Am 16. Juli wurde das Privacy Shield Abkommen mit den USA, das die Basis für die Übermittlung von personenbezogenen Daten bildete, vom EuGH gekippt.

Erfolg für Max Schrems: Datenaustauschabkommen EU - USA von 2016 nichtig, da in den USA nicht der gleiche Datenschutz gewährleistet sei wie in der EU.

Dies entschied der EuGH. Seiner Ansicht nach sei dies einer öffentlichen Wiedergabe gleichzustellen.

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