GÖD Gehaltstabelle öffentlicher Dienst 2026 in Österreich – Wann kommt die Erhöhung?

Lehrer Gehalt im öffentlichen Dienst - ein Teil der GÖD Gehaltstabelle
Lehrer Gehalt im öffentlichen Dienst - ein Teil der GÖD Gehaltstabelle

Die Gehälter im österreichischen öffentlichen Dienst werden 2026 nicht schon ab Jänner erhöht, sondern erst ab 1. Juli 2026 um 3,3 %. Das ist die zentrale Folge des neu verhandelten Dreijahresabschlusses (2026 bis 2028) zwischen Dienstgeberseite und Gewerkschaften.

Für Beschäftigte im öffentlichen Dienst bedeutet das praktisch: Von 1.1.2026 bis 30.6.2026 gelten weiterhin die 2025er Tabellenwerte, ab 1.7.2026 steigen Grundgehälter, Zulagen und Vergütungen um 3,3 %. Im Beitrag findest du eine klare Übersicht der Berufsgruppen, Beispielgehälter mit exakten Zahlen sowie eine sachliche Einordnung der direkten und indirekten Auswirkungen auf Branchen in Österreich.

Die hier ausgewiesenen Werte für „ab 1.7.2026“ sind rechnerisch aus den offiziell veröffentlichten GÖD-Gehaltstabellen 2025 mit dem offiziellen Erhöhungssatz von +3,3 % abgeleitet und auf eine Nachkommastelle dargestellt (wie in den GÖD-Tabellen üblich). Individuelle Auszahlungen können je nach Zulagen, Nebengebühren, Funktionszulagen, Dienstalter, Vorrückung, Teilzeit, Überstunden und Sonderregelungen abweichen.

Gehälter im öffentlichen Dienst 2026 – Berufsgruppen und Erhöhung

Beispiel-Berufsgruppe / Schema2025-Wert (gilt bis 30.6.2026)Ab 1.7.2026 (+3,3 %)Monatliche DifferenzHochrechnung 14x (ab 1.7.2026)
Allgemeiner Verwaltungsdienst A1/1 (§ 28 GehG)3.296,8 €3.405,6 €+108,8 €47.678,4 €
Vertragsbedienstete I a/1 (§ 11 VBG)3.049,7 €3.150,3 €+100,6 €44.104,2 €
Vertragsbedienstete II p1/1 (§ 14 VBG)2.226,4 €2.299,9 €+73,5 €32.198,6 €
Vertragsbedienstete v1/1 (§ 71 VBG)3.519,1 €3.635,2 €+116,1 €50.892,8 €
Krankenpflegedienst k1/1 (§ 61 VBG)3.298,2 €3.407,0 €+108,8 €47.698,0 €
Gesundheits- und Krankenpflegedienst gk3/1 (§ 63d VBG)4.540,3 €4.690,1 €+149,8 €65.661,4 €
Exekutivdienst E2c/1 (§ 72 GehG)2.378,3 €2.456,8 €+78,5 €34.395,2 €
Exekutivdienst E1/4 (§ 72 GehG)3.028,9 €3.128,9 €+100,0 €43.804,6 €
Militärischer Dienst M BO 1/1 (§ 85/89 GehG)3.296,8 €3.405,6 €+108,8 €47.678,4 €
LehrerInnen L1/1 (§ 55 GehG)3.296,8 €3.405,6 €+108,8 €47.678,4 €
VertragslehrerInnen pd/1 (§ 46 VBG)3.520,2 €3.636,4 €+116,2 €50.909,6 €
RichterInnen R1a/1 (§ 66 RStDG)5.117,6 €5.286,5 €+168,9 €74.011,0 €
Post PF1/1 (§ 117a GehG)3.242,9 €3.349,9 €+107,0 €46.898,6 €

Wie die GÖD-Gehaltstabelle in Österreich funktioniert

Für 2026 ist die wichtigste praktische Regel: Es gibt zwei Zeiträume innerhalb desselben Kalenderjahres. Im ersten Halbjahr 2026 bleiben die Werte auf dem Niveau der GÖD-Gehaltstabellen 2025. Erst im zweiten Halbjahr greift der tabellenwirksame Schritt.

Dadurch entsteht im Jahresdurchschnitt 2026 eine andere Wirkung als bei einer Erhöhung ab Jänner. Wer Gehälter, Budget, Personalplanung oder Bewerbungen vergleicht, sollte daher immer dazusagen, ob von „bis 30.6.2026“ oder „ab 1.7.2026“ die Rede ist.

Welche Berufsgruppen die GÖD-Gehaltstabellen abdecken

Die GÖD-Gehaltstabellen umfassen im Bundesbereich eine breite Palette an Berufs- und Verwendungsschemata. Dazu zählen insbesondere:

  • Allgemeine Verwaltung (z. B. A1 bis A7, ältere Schemata A bis E)
  • Militärischer Dienst
  • Exekutivdienst (Polizei/Justizwache-relevante Exekutivschemata)
  • Vertragsbedienstete (Schema I, II, v, h sowie Pflege- und Gesundheitsbereiche)
  • LehrerInnen und VertragslehrerInnen (inkl. Pädagogischer Dienst) – unser Artikel „ Wie viel verdienen Lehrer in Österreich 2026 ? “ zeigt genauere Details zu Gehalt je nach Schule
  • RichterInnen und StaatsanwältInnen
  • Post- und Fernmeldebedienstete

Was 2026 bei der Erhöhung angehoben wird

Nach dem veröffentlichten Abschluss gilt für 2026 nicht nur die Erhöhung der Grundgehälter, sondern auch für Zulagen und Vergütungen ein Plus von 3,3 %.

Das ist für viele Berufsgruppen besonders wichtig, weil die tatsächliche Monatsabrechnung im öffentlichen Dienst oft aus Grundbezug plus mehreren Zulagenbestandteilen besteht (z. B. Funktionszulagen, Wachdienstzulagen, Pflegezulagen, Vergütungen).

Gültigkeit: Bis wann gilt die „2026er“ Gehaltslogik?

Die 2026er Regelung ist im Abschluss bereits zeitlich klar strukturiert: Keine Erhöhung von Jänner bis Ende Juni 2026, danach +3,3 % von Juli 2026 bis Juli 2027. Der nächste tabellenwirksame Schritt laut Dreijahresabschluss folgt erst ab 1. August 2027 (soziale Staffelung mit Fixbeträgen).

Für die Praxis heißt das: Die ab 1.7.2026 erhöhten Tabellenwerte sind der relevante Orientierungswert bis zum nächsten Schritt im Sommer 2027 – individuelle Vorrückungen und dienstrechtliche Veränderungen ausgenommen.

Wann wurde die Gehaltstabelle 2026 verhandelt bzw. neu verhandelt?

Der ursprüngliche Mechanismus für 2026 war bereits früher vereinbart. Aufgrund der budgetären Lage wurde der Abschluss für 2026 aber im Herbst 2025 politisch und sozialpartnerschaftlich neu verhandelt.

Öffentlich sichtbar wurde das Aufschnüren Ende September 2025; die Einigung auf den Dreijahresabschluss wurde Anfang Oktober 2025 bekanntgegeben. Wer also nach dem „Verhandlungszeitpunkt“ fragt, muss zwischen ursprünglicher Vereinbarung und Nachverhandlung 2025 unterscheiden.

Warum die genaue Berufsgruppen-Zuordnung so wichtig ist

Die Bezeichnung eines Berufs allein reicht oft nicht aus, um das passende Tabellengehalt zu bestimmen. Entscheidend sind unter anderem:

  • Rechtsgrundlage (GehG, VBG, RStDG etc.)
  • Verwendungsgruppe / Entlohnungsgruppe
  • Gehalts- bzw. Entlohnungsstufe
  • Funktionsgruppe / Zulagenanspruch
  • Alt-/Neuschema (je nach Bereich)
  • Vollzeit/Teilzeit, Nebengebühren, Überstunden

Deshalb sind pauschale Aussagen wie „Polizist verdient X“ oder „Lehrer verdient Y“ ohne Schema und Stufe oft irreführend.

