Es war einer dieser Fernsehmomente, die auf ewig in Erinnerung bleiben, während der Betroffene sie am liebsten vergessen würde. Ein mediales und schließlich auch gerichtliches Nachspiel sichern indes erst recht seine Langlebigkeit im kollektiven Gedächtnis.
Mitte Februar hatte Roman Rafreider, sichtlich beeinträchtigt in Sprache und Gleichgewicht, eine ZiB flash moderiert. Tags darauf führte die Krone in einem Bericht die Indisponiertheit des erfahrenen Moderators auf ein Medikament zurück, da sein Vater auf der Intensivstation im Sterben gelegen und in der Folge auch tatsächlich gestorben sei. Eine - von anderen Blättern mit Ausnahme der Vorarlberger Nachrichten unhinterfragt übernommene - Falschmeldung, die Rafreider und sein Rechtsvertreter Oliver Scherbaum mittels Klage anfochten.
Nicht nur der falsche Artikel sei furchtbar gewesen, kritisierte der 52jährige, der laut Kurier nach halbjähriger Auszeit nun als Redakteur und CvD aktueller Sendungen wieder im Dienst des ORF steht, vor dem Straflandesgericht, sondern auch viele unerbetene Beileidsbezeugungen. Der Richter sprach Rafreider und seinem - noch lebenden - Vater jeweils 10.000 Entschädigung zu. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.