Ein Kesseltausch ist 2026 in Österreich wieder sehr attraktiv gefördert – aber anders als früher: Statt „bis zu 75 %“ gibt es nun eine klare Obergrenze von 30 % der förderungsfähigen Kosten und fixe Maximalbeträge je Technologie.
Dazu kommen neue Spielregeln wie Energieberatungsprotokoll schon bei der Registrierung und (je nach Fall) die ID Austria als schneller Zugang. Das Ziel dahinter: mehr Planungssicherheit, effizientere Mittelverwendung – und möglichst viel CO₂-Einsparung pro Euro Förderung.
Wenn du dich mit dem Thema beschäftigst, lohnt es sich, den Kesseltausch nicht nur als „Förderung abholen“ zu sehen: Wer die Schritte richtig timt, Angebote clever einholt und die typischen Stolperfallen vermeidet, spart oft doppelt – bei Investition und laufenden Kosten.
Zu den Details & Antrag: https://www.sanierungsoffensive.gv.at/
Kesseltausch Förderung 2026 in Österreich – Fakten
| Punkt | Stand 2026 | Details |
|---|---|---|
| Förderquote | Max. 30 % der förderungsfähigen Investitionskosten | Maximalbetrag wird oft nicht erreicht, wenn die Kosten niedriger sind |
| Max. Förderung EFH/ZFH/Reihenhaus | Fernwärme 6.500 € / Wärmepumpe 7.500 € / Holzzentralheizung 8.500 € | Technologieauswahl beeinflusst Deckel & Planung |
| Zuschläge | Thermische Solaranlage +2.500 €; Tiefenbohrung/Brunnen (Sole-/Wasser-WP) +5.000 € | Kann den Business-Case stark verbessern – wenn richtig kombiniert |
| Was wird ersetzt? | Fossil (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner) und bestimmte Stromspeicheröfen | Der Bestand entscheidet, ob du überhaupt im Programm bist |
| Welche neuen Systeme? | Vorrangig klimafreundliche/hocheffiziente Nah-/Fernwärme, sonst Wärmepumpe oder Holzzentralheizung | Es gibt eine klare Priorisierung – das beeinflusst die Förderfähigkeit |
| Startdatum förderfähiger Leistungen | Leistungen/Lieferungen ab 03.10.2025 | Wichtig bei bereits begonnenen Projekten |
| Zeitrahmen | Online-Registrierung/Antrag bis Budgetende, längstens 31.12.2026 | Budget kann vorzeitig erschöpft sein |
| Umsetzungsfrist | Nach Registrierung bleiben 9 Monate für Umsetzung & Antrag | Eng, wenn Lieferzeiten/Installateurtermine lang sind |
| Pflicht bei Registrierung | Energieberatungsprotokoll des Bundeslandes | Ohne Protokoll keine saubere Registrierung – frühzeitig einplanen |
| Wichtige „No-Gos“ | Gebrauchte Anlagen, Eigenmontage, Weitergabe/Verkauf der Altanlage | Typische Gründe für Ablehnung oder Rückforderung |
Das ist 2026 neu – und warum es für dich wichtig ist
2026 wurde die Sanierungsoffensive so aufgestellt, dass du zwar weniger Prozent Förderung bekommst als in früheren Spitzenjahren, dafür aber mit fixem Jahresbudget und einer verbindlicheren Registrierung planbarer arbeiten kannst. Gleichzeitig hat das Ministerium Anfang Februar 2026 einen klaren Schwerpunkt gesetzt: Neue Registrierungen und Anträge sind seit 02.02.2026 nur mehr für den Kesseltausch möglich – der Sanierungsbonus wurde für neue Einreichungen gestoppt. Begründung: Kesseltausch bringt laut offizieller Einordnung mehr CO₂-Einsparung pro eingesetztem Euro.
Für dich bedeutet das ganz praktisch: Wer 2026 „irgendwann“ starten wollte, sollte beim Kesseltausch nicht trödeln – und gleichzeitig sauber planen, weil die Fristen (9 Monate) real sind.