Allgemeine Verwaltung: Beispielgehälter 2026 mit exakten Zahlen

Im allgemeinen Verwaltungsdienst nach § 28 GehG zeigen sich 2026 ab 1.7.2026 klare absolute Unterschiede je nach Verwendungsgruppe und Gehaltsstufe. Beispiele (Basis: GÖD-Tabellenwerte 2025, rechnerisch +3,3 %):

  • A1, Gehaltsstufe 1: 3.296,8 € → 3.405,6 € (plus 108,8 €)
  • A1, Gehaltsstufe 10: 5.386,8 € → 5.564,6 € (plus 177,8 €)
  • A2, Gehaltsstufe 1: 2.583,9 € → 2.669,2 € (plus 85,3 €)
  • A3, Gehaltsstufe 10: 2.837,1 € → 2.930,7 € (plus 93,6 €)
  • A5, Gehaltsstufe 1: 2.280,2 € → 2.355,4 € (plus 75,2 €)

Diese Beispiele zeigen gut den Grundeffekt einer prozentuellen Erhöhung: In höheren Gruppen bzw. höheren Stufen steigt der absolute Euro-Betrag stärker.

Vertragsbedienstete I und II: Was 2026 bei den klassischen VBG-Schemata passiert

Bei Vertragsbediensteten im Schema I (§ 11 VBG) und Schema II (§ 14 VBG) greift ab 1.7.2026 ebenfalls die 3,3-%-Erhöhung. Beispiele:

  • Schema I, a/1: 3.049,7 € → 3.150,3 € (plus 100,6 €)
  • Schema I, a/10: 3.942,2 € → 4.072,3 € (plus 130,1 €)
  • Schema I, e/1: 2.074,0 € → 2.142,4 € (plus 68,4 €)
  • Schema II, p1/1: 2.226,4 € → 2.299,9 € (plus 73,5 €)
  • Schema II, p3/10: 2.427,1 € → 2.507,2 € (plus 80,1 €)
  • Schema II, p5/21: 2.413,7 € → 2.493,4 € (plus 79,7 €)

Gerade im unteren bis mittleren Entgeltbereich ist der Startzeitpunkt der Erhöhung (1.7.) für das Haushaltsbudget 2026 besonders relevant, weil das Plus nur im zweiten Halbjahr wirksam wird.

Vertragsbedienstete „v“ und „h“: Höherwertige bzw. spezielle Entlohnungsschemata

In den VBG-Schemata „v“ und „h“ liegen die Monatsentgelte – je nach Gruppe und Stufe – teils deutlich auseinander. Beispiele für 2026 ab 1.7.2026:

  • v1/1: 3.519,1 € → 3.635,2 € (plus 116,1 €)
  • v3/1: 2.478,8 € → 2.560,6 € (plus 81,8 €)
  • v1/7: 4.906,6 € → 5.068,5 € (plus 161,9 €)
  • h1/1: 2.492,7 € → 2.575,0 € (plus 82,3 €)
  • h3/10: 2.656,1 € → 2.743,8 € (plus 87,7 €)

Zusätzlich relevant sind in diesen Bereichen Funktionszulagen und – bei höheren Bewertungsgruppen – fixe Monatsentgelte, die ebenfalls von der allgemeinen Gehaltsentwicklung betroffen sind, sofern sie unter den Abschluss fallen.

Pflege und Gesundheitsdienst im öffentlichen Dienst: Besonders wichtig für die Praxis

Für Österreich ist der Pflege- und Gesundheitsbereich ein zentrales Thema, weil hier Personalgewinnung, Personalbindung und Branchenkonkurrenz (öffentlich vs. privat) besonders stark über das Gehaltsniveau mitentschieden werden. Beispiele 2026 ab 1.7.2026:

  • VB des Krankenpflegedienstes (§ 61 VBG), k1/1: 3.298,2 € → 3.407,0 € (plus 108,8 €)
  • VB des Krankenpflegedienstes (§ 61 VBG), k1/10: 4.698,6 € → 4.853,7 € (plus 155,1 €)
  • VB des Gesundheits- und Krankenpflegedienstes (§ 63d VBG), gk3/1: 4.540,3 € → 4.690,1 € (plus 149,8 €)
  • VB des Gesundheits- und Krankenpflegedienstes (§ 63d VBG), gk3/12: 5.529,0 € → 5.711,5 € (plus 182,5 €)

Auch die Erschwernis- und Gefahrenzulage (§ 63e VBG) ist hier relevant: Beispielwert 169,4 € → 175,0 € (plus 5,6 €), wenn der allgemeine 3,3-%-Schritt angewendet wird.

Exekutivdienst 2026: Grundgehälter und typische Zulagenbestandteile

Im Exekutivdienst sind neben dem Grundgehalt regelmäßig Zulagen und Vergütungen ein wesentlicher Bestandteil der tatsächlichen Bezüge. Beispiele für die Grundbezüge ab 1.7.2026:

  • E2c/1: 2.378,3 € → 2.456,8 € (plus 78,5 €)
  • E2a/4: 2.687,7 € → 2.776,4 € (plus 88,7 €)
  • E2b/4: 2.545,8 € → 2.629,8 € (plus 84,0 €)
  • E1/4: 3.028,9 € → 3.128,9 € (plus 100,0 €)
  • E1/12: 4.322,4 € → 4.465,0 € (plus 142,6 €)

Zusätzlich wichtig im Exekutivbereich (Beispiele, ebenfalls mit 3,3 % gerechnet):

  • Wachdienstzulage E2c (§ 81 GehG): 107,5 € → 111,0 €
  • Wachdienstzulage E1 (§ 81 GehG): 144,3 € → 149,1 €
  • Vergütung § 83 GehG (12x/Jahr): 150,9 € → 155,9 €

Gerade in Exekutive und Schichtsystemen ist für einen fairen Vergleich mit anderen Branchen entscheidend, dass man nicht nur das Tabellen-Grundgehalt betrachtet.

Militärischer Dienst 2026: Beispiele aus dem GÖD-Schema

Im militärischen Dienst zeigen sich – ähnlich wie in anderen Bereichen – deutliche Unterschiede nach Verwendungsgruppe und Stufe. Beispiele ab 1.7.2026:

  • M BO 1 / Stufe 1: 3.296,8 € → 3.405,6 € (plus 108,8 €)
  • M ZO 1 / Stufe 1: 2.851,0 € → 2.945,1 € (plus 94,1 €)
  • M BO 2 / Stufe 1: 2.797,9 € → 2.890,2 € (plus 92,3 €)
  • M BUO / Stufe 1: 2.532,0 € → 2.615,6 € (plus 83,6 €)
  • M ZCh / Stufe 1: 2.378,3 € → 2.456,8 € (plus 78,5 €)
  • M BO 1 / Stufe 12: 5.900,2 € → 6.094,9 € (plus 194,7 €)

Wie bei Polizei und anderen Uniformdiensten gilt auch hier: Zusätzliche Zulagen und funktionsbezogene Bestandteile können das tatsächliche Monatsbrutto deutlich verändern.

LehrerInnen und VertragslehrerInnen 2026: Alte Schemata und Pädagogischer Dienst

Im Lehrerbereich ist die saubere Unterscheidung zwischen älteren LehrerInnen-Schemata (§ 55 GehG), VertragslehrerInnen I L (§ 90e VBG) und dem Pädagogischen Dienst (§ 46 VBG) besonders wichtig. Beispiele ab 1.7.2026:

  • LehrerInnen § 55 GehG, L3/1: 2.315,0 € → 2.391,4 € (plus 76,4 €)
  • LehrerInnen § 55 GehG, L1/1: 3.296,8 € → 3.405,6 € (plus 108,8 €)
  • LehrerInnen § 55 GehG, LPH/10: 5.750,6 € → 5.940,4 € (plus 189,8 €)
  • VertragslehrerInnen I L, l3/1: 2.364,3 € → 2.442,3 € (plus 78,0 €)
  • VertragslehrerInnen I L, l1/1: 3.364,6 € → 3.475,6 € (plus 111,0 €)
  • VertragslehrerInnen im Pädagogischen Dienst, pd/1: 3.520,2 € → 3.636,4 € (plus 116,2 €)
  • VertragslehrerInnen im Pädagogischen Dienst, pd/7: 6.255,2 € → 6.461,6 € (plus 206,4 €)

Gerade bei Lehrer:innen wird in öffentlichen Debatten oft nur der Einstieg genannt. Für seriöse Vergleiche sollten aber Schema, Stufe und Zulagen (z. B. Leitungsfunktionen, Dienstzulagen) mitbetrachtet werden.

RichterInnen und StaatsanwältInnen 2026: Hohe Spannweite je Gruppe und Funktion

Bei RichterInnen und StaatsanwältInnen reichen die Tabellenwerte – je nach Gruppe und Stufe – von deutlich unter 4.000 € bis in sehr hohe fünfstellige Monatsbereiche bei Spitzenfunktionen. Beispiele ab 1.7.2026:

  • RichterInnen/StaatsanwältInnen § 168/197 RStDG, Gehaltsgruppe I Stufe 1: 3.550,8 € → 3.668,0 € (plus 117,2 €)
  • RichterInnen § 66 RStDG, R1a/1: 5.117,6 € → 5.286,5 € (plus 168,9 €)
  • RichterInnen § 66 RStDG, R3/9: 14.121,6 € → 14.587,6 € (plus 466,0 €)
  • StaatsanwältInnen § 190 RStDG, St1/1: 5.428,3 € → 5.607,4 € (plus 179,1 €)

Diese Spannweite zeigt besonders deutlich: Aussagen zum „Gehalt im öffentlichen Dienst“ ohne konkrete Funktion und Rechtsgrundlage sind fachlich ungenau.

Post- und Fernmeldebedienstete 2026: Beispiele aus dem PF-Schema

Auch im Bereich Post/Fernmeldebedienstete sind die GÖD-Tabellen differenziert nach Verwendungsgruppe und Stufe aufgebaut. Beispiele ab 1.7.2026:

  • PF6/1: 2.371,0 € → 2.449,2 € (plus 78,2 €)
  • PF1/1: 3.242,9 € → 3.349,9 € (plus 107,0 €)
  • PF1/12: 5.472,8 € → 5.653,4 € (plus 180,6 €)

Wie in anderen Bereichen gilt auch hier: Funktionszulagen und dienstrechtliche Details können die tatsächliche Auszahlung zusätzlich beeinflussen.

Bis wann ist die Gehaltstabelle gültig – und wann wird als Nächstes verhandelt?

Für 2026 ist die Antwort zweistufig:

  • Bis 30.6.2026: Es gelten praktisch die 2025er Tabellenwerte (keine Erhöhung im 1. Halbjahr 2026).
  • Ab 1.7.2026: Tabellenwirksame Erhöhung um 3,3 %.

Nach aktuellem Dreijahresabschluss folgt der nächste allgemeine Schritt erst ab 1.8.2027 (soziale Staffelung mit Fixbeträgen), danach ein weiterer Schritt ab 1.9.2028. Das bedeutet: Es gibt für den Bundesbereich bereits eine mehrjährige Planungslogik, auch wenn politische oder budgetäre Entwicklungen grundsätzlich wieder zu Diskussionen führen können.

Direkte Auswirkungen der GÖD-Gehaltstabelle 2026 auf Branchen in Österreich

Direkt betroffen sind zunächst jene Bereiche, in denen Beschäftigte nach diesen Schemata bezahlt werden oder deren Budgets die Gehaltsentwicklung unmittelbar tragen:

  • Öffentliche Verwaltung (Bund/Länder/Gemeinden): Personalkostenplanung, Budgetvollzug, Nachbesetzungen, Planstellensteuerung.
  • Bildung: Schulen, Bildungsverwaltung, Personalgewinnung bei Lehrer:innen und Vertragslehrer:innen.
  • Sicherheit und Justiz: Exekutivdienst, Justiz, Justizwache-nahe Personalsysteme, Besoldungs- und Zulagenplanung.
  • Bundesheer/Militär: Personalbudget, Rekrutierung, Bindung in Funktions- und Laufbahngruppen.
  • Öffentliche Gesundheit und Pflege: Attraktivität öffentlicher Arbeitgeber im Vergleich zu privaten Trägern.
  • Post-/öffentliche Nahebereiche: Personalkosten, Funktionszulagen, mittel- bis langfristige Lohnstrukturplanung.

Indirekte Auswirkungen auf andere Branchen: Wo die Gehaltstabelle 2026 wirtschaftlich spürbar wird

Auch außerhalb des öffentlichen Dienstes hat die Gehaltstabelle 2026 wirtschaftliche Effekte – allerdings meist indirekt und zeitverzögert. Besonders relevant sind:

  • Einzelhandel und Nahversorgung: Mehr verfügbares Einkommen im 2. Halbjahr 2026 kann regional den Konsum stützen.
  • Gastronomie, Freizeit, Tourismus: Öffentliche Bedienstete sind eine große Kundengruppe; Gehaltsanpassungen wirken auf Ausgabenbereitschaft.
  • Wohnen, Energie, Telekom, Mobilität: Haushaltsbudgets werden neu verteilt; höhere Bezüge erhöhen Spielraum, aber nicht automatisch die Kaufkraft real.
  • Banken und Versicherungen: Stabilere bzw. planbare Einkommen wirken auf Kreditwürdigkeit, Sparraten und Produktnachfrage.
  • Arbeitsmarkt/Recruiting in Mangelberufen: Private Arbeitgeber konkurrieren mit öffentlichen Gehältern – besonders bei Pflege, IT, Verwaltung, Technik und Bildung.
  • Dienstleister für den öffentlichen Bereich: HR-Software, Payroll, Beratung, Weiterbildung und Recruiting-Dienstleister profitieren von Anpassungs- und Informationsbedarf.

Welche Branchen besonders auf die Höhe und den Zeitpunkt der Erhöhung achten

Der Zeitpunkt 1. Juli 2026 ist betriebswirtschaftlich fast so wichtig wie der Prozentsatz. Branchen mit starkem saisonalen Geschäft (z. B. Sommer-/Herbstgeschäft im Handel oder Tourismus) beobachten genau, ob und wie sich das Plus im zweiten Halbjahr in Nachfrage oder Preissensibilität niederschlägt.

Gleichzeitig achten Arbeitgeber in Personalengpass-Branchen darauf, wie sich der öffentliche Dienst als Konkurrenz um Fachkräfte positioniert.

Worauf man bei Gehaltsvergleichen 2026 im öffentlichen Dienst besonders achten sollte

  1. Immer den Zeitraum nennen: 1. Halbjahr 2026 oder ab 1.7.2026.
  2. Schema + Gruppe + Stufe angeben: Nur so ist ein Vergleich sinnvoll.
  3. Zulagen mitdenken: Grundgehalt allein zeigt oft nicht die reale Monatsabrechnung.
  4. 14 Gehälter berücksichtigen: In Österreich ist das für seriöse Jahresvergleiche zentral.
  5. Netto nicht pauschal schätzen: Steuer, SV, Zulagen und Familienstand verändern den Auszahlungsbetrag stark.

Was die GÖD-Gehaltstabelle 2026 für Österreich wirklich bedeutet

Die GÖD-Gehaltstabelle 2026 ist kein einfacher „Jahreswert“, sondern eine zeitlich gestaffelte Gehaltsrealität: Erst ab 1.7.2026 kommt das Plus von 3,3 %.

Für Beschäftigte im öffentlichen Dienst, Bewerber:innen, HR-Abteilungen, Medien und Unternehmen ist deshalb entscheidend, mit welchen Tabellenwerten und welchem Zeitraum gerechnet wird. Wer sauber nach Berufsgruppe, Schema und Stufe unterscheidet, bekommt eine deutlich präzisere und fairere Einschätzung der Gehälter im öffentlichen Dienst in Österreich.

Wann steigt das Gehalt im öffentlichen Dienst 2026 laut GÖD-Abschluss?

