Presserat hatte viel zu tun Pixabay
16 Mär
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Presserat hatte viel zu tun

Insgesamt 418 Fälle wurden 2020 an den Presserat herangetragen. Die Beschwerdeