zum Status
Sommer 2025AMLA startetInstitutioneller Aufbau beginnt
1. Januar 2026AMLA übernimmt EU-seitige AML/CFT-Aufgaben von der EBAAb jetzt ist AMLA die zentrale neue Behörde

Was stattdessen wirklich eingeführt wird

AMLA ist real, aber kein allgemeines Vermögensregister

Die neue Authority for Anti-Money Laundering and Countering the Financing of Terrorism, kurz AMLA, ist ein Kernstück des EU-Pakets. Sie sitzt in Frankfurt und soll die Geldwäschebekämpfung in Europa koordinieren, Standards setzen und ab 2028 auch bestimmte Institute direkt beaufsichtigen. AMLA ist damit eine Aufsichts- und Koordinierungsbehörde. Sie ist aber keine Datenbank über das gesamte Vermögen aller EU-Bürgerinnen und Bürger.

BORIS ist bereits eine reale EU-Verknüpfung

Das Beneficial Ownership Registers Interconnection System, kurz BORIS, verbindet bereits nationale Register wirtschaftlicher Eigentümer. Es geht dabei um die Frage, wem Unternehmen, Trusts oder ähnliche Konstruktionen tatsächlich wirtschaftlich gehören. Das ist ein wichtiger Unterschied: BORIS ist kein Vermögensregister für Privatpersonen, sondern ein Transparenzinstrument gegen verschachtelte Eigentümerstrukturen.

BARIS ist der nächste große Schritt

Mit der neuen AML-Richtlinie kommt ein weiteres System: BARIS. Dahinter steckt die EU-weite Vernetzung von Informationen über Bankkonten, Zahlungskonten, Wertpapierkonten, Krypto-Asset-Konten und Schließfächer. Das ist für Ermittlungen sehr relevant, weil damit grenzüberschreitende Spurensuchen deutlich effizienter werden sollen. Die Mitgliedstaaten müssen dieses Interconnection-System bis 10. Juli 2029 herstellen.

Auch Immobilieninformationen werden stärker vernetzt

Neben Finanzdaten werden auch Immobilieninformationen wichtiger. Die Mitgliedstaaten müssen bis 10. Juli 2029 nationale Single Access Points für Informationen aus Immobilienregistern einrichten. Damit soll der Zugang für zuständige Behörden einfacher werden. Das ist zwar noch immer kein vollständiges Gesamtregister, zeigt aber klar die Richtung: mehr verknüpfte Datenzugänge für bestimmte Vermögensarten.

Zusätzliche Transparenz bei ausländischen Gesellschaften mit EU-Immobilien

Ein besonders relevanter Punkt im AML-Kompromiss betrifft ausländische Gesellschaften, die Immobilien in der EU halten. Deren wirtschaftliche Eigentümer sollen stärker erfasst werden, um die häufige Verschleierung über Firmenkonstruktionen einzudämmen. Auch das ist kein Vermögensregister im allgemeinen Sinn, aber es geht sehr klar in Richtung gezielter Vermögenstransparenz in riskanten Bereichen.

Pro – was für ein EU-Vermögensregister oder zumindest mehr EU-weite Vermögenstransparenz spricht

Schnellere Ermittlungen bei Geldwäsche und Korruption

Das stärkste Pro-Argument ist die Praxis der Ermittlungen. Vermögen ist heute oft über Länder, Firmen, Konten, Immobilien und Krypto-Strukturen verteilt. Wenn Behörden sich Daten mühsam aus unterschiedlichen nationalen Quellen zusammensuchen müssen, kostet das Zeit – und genau diese Zeit nutzen professionelle Geldwäschestrukturen. Ein besser vernetztes oder zentral zugängliches System würde Ermittlungen deutlich beschleunigen.

Mehr Transparenz bei verschachtelten Eigentümerstrukturen

Ein zweites Argument ist die Eigentümertransparenz. Gerade bei Immobilien, Luxusgütern, Offshore-Strukturen oder Beteiligungen über Firmenketten ist es heute oft schwierig, die wirtschaftlich kontrollierende Person schnell zu identifizieren. Ein stärker vernetzter Datenzugang würde es Behörden erleichtern, reale Eigentümer hinter formal getrennten Konstruktionen zu erkennen.

