Auf den Mindestgagentarif kommen im Jahr 2020 2,5 Prozent dazu. Und zwar für die so genannten Nichtfilmschaffenden.

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VÖZ und Gewerkschaft einigten sich auf 2,8 Prozent Plus bei Gehältern. Die Erhöhung gilt ab 1. Juni. Für Redakteure, Redakteursaspiranten und Dienstnehmer des technisch-redaktionellen Dienstes.

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VÖZ und Gewerkschaft einigten sich auf neuen Kollektivvertrag. Mit diesem werden die Mindestgrundgehälter der kaufmännischen Angestellten bei Tages- und Wochenzeitungen um 2,8 Prozent angehoben.

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