Wie hoch ist die Förderung wirklich? So rechnest du realistisch
Die Maximalbeträge (z. B. 7.500 € für Wärmepumpen) klingen stark – aber die 30-%-Deckelung entscheidet am Ende. Eine einfache Logik hilft:
Förderung = pauschal ermittelte Förderung, aber höchstens (30 % der förderfähigen Kosten) und höchstens der jeweilige Maximalbetrag pro Technologie – plus mögliche Zuschläge.
Wenn du z. B. eine Wärmepumpe um 20.000 € förderfähige Kosten installierst, wären 30 % = 6.000 € – damit würdest du den Deckel von 7.500 € gar nicht ausreizen. Umgekehrt: Bei sehr hohen Kosten hilft dir der Maximalbetrag als „Stopper“ nach oben. Genau deshalb ist ein sauberer Kostenaufbau (Material, Montage, Planung, Entsorgung) so wichtig.
Was ist förderfähig – und was nicht?
Gefördert wird der Austausch eines fossilen Heizungssystems gegen ein neues klimafreundliches System mit wassergeführter Wärmeverteilung. Es gibt keinen „Trick“ über Teilmaßnahmen: Für das Ein-/Zweifamilienhaus ist pro Standort nur eine Zentralheizungsanlage förderbar. Gebrauchte Anlagen sind ausgeschlossen. Und: Die Altanlage muss fachgerecht entsorgt werden – Verkauf oder Weitergabe zählt nicht als Entsorgung.
Wichtig ist auch die Logik der Technologie: In erster Linie wird der Anschluss an klimafreundliche bzw. hocheffiziente Nah-/Fernwärme gesehen. Wenn das technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist, kommen Holzzentralheizung oder Wärmepumpe in Frage. In den Vorgaben wird wirtschaftliche „Nicht-Zumutbarkeit“ unter anderem daran festgemacht, ob das Alternativsystem im Vergleich zum Fernwärmeanschluss deutlich günstiger ist.
Schritt-für-Schritt: So läuft Registrierung und Antrag 2026 ab
- Registrierung online: Du registrierst dein Projekt online. Für die Registrierung brauchst du die wesentlichen Projektdaten und das Energieberatungsprotokoll deines Bundeslandes. Je nach Ablauf ist auch die Identitätsprüfung (z. B. über ID Austria bzw. Ausweiskopie) vorgesehen.
- Umsetzung + Antrag binnen 9 Monaten: Nach der Registrierung ist dein Budget-Zeitraum reserviert, aber du musst in der Frist umsetzen und dann den Antrag einreichen – inklusive Rechnungen (auf dich ausgestellt und von dir bezahlt) und Endabrechnung.
Praktischer Tipp: Plane die Energieberatung nicht als „Pflichttermin“, sondern als Teil deiner Strategie. Gute Beratung spart dir häufig Geld, weil sie (a) die richtige Technikdimensionierung klärt, (b) typische Planungsfehler früh stoppt und (c) dich beim Angebotsvergleich stärker macht.
Welche Unterlagen solltest du frühzeitig griffbereit haben?
Für die Registrierung brauchst du die Basisdaten (Person, Objekt, Maßnahme) und das Energieberatungsprotokoll. Für die Antragstellung zählen dann vor allem: vollständig bezahlte Rechnungen (inkl. eventueller Zuschläge), Endabrechnung sowie – falls relevant – Nachweise rund um Entsorgung und technische Kriterien. Je „sauberer“ deine Dokumente, desto weniger Rückfragen und Zeitverlust.
Typische Fehler, die 2026 richtig Geld kosten können
- Zu spät registrieren: Budget kann erschöpft sein – und die 9-Monats-Frist wird bei Lieferverzögerungen schnell eng.
- Falsche Reihenfolge: Wenn du Leistungen/Lieferungen vor dem anerkannten Stichtag im Programm hattest, kann das Projekt aus der Förderung fallen.
- Eigenmontage: Viele unterschätzen, dass die Installation durch befugte Fachkräfte zentral ist.
- Altanlage „verkaufen“: Klingt logisch, ist aber heikel – Entsorgung muss fachgerecht erfolgen.
- Wärmepumpe ohne Systemcheck: Hohe Vorlauftemperaturen und falsche Auslegung führen zu hohen Stromkosten statt Einsparung.
Wärmepumpe, Holz oder Fernwärme: Wie du die richtige Entscheidung triffst
Die Förderung ist ein wichtiger Hebel – aber der beste Kesseltausch ist der, der über 15–25 Jahre sauber funktioniert. Drei einfache Leitfragen helfen:
1) Passt die Gebäudetechnik? Bei Wärmepumpen ist entscheidend, dass dein Wärmeabgabesystem (Heizkörper/Flächenheizung) mit moderaten Vorlauftemperaturen effizient arbeiten kann. Als Faustsignal wird oft eine maximale Vorlauftemperatur um 55 °C als wichtige Schwelle genannt.
2) Wie sicher ist die Versorgung? Fernwärme kann extrem komfortabel sein, wenn verfügbar und klimafreundlich/hocheffizient eingestuft. Bei Biomasse zählen Lagerraum, Lieferlogistik, Schornstein/Abgasführung und lokale Luftqualitätsvorgaben.
3) Was ist dein Ziel? Geht es primär um niedrigere laufende Kosten, CO₂-Reduktion, Komfort oder Unabhängigkeit? Je klarer dein Ziel, desto leichter wird die Entscheidung – und desto besser verhandelst du Angebote.
Kombination mit Landesförderungen: Wie du mehr herausholst
Die Bundesförderung ist grundsätzlich mit Landesförderungen kombinierbar. Entscheidend ist aber: Die Summe aller Förderungen darf die Investitionskosten nicht übersteigen und unzulässige Mehrfachförderungen können Rückforderungen auslösen. In der Praxis lohnt es sich, die Landesförderung schon beim Angebotsvergleich mitzudenken (z. B. ob dein Bundesland zusätzliche Boni für Wärmepumpe, Biomasse, Fernwärme, Solarthermie oder Sanierungsmaßnahmen hat).
Alternative für Haushalte mit geringem Einkommen: „Sauber Heizen für Alle“ 2026
Wenn das Budget knapp ist, ist 2026 „Sauber Heizen für Alle“ besonders wichtig. Der Prozess ist anders als beim „normalen“ Kesseltausch: Es gibt eine einkommensbezogene Prüfung über die zuständige Landesstelle (z. B. Nachweise wie Sozialhilfe, GIS-Befreiung oder Wohnbeihilfe – je nach Fall) und eine koordinierte Energieberatung als Bestandteil des Ablaufs. Zusätzlich ist hier der Hauptwohnsitz am Projektstandort relevant. Wenn du betroffen bist, kann diese Schiene finanziell deutlich entlasten – aber du brauchst mehr Vorlauf für die formalen Nachweise.
Extra-Tipp: Steuerlicher Bonus über die Öko-Sonderausgabenpauschale
Viele übersehen das: Wenn du eine geförderte Maßnahme umsetzt, kann zusätzlich eine automatische steuerliche Berücksichtigung greifen. Für den geförderten Heizkesseltausch sind dabei pauschale Beträge vorgesehen, die über mehrere Jahre in der Veranlagung wirken. Das ersetzt keine Förderung – kann aber den Gesamtnutzen spürbar verbessern.
Stimmen aus der Praxis: Warum 2026 der Fokus auf Kesseltausch liegt
Umweltminister Norbert Totschnig begründet die Anpassung Anfang Februar 2026 damit, dass man in Zeiten knapper Budgets Mittel möglichst effizient auf CO₂-Einsparung ausrichten wolle – und daher mit dem restlichen Jahresbudget einen klaren Schwerpunkt auf den Kesseltausch setzt.