Signalwirkung für Steuerfairness und Gleichbehandlung

Aus Sicht mancher NGOs und politischer Gruppen hätte ein weitergehendes Vermögenstransparenzsystem auch eine starke Symbolik: Wer große Vermögenswerte über Ländergrenzen hinweg verschiebt oder verbirgt, soll weniger leicht davonkommen. In dieser Sicht geht es nicht nur um Geldwäsche, sondern auch um Steuergerechtigkeit und die Glaubwürdigkeit des Rechtsstaats.

Bessere Datenbasis für Aufsicht und Risikoanalyse

Auch für die Aufsicht hätte mehr Struktur Vorteile. Die EU baut bereits Risiko- und Datensysteme aus. Ein sauber vernetzter Zugang zu bestimmten Vermögensarten kann helfen, verdächtige Muster früher zu erkennen, etwa ungewöhnliche Immobilientransaktionen, Konto-Netzwerke oder intransparente Beteiligungsketten.

Contra – die wichtigsten Einwände und Bedenken

Datenschutz und Grundrechte

Das größte Gegenargument ist der Schutz der Privatsphäre. Vermögensdaten zählen zu den sensibelsten Informationen überhaupt. Ein Register, das Immobilien, Konten, Beteiligungen und andere Werte in einem europäischen Datenraum sichtbar macht, würde sehr tiefe Einblicke in das Leben von Menschen und Unternehmen ermöglichen. Genau das war einer der Hauptgründe, warum die Kommission das Thema zwar prüfen ließ, aber nicht in das finale Gesetzespaket übernahm.

Die Sorge vor dem gläsernen Bürger

Kritiker warnen seit Jahren vor einem System, das aus Einzelfallermittlungen eine allgemeine Vermögenstransparenz macht. Dahinter steckt die Sorge, dass aus einem Instrument gegen Geldwäsche schrittweise ein Instrument breiter staatlicher Kontrolle wird. Gerade konservative, wirtschaftsliberale und datenschutzorientierte Stimmen sehen darin eine problematische Grenzverschiebung.

Cyberrisiken und Datensicherheit

Je größer und zentraler sensible Datenbestände werden, desto größer wird auch ihr Reiz als Angriffsziel. Selbst wenn der Zugriff nur für Behörden vorgesehen wäre, bleibt das Risiko von Datenlecks, Missbrauch oder unzureichender Zugriffskontrolle ein zentrales Gegenargument. Bei Vermögensinformationen ist dieses Risiko besonders sensibel.

Bürokratie und Bewertungsprobleme

Ein weiteres Problem ist die praktische Umsetzbarkeit. Manche Vermögensarten lassen sich noch vergleichsweise leicht erfassen, etwa Immobilien oder Konten. Andere sind viel schwieriger: nicht börsennotierte Unternehmensanteile, Kunst, Sammlungen, internationale Beteiligungen oder digitale Vermögenswerte. Je breiter ein Register gedacht wird, desto größer werden Aufwand, Streitpotenzial und Bewertungsprobleme.

Meinungen und Aussagen aus der Debatte

Die Kommission bremst die Erwartungen

Die Europäische Kommission hat 2024 schriftlich sehr klar festgehalten, dass die Schaffung eines Registers auf EU-Ebene nicht Teil ihres AML-Pakets war und auch im finalen Kompromiss nicht beibehalten wurde. Das ist die wichtigste offizielle Aussage zum aktuellen Stand.

Transparency International drängt auf besseren Datenzugang

Transparency International argumentiert stärker aus Ermittlersicht. Die Organisation betont, dass Behörden heute oft an getrennten Registern und ungleichen Zugangsregeln scheitern. Der Schwerpunkt liegt dort weniger auf einem einzigen Mega-Register, sondern auf funktionierenden, grenzüberschreitenden, interoperablen Datenzugängen für Vermögensinformationen.

Oxfam EU denkt stärker in Richtung Steuergerechtigkeit

Oxfam EU bringt die Registeridee stärker in Verbindung mit Vermögensungleichheit und Besteuerung sehr hoher Vermögen. Dort wird ein Asset Registry nicht nur als Instrument gegen Kriminalität gesehen, sondern auch als Baustein für mehr fiskalische Transparenz und Fairness.

Kritische Stimmen warnen vor Übergriff und Misstrauen

Wirtschaftsnahe Kritiker wie die Taxpayers Association of Europe sehen die Idee eines EU-Asset-Registers sehr skeptisch. Dort wird argumentiert, ein solches Instrument drücke ein tiefes Misstrauen gegenüber Steuerpflichtigen aus und könne Europa in Richtung Überregulierung und Freiheitsverlust schieben.

Gibt es einen Fahrplan für die Einführung?

Für ein allgemeines EU-Vermögensregister nein

Hier ist die Lage 2026 eindeutig: Es gibt keinen beschlossenen Fahrplan für ein allgemeines EU-Vermögensregister. Es gibt kein Startjahr, keinen Umsetzungsplan und kein Inkrafttreten für ein Gesamtregister, das das Vermögen von Bürgerinnen und Bürgern in der EU pauschal erfasst.

Für AMLA und gezielte Registerzugänge ja

Anders sieht es bei den beschlossenen Systemen aus. AMLA befindet sich in der Aufbauphase. 2026 läuft der Ausbau von IT und Prozessen, 2027 sollen die direkt beaufsichtigten Institute ausgewählt werden, und ab 2028 beginnt die direkte Aufsicht. Für BARIS und die Single Access Points für Immobilien gilt der Stichtag 10. Juli 2029. Das ist die reale Timeline, die 2026 tatsächlich greifbar ist.

Was das für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen bedeutet

Kein allgemeines Bürgerregister, aber mehr Transparenz in sensiblen Bereichen

Für normale Bürgerinnen und Bürger bedeutet der aktuelle Stand vor allem: Es gibt kein beschlossenes Register, das pauschal das persönliche Vermögen europaweit sammelt. Gleichzeitig nimmt die Transparenz in Bereichen zu, die aus Sicht der Geldwäschebekämpfung besonders relevant sind – also bei wirtschaftlichem Eigentum, Bank- und Krypto-Konten sowie Immobilieninformationen.

Unternehmen und Berater müssen mit mehr Transparenzdruck rechnen

Für Unternehmen, Finanzinstitute, Krypto-Anbieter, Immobilienstrukturen und Berater steigt der Druck dagegen deutlich. Die Richtung ist klar: mehr Eigentümertransparenz, bessere Vernetzung von Behörden und weniger Raum für verschachtelte Strukturen, die Vermögenswerte verdecken sollen.

Die politische Debatte ist damit nicht vorbei

Die Registeridee ist nicht vom Tisch, aber sie ist auch nicht auf Schiene. Solange Geldwäsche, Oligarchen-Vermögen, Offshore-Strukturen, Immobilienkäufe über Briefkastenfirmen und die Steuerdebatte um sehr hohe Vermögen politisch präsent bleiben, wird das Thema sehr wahrscheinlich wiederkommen. 2026 ist aber der richtige Befund: Diskussion ja, Einführung nein.

FAQ?

Gibt es 2026 ein EU-weites Vermögensregister?

Nein. Ein allgemeines EU-Vermögensregister ist 2026 nicht beschlossen und nicht in Kraft.

Was wurde stattdessen beschlossen?

Beschlossen wurden AMLA als neue EU-Geldwäschebehörde sowie mehrere gezielte Register- und Datenzugänge, etwa für wirtschaftliche Eigentümer, Bankkonten, Krypto-Konten und Immobilieninformationen.

Was ist AMLA?

AMLA ist die neue europäische Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Sie koordiniert Aufsicht, entwickelt Standards und wird ab 2028 bestimmte Institute direkt beaufsichtigen.

Was ist BORIS?

BORIS ist das EU-System zur Verknüpfung nationaler Register wirtschaftlicher Eigentümer. Es hilft bei der Suche nach den Personen, die Unternehmen oder ähnliche Konstruktionen tatsächlich kontrollieren.

Was ist BARIS?

BARIS ist das geplante EU-Interconnection-System für Informationen über Bankkonten, Zahlungskonten, Wertpapierkonten, Krypto-Asset-Konten und Schließfächer. Es soll bis 10. Juli 2029 stehen.

Kommt ein Immobilienregister auf EU-Ebene?

Nicht als ein einziges allgemeines EU-Register. Aber die Mitgliedstaaten müssen bis Juli 2029 nationale Single Access Points für Immobilieninformationen schaffen, damit Behörden besser zugreifen können.

Warum wurde ein allgemeines EU-Vermögensregister nicht beschlossen?

Vor allem wegen rechtlicher, technischer und politischer Hürden. Besonders wichtig sind Datenschutz, Grundrechte, Datensicherheit, Verhältnismäßigkeit und die schwierige Bewertung vieler Vermögensarten.

Wer fordert ein solches Register trotzdem?

Vor allem Teile des Europäischen Parlaments, NGOs wie Transparency International und Oxfam sowie Stimmen, die stärker auf Geldwäschebekämpfung, Eigentümertransparenz und Steuergerechtigkeit setzen.

Wer ist dagegen?

Kritische Stimmen kommen häufig aus datenschutzorientierten, wirtschaftsliberalen oder steuerpolitisch skeptischen Lagern. Dort wird vor Überwachung, Bürokratie, Cyberrisiken und dem gläsernen Bürger gewarnt.

Gibt es einen festen Einführungsfahrplan?

Für ein allgemeines EU-Vermögensregister nein. Für AMLA, BARIS und Immobilien-Zugangspunkte gibt es dagegen gestaffelte Umsetzungsfristen.

Quellen und weitere Informationen / Hintergründe

  • Europäische Kommission, Antwort auf die parlamentarische Anfrage E-001435/2024
    Diese Quelle ist für den aktuellen Stand zentral. Die Kommission erklärt dort ausdrücklich, dass die Schaffung eines Registers von Vermögenswerten auf EU-Ebene nicht im AML-Paket der Kommission enthalten war und auch von den Mitgesetzgebern im finalen AML-Paket nicht beibehalten wurde. URL: https://www.europarl.europa.eu/RegData/questions/reponses_qe/2024/001435/P10_RE%282024%29001435_EN.pdf
  • Europäische Kommission, Antwort auf die parlamentarische Anfrage E-003985/2021
    Wichtig für die Entstehungsgeschichte. Die Kommission bestätigt hier, dass die Machbarkeitsstudie auf Wunsch des Europäischen Parlaments angestoßen wurde und ohne Vorwegnahme politischer Entscheidungen durchgeführt wird. URL: https://www.europarl.europa.eu/RegData/questions/reponses_qe/2021/003985/P9_RE%282021%29003985_EN.pdf
  • Publications Office der Europäischen Union, Feasibility study for a European asset registry in the context of the fight against money laundering and tax evasion
    Das ist die eigentliche Fachgrundlage der Debatte. Die Studie beschreibt Ziel, Vermögensarten, bestehende Lücken und drei mögliche Szenarien von nationaler Vernetzung bis zu einem zentralen EU-Register. URL: https://op.europa.eu/et/publication-detail/-/publication/0d82b09f-3ff9-11ef-865a-01aa75ed71a1
  • Rat der Europäischen Union, Pressemitteilung vom 30. Mai 2024 zum AML-Paket
    Diese Quelle ist wichtig, um das tatsächlich Beschlossene vom politisch Diskutierten zu trennen. Sie fasst zusammen, was die EU im AML-Paket wirklich verabschiedet hat. URL: https://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2024/05/30/anti-money-laundering-council-adopts-package-of-rules/
  • Rat der Europäischen Union, Pressemitteilung vom 18. Januar 2024 zum politischen Deal
    Besonders wichtig für Details wie wirtschaftliche Eigentümer ausländischer Gesellschaften mit EU-Immobilien, stärkere Transparenz und den politischen Kompromiss vor der formellen Annahme. URL: https://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2024/01/18/anti-money-laundering-council-and-parliament-strike-deal-on-stricter-rules/
  • AMLA offizielle Website, Bereich About AMLA
    Diese Quelle liefert die aktuellste offizielle Timeline der neuen Behörde und zeigt klar, dass AMLA 2026 in der Aufbauphase ist, 2027 die direkt beaufsichtigten Institute auswählt und 2028 in die direkte Aufsicht geht. URL: https://www.amla.europa.eu/about-amla_en
  • AMLA, Single Programming Document 2026–2028 und aktuelle Mitteilungen 2026
    Wichtig für die Detailplanung, Prioritäten und operative Ausrichtung der Behörde. Diese Dokumente zeigen, wie AMLA von der Gründung in die Vollfunktion übergeht. URL: https://www.amla.europa.eu/amla-sets-strategic-priorities-2026-28-single-programming-document_en
  • European Banking Authority, AML/CFT-Bereich
    Diese Quelle bestätigt, dass die AML/CFT-Rolle der EBA seit 1. Januar 2026 an AMLA übergegangen ist. Sie ist für die institutionelle Einordnung wichtig. URL: https://www.eba.europa.eu/regulation-and-policy/anti-money-laundering-and-countering-financing-terrorism
  • EUR-Lex, Richtlinie (EU) 2024/1640
    Das ist die juristisch wichtigste Quelle für Umsetzungsfristen und Systemdetails. Besonders relevant sind die Bestimmungen zu BARIS und zu den Single Access Points für Immobilieninformationen mit Frist bis 10. Juli 2029. URL: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/HTML/?uri=CELEX%3A32024L1640
  • European e-Justice Portal, BORIS
    Diese Quelle erklärt das bereits bestehende Beneficial Ownership Registers Interconnection System. Sie ist wichtig, um zu zeigen, dass die EU bereits heute Register verbindet – aber eben gezielt und nicht als allgemeines Bürger-Vermögensregister. URL: https://e-justice.europa.eu/topics/registers-business-insolvency-land/beneficial-ownership-registers-interconnection-system-boris_en
  • Transparency International, Analyse vom 12. September 2025 zu Hürden für Ermittler beim Nachverfolgen von Vermögenseigentum
    Sehr wichtig für die Pro-Seite der Debatte. Die Quelle beschreibt, wo Behörden heute an getrennten Registern scheitern, und erläutert, welche Verbesserungen das AML-Paket bringt und was weiterhin fehlt. URL: https://www.transparency.org/en/news/barriers-investigators-face-across-eu-tracing-asset-ownership
  • Transparency International, Analyse zu Vermögensdaten in Europa
    Hilfreich für den Überblick über die Vermögensarten, Transparenzlücken und die praktische Ermittlungsrelevanz von Asset Ownership Data. URL: https://www.transparency.org/en/news/what-do-we-know-about-assets-across-the-eu
  • Oxfam EU, A European agenda to tax the super-rich
    Wichtig für die politische Perspektive jenseits der Geldwäschebekämpfung. Die Quelle fordert Transparenzmechanismen wie ein EU-Asset-Register als Teil einer Debatte über sehr hohe Vermögen und Steuergerechtigkeit. URL: https://policy-practice.oxfam.org/resources/a-european-agenda-to-tax-the-super-rich-a-solution-to-inequality-in-the-europea-621736/
  • European Parliament, Stellungnahme von Michael Jaeger für die Taxpayers Association of Europe
    Eine wichtige Contra-Quelle. Sie bündelt Kritik aus wirtschaftsliberaler und steuerpolitisch skeptischer Sicht und warnt vor Misstrauen gegenüber Steuerpflichtigen, Bürokratie und Freiheitsverlust. URL: https://www.europarl.europa.eu/cmsdata/239251/Michael%20Jaeger%20Statement%20REV_EN.pdf
  • European Parliament Research Service, Briefing zu ultra-hohen Vermögen und Besteuerung
    Nützlich für den fachlichen Hintergrund zu Bewertungsproblemen schwer erfassbarer Vermögensarten. Auch wenn es primär um Vermögensbesteuerung geht, zeigt die Quelle sehr gut, warum ein Register praktisch und methodisch kompliziert wäre. URL: https://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/ATAG/2025/779237/EPRS_ATA%282025%29779237_EN.pdf

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