Wegen übler Nachrede (nicht rechtskräftig) verurteilt. Streitpunkt: Fellners Vorwurf, Krone-Herausgeber Christoph Dichand persönlich stehe hinter den Belästigungsvorwürfen gegen den (physisch) gewichtigen Medienmacher.

OLG lehnt Begehren der Türkisen auf Widerruf der Tatsachenfeststellung, sie habe im Wahlkampf 2019 bewusst die Werbekosten überschritten und die Öffentlichkeit darob angelogen, ab.