Anton Berger (Bundesinnungsmeister, Installationsgewerbe) hebt in der Praxis vor allem die Planbarkeit 2026–2030 hervor und begrüßt, dass beim gleichzeitigen Einbau einer thermischen Solaranlage ein zusätzlicher Bonus vorgesehen ist – das helfe, Sanierungen wieder „in Gang“ zu bringen und verlässlich zu planen.
FAQ
Wie hoch ist die Förderung 2026 beim Kesseltausch in Österreich?
Im Ein-/Zweifamilienhaus bzw. Reihenhaus ist die Förderung mit maximal 30 % der förderfähigen Kosten begrenzt und zusätzlich durch Maximalbeträge gedeckelt (z. B. 6.500 € Fernwärme, 7.500 € Wärmepumpe, 8.500 € Holzzentralheizung) – plus mögliche Zuschläge wie Solarbonus oder Bohrbonus.
Welche Heizsysteme werden ersetzt?
Gefördert wird der Ersatz eines fossilen Systems (u. a. Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner sowie bestimmte Stromspeicheröfen) durch ein neues klimafreundliches Heizsystem mit wassergeführter Wärmeverteilung.
Muss die alte Heizung ein Mindestalter haben?
Ein fixes Mindestalter ist nicht erforderlich, aber die bestehende fossile Heizung muss nachweislich mindestens eine Heizperiode in Betrieb gewesen sein.
Kann ich eine gebrauchte Wärmepumpe oder gebrauchten Pelletkessel fördern lassen?
Nein. Gefördert werden nur Neuanschaffungen. Gebrauchte Anlagen sind ausgeschlossen.
Muss der alte Öltank entsorgt werden?
Ja. Fossile Altanlagen und vorhandene Brennstofftanks müssen fachgerecht entsorgt werden. Wenn eine Entsorgung eines Tanks nicht möglich ist, sind jedenfalls Entleerung, Reinigung und Verplombung vorgesehen; Nachweise können angefordert werden.
Wie läuft die Antragstellung 2026 ab?
Typisch ist ein zweistufiger Ablauf: Registrierung online (inkl. Energieberatungsprotokoll) und danach Umsetzung sowie Antragstellung mit Rechnungen/Endabrechnung innerhalb von 9 Monaten nach Registrierung.
Benötige ich Energieberatung wirklich schon bei der Registrierung?
Ja. Das Energieberatungsprotokoll des jeweiligen Bundeslandes ist als Neuerung bereits bei der Registrierung vorzulegen. Plane den Beratungstermin daher früh ein.
Kann ich den Kesseltausch auch ohne Hauptwohnsitz am Standort fördern lassen?
Beim Kesseltausch für Ein-/Zweifamilienhaus/Reihenhaus ist laut Überblick im Informationsblatt kein Hauptwohnsitz am Standort erforderlich. Bei „Sauber Heizen für Alle“ ist der Hauptwohnsitz hingegen relevant.
Kann ich die Bundesförderung mit Landesförderungen kombinieren?
Ja, grundsätzlich ist eine Kombination möglich. Wichtig ist, dass die Summe der Förderungen die Investitionskosten nicht übersteigt und keine unzulässige Mehrfachförderung entsteht.
Warum sind seit Februar 2026 neue Anträge nur mehr für den Kesseltausch möglich?
Laut offizieller Begründung wurde die Sanierungsoffensive so angepasst, dass die verbleibenden Mittel stärker auf Maßnahmen mit hoher CO₂-Einsparung pro Euro ausgerichtet werden; daher der Schwerpunkt auf den Kesseltausch.
Gibt es zusätzlich steuerliche Vorteile, wenn ich eine Förderung bekomme?
Ja. Für geförderte Maßnahmen gibt es eine Öko-Sonderausgabenpauschale, die automatisch über mehrere Jahre in der Steuerveranlagung berücksichtigt werden kann (je nach Maßnahme unterschiedlich).
Alle Angaben ohne Gewähr – prüfe online alle aktuell gültigen Förder-Richtlinien und frage vor Maßnahmen nach!