EuGH: Hass-TV beschranken Pixabay
05 Jul
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EuGH: Hass-TV beschranken

Ein Staat muss nicht zulassen, dass über den Bildschirm frei empfangbar zu Hass, Diskriminierung oder gar Gewalt aufgerufen wird.

Das entschied der Europäische Gerichtshof, der damit billigte, dass derartige Sender hinter eine Bezahlschranke gezwungen werden können. Und stimmt damit der Rechtsansicht Litauens zu.
Der Staat schrieb einem russischen Sender, der sich explizit an die Russen in Litauen wandte, eine Bezahlschranke vor. Grund dafür sei eine Sendung gewesen, in der zu Feindseligkeit und Hass aufgestachelt worden sei. Der in Großbritannien ansässige Betreiber klagte, dass die Vorschrift gegen die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste verstoße.
Der EuGH fand es jedenfalls aufgrund der Inhalte der Sendung rechtens, eine Bezahlschranke einzuziehen. Mit dieser Maßnahme habe Litauen Anfeindungen gegen den Staat abgewehrt. Und die öffentliche Ordnung aufrechterhalten. Das berühre keineswegs die Richtlinie über audiovisuelle Medien.