Stand 2026 liegen die veröffentlichten monatlichen Grundgehälter (brutto, 14× pro Jahr) für angestellte Ärztinnen und Ärzte – je nach Dienstgeber, Einstufung und Gehaltsstufe – grob zwischen 4.465 € (Privatkrankenanstalten, Ärzt*in in Ausbildung, Stufe 1) und 11.791,70 € (Sozialversicherung, DO.B, Schema B/Gruppe I, Entgeltstufe 18).
In Wien (Wiener Gesundheitsverbund/WGV) zeigen die Tabellenwerte z. B. 4.833,70 € (Ärzt*in in Ausbildung, Gehaltsstufe 1) bis 10.731,40 € (Verwendungsgruppe A3, Gehaltsstufe 18). Entscheidend ist aber: Nachtdienste, Sonn-/Feiertage, Rufbereitschaft, Überstunden und Funktionszulagen können das Monatsbrutto deutlich erhöhen.
Ärzte Gehalt kompakt: Zahlen, Stufen, Dienstgeber
| Dienstgeber / Setting | Jobbezeichnung | Monatsbrutto (Basis) | Wichtig zu wissen |
|---|---|---|---|
| Privatkrankenanstalten (KV) | Ärzt*in in Ausbildung (Stufe 1) | 4.465,00 € | KV-Tabelle; Stufen steigen bis 5.222,00 € (Stufe 8) |
| Privatkrankenanstalten (KV) | Allgemeinmediziner*in / jus practicandi (Stufe 1) | 5.380,60 € | Inkl. fixer Zulage (EZ/GZ) 821,60 €; Stufe 13: 7.503,60 € |
| Privatkrankenanstalten (KV) | Fachärzt*in (Stufe 1) | 6.592,60 € | Inkl. fixer Zulage (EZ/GZ) 821,60 €; Stufe 13: 9.474,60 € |
| Wien (WGV – Schema II) | Ärzt*in in Ausbildung (A5, Stufe 1) | 4.833,70 € | Tabellenwert; Dienste/Zulagen kommen zusätzlich |
| Wien (WGV – Schema II) | Allgemeinmediziner*in / Fachärzt*in (A3, Stufe 1) | 7.166,46 € | Je nach Funktion/Zuordnung; Stufe 18: 10.731,40 € |
| Sozialversicherung (DO.B) | Ärzt*in (Schema B, Einstieg niedrigste Spalte) | 4.651,20 € | Gültig ab 1.1.2026; Stufen/Spalten je Funktion |
| Sozialversicherung (DO.B) | Ärzt*in (Schema B, Top-Spalte I, Stufe 18) | 11.791,70 € | Höchster Tabellenwert im Schema B |
Was beim Arztgehalt 2026 wirklich dahinter steckt – Verdienst in Österreich
1) Grundgehalt ist nicht „das“ Gehalt – der große Hebel sind Dienste
Viele Vergleiche scheitern, weil unterschiedliche Dinge vermischt werden: Tabellen-Grundgehalt (fix) versus tatsächliches Monatsbrutto (fix + variable Bestandteile). In Spitälern sind variable Teile oft der Normalfall: Nacht-/Wochenenddienste, Journaldienste, Bereitschaft, Überstunden, kurzfristiges Einspringen, Funktionszulagen oder Sondergebühren (je nach Haus/Regelung). Zwei Ärzt*innen mit identischem Grundgehalt können deshalb am Gehaltszettel deutlich auseinanderliegen.
2) 14 Gehälter: Monatsbetrag ist nicht „Jahresgehalt / 12“
In Österreich werden Gehälter im Regelfall 14× pro Jahr ausbezahlt (Urlaubs- und Weihnachtsgeld). Wenn du Angebote vergleichst, prüfe immer, ob jemand „Monat“ (14×) oder „Jahr“ (inkl. Sonderzahlungen) meint. Für ein sauberes Jahresbild rechnest du: Monatsbrutto × 14 (und addierst danach Dienste/variable Teile realistisch dazu).
3) Typische Karriere-Stufen: so liest du Stellenausschreibungen richtig
Bezeichnungen klingen je nach Bundesland/Träger ähnlich, die Einstufung kann aber unterschiedlich heißen. Als praxistaugliche Orientierung (nicht als rechtliche Zuordnung) hilft diese Reihenfolge:
- Ärzt*in in Ausbildung (Basisausbildung, Sonderfach-Grundausbildung, Ausbildung Allgemeinmedizin) – typischer Einstieg.
- Ärzt*in mit abgeschlossener Ausbildung (Allgemeinmediziner*in / Fachärzt*in) – deutlich höheres Grundgehalt, oft zusätzliche Funktions-/Zulagen.
- Oberärzt*in / leitende Funktion – je nach Träger: eigene Funktionsstufen/Verwendungsgruppen, häufig nochmals spürbarer Sprung.
- Primariat / Abteilungsleitung – sehr stark abhängig von Träger, Vertragsart, Leistungs-/Sonderregelungen.
4) Dienstgeber im Vergleich: wo du welche Logik erwarten kannst
Öffentliche Spitäler (Land/Stadt/Uniklinik): Meist detailreiche Schemata mit Gehaltsstufen, Vordienstzeiten, Zulagenkatalogen und Dienstzeitmodellen. Das Grundgehalt ist gut planbar – die tatsächliche Höhe hängt dann stark von Dienstlast und Modell ab.
Privatkrankenanstalten: Klare KV-Tabellen nach Stufen, zusätzlich oft Zulagen (z. B. fixe EZ/GZ-Zulage bei Allgemeinmediziner*innen/Fachärzt*innen laut Schema). Dienste/Zulagen können je Haus stark variieren.
Sozialversicherung (Ambulatorien/Kassen-Träger): Eigene Dienstordnung (DO.B) mit Schemata und Zulagenbemessungsgrundlagen. Häufig planbarere Arbeitszeiten als im Akutspital – aber das hängt von Einrichtung und Aufgabenprofil ab.
5) Konkretes Beispiel: Warum 200–1.000 € Unterschied schnell entstehen können
Schon einzelne Bestandteile können im Monat deutlich ins Gewicht fallen. Beispiel aus Wien: Für Ärzt*innen sind in veröffentlichten Regelungen u. a. Sonn-/Feiertagsstunden und Nachtstunden innerhalb der Normalarbeitszeit höher vergütet; zusätzlich gibt es Modelle für kurzfristige Dienstübernahmen. Solche Bausteine machen bei mehreren Diensten pro Monat rasch mehrere hundert Euro brutto aus – ohne dass sich am Grundgehalt etwas ändert.
6) Netto verstehen: drei Punkte, die du vorher klärst
„Was bleibt mir netto?“ ist verständlich – aber ohne Eckdaten ist jede Zahl unseriös. Drei Punkte musst du kennen:
- Steuerklasse & Absetzbeträge (Familienbonus, Pendler, Alleinverdiener, etc.).
- Dienstplan: Anzahl Nacht-/Wochenenddienste, Rufbereitschaften, Überstunden (und wie abgerechnet).
- Wohnort-Bundesland & Träger: andere Schemata, teils andere Zulagenlogik.
Wenn du ein Angebot bekommst: lass dir eine Beispielabrechnung mit einem realistischen Dienstmonat geben (z. B. „2 Wochenenddienste + 3 Nächte + 1 Rufbereitschaft“). Das ist der schnellste Weg zu einer ehrlichen Netto-Einschätzung.
7) Gehaltsverhandlung: worauf du als Ärzt*in in Österreich realistisch achten solltest
Bei schematisierten Dienstgebern ist das Grundgehalt oft nur begrenzt verhandelbar – aber du hast dennoch Stellschrauben:
- Anrechnung von Vordienstzeiten: schriftlich fixieren (Was wird angerechnet? Ab wann wirkt es?).
- Funktions-/Mangelfach-Regelungen: Viele Häuser haben für bestimmte Fächer Einstiegsmodelle oder zusätzliche Zulagen.
- Dienstzeitmodell: lieber ein klar geregeltes Modell (Planbarkeit) als „irgendwie wird’s schon passen“.
- Fortbildung: Tage/Budget/DFP, Kongresse, Freistellung – das ist realer Wert, nicht „Nice-to-have“.
8) Häufige Missverständnisse
- „Das ist das Gehalt“ – häufig ist es nur das Grundgehalt ohne Dienste.
- „Monatlich“ – immer klären, ob 14× gemeint ist.
- „All-in“ – als Ärzt*in genau prüfen: Welche Mehrleistungen sind damit abgegolten? Wie wird dokumentiert?
- „Gleicher Titel = gleiches Gehalt“ – stimmt nicht; Einstufung/Verwendungsgruppe und Vordienstzeiten zählen.
FAQ: Häufige Fragen zum Ärzte-Gehalt in Österreich
Wie hoch ist das Einstiegsgehalt für Ärzt*innen in Ausbildung 2026?
Je nach Träger liegt das veröffentlichte Grundgehalt im Einstieg (Monat brutto, 14×) im Bereich von etwa 4.465 € (Privatkrankenanstalten, Stufe 1) bis rund 4.833,70 € (Wien/WGV, Ausbildungs-Stufe 1). Dienste und Zulagen kommen je nach Dienstplan zusätzlich dazu.
Wie stark unterscheiden sich die Gehälter zwischen Spital, Privatklinik und Sozialversicherung?
Die Systeme unterscheiden sich vor allem in der Logik: Spitäler haben häufig komplexe Dienst- und Zulagenmodelle; Privatkliniken arbeiten mit KV-Stufen plus Zulagen; die Sozialversicherung hat eigene Schemata (DO.B). Dadurch kann das Gesamtgehalt (inkl. Dienste) trotz ähnlicher Grundgehälter deutlich variieren.
Was verdient eine Fachärztin / ein Facharzt in einer Privatkrankenanstalt?
Laut Gehaltsschema ab 1.4.2025 liegt die Summe aus Gehalt plus fixer Zulage (EZ/GZ) je nach Stufe z. B. bei 6.592,60 € (Stufe 1) bis 9.474,60 € (Stufe 13) brutto pro Monat (14×). Dienste/Zulagen je Haus kommen zusätzlich.
Was ist bei „Allgemeinmediziner*in / jus practicandi“ im Privatkliniken-KV enthalten?
Im Schema ist neben dem Gehalt eine fixe Zulage (EZ/GZ) ausgewiesen. Die Summe (Gehalt + Zulage) liegt z. B. bei 5.380,60 € (Stufe 1) bis 7.503,60 € (Stufe 13) brutto pro Monat (14×).
Wie hoch sind die Top-Grundgehälter bei der Sozialversicherung (DO.B) 2026?
Die DO.B-Gehaltstabelle (gültig ab 1.1.2026) weist – je nach Spalte/Gruppe und Entgeltstufe – Tabellenwerte bis 11.791,70 € brutto pro Monat (Entgeltstufe 18, Schema B, Spalte I) aus. Welche Spalte gilt, hängt von Funktion/Einstufung ab.
Warum verdienen manche Spitalsärzt*innen trotz ähnlichem Grundgehalt deutlich mehr?
Weil Dienste unterschiedlich verteilt sein können: Mehr Nacht- und Wochenenddienste, Rufbereitschaften und Überstunden erhöhen das Monatsbrutto stark. Zusätzlich können Funktionszulagen, kurzfristiges Einspringen oder Sonderregelungen (z. B. in Mangelfächern) relevant sein.
Wie vergleiche ich Jobangebote korrekt (ohne „Äpfel mit Birnen“)?
Vergleiche immer: (1) Grundgehalt nach Schema/Stufe, (2) 14× oder 12×, (3) erwartete Dienste pro Monat, (4) Zulagenkatalog, (5) Vordienstzeiten-Anrechnung, (6) Arbeitszeitmodell/Überstundenregeln. Am besten mit einer Musterabrechnung.
Kann ich als Ärzt*in im schematisierten Dienst trotzdem verhandeln?
Ja – oft nicht das Grundgehalt, aber sehr wohl Rahmenbedingungen: Vordienstzeiten, Einstufung, Funktionszuordnung, Dienstzeitmodell, Fortbildung, Zusatzqualifikationen, Rotationsplan, Planbarkeit von Diensten.
Gilt das alles auch für Teilzeit?
Grundgehälter und viele Zulagen werden bei Teilzeit aliquotiert. Entscheidend ist, wie Dienste und Rufbereitschaft geregelt sind (z. B. Mindestanzahl, Ausgleich, Zeitausgleich statt Auszahlung).