Die tabellenwirksame Erhöhung für 2026 erfolgt nicht ab Jänner, sondern erst ab 1. Juli 2026. Für das erste Halbjahr 2026 bleiben die Tabellenwerte auf dem Niveau der GÖD-Gehaltstabellen 2025.

Wie hoch ist die Erhöhung?

Der veröffentlichte Abschluss sieht für 2026 ab 1.7.2026 eine Erhöhung der Gehälter um 3,3 % vor. Laut veröffentlichten Informationen gilt das auch für Zulagen und Vergütungen.

Bis wann gelten die 2025er GÖD-Gehaltstabellen praktisch weiter?

Praktisch bis 30.6.2026, weil von Jänner bis Ende Juni 2026 keine Erhöhung erfolgt. Erst ab 1.7.2026 greift der neue tabellenwirksame Schritt.

Bis wann sind die ab 1.7.2026 erhöhten Werte relevant?

Nach dem veröffentlichten Dreijahresabschluss sind die ab 1.7.2026 erhöhten Werte der zentrale Orientierungswert bis zum nächsten allgemeinen Schritt ab 1.8.2027. Individuelle Vorrückungen oder dienstrechtliche Änderungen können trotzdem früher zu anderen Beträgen führen.

Wann wurde über die Gehälter 2026 neu verhandelt?

Die Gehaltsentwicklung für 2026 wurde im Herbst 2025 erneut verhandelt. Öffentlich wurde das Aufschnüren Ende September 2025 bekannt, die Einigung wurde Anfang Oktober 2025 kommuniziert.

Gilt die GÖD-Gehaltstabelle nur für Beamt:innen?

Nein. Die GÖD-Gehaltstabellen umfassen mehrere Gruppen, darunter auch Vertragsbedienstete, Lehrer:innen/Vertragslehrer:innen, Exekutivdienst, Militärischer Dienst, Richter:innen/Staatsanwält:innen und weitere Bereiche wie Post/Fernmeldebedienstete.

Warum unterscheiden sich Gehälter im öffentlichen Dienst so stark?

Weil sie von Rechtsgrundlage, Verwendungsgruppe, Entlohnungsgruppe, Gehaltsstufe, Funktionsgruppe und Zulagen abhängen. Ohne diese Angaben sind pauschale Vergleiche meist ungenau.

Werden 2026 auch Zulagen und Vergütungen erhöht?

Ja, laut veröffentlichtem Abschluss werden 2026 auch Zulagen und Vergütungen mit dem 3,3-%-Schritt erhöht. Das ist besonders wichtig für Bereiche mit hohem Zulagenanteil wie Exekutive oder Pflege.

Was ist der Unterschied zwischen Grundgehalt und tatsächlicher Auszahlung?

Das Grundgehalt ist der Tabellenwert ohne individuelle Zuschläge. Die tatsächliche Auszahlung kann durch Zulagen, Überstunden, Nebengebühren, Teilzeit, Steuer und Sozialversicherung deutlich abweichen.

Welche Branchen außerhalb des öffentlichen Dienstes spüren die GÖD-Gehaltstabelle indirekt?

Vor allem Handel, Gastronomie, Tourismus, Wohnen/Energie, Mobilität, Banken/Versicherungen sowie Branchen mit Fachkräftewettbewerb (z. B. Pflege, Bildung, Verwaltung, Technik). Der Effekt läuft vor allem über Konsum, Arbeitsmarkt und regionale Kaufkraft.

Ist das im Beitrag genannte Jahresbrutto mit 14 Gehältern berechnet?

Ja, die Beispiel-Hochrechnungen sind als 14-fache Monatsbeträge dargestellt, weil das in Österreich für Vergleiche üblich ist. Es handelt sich um vereinfachte Brutto-Hochrechnungen ohne individuelle Zulagen- oder Steuerlogik.

Warum können meine tatsächlichen Werte von den Beispielzahlen abweichen?

Weil der Beitrag bewusst mit Tabellenbeispielen arbeitet. Tatsächliche Werte hängen von deinem genauen Schema, deiner Stufe, Zulagen, Teilzeit, Überstunden, Nebengebühren und dienstrechtlichen Details ab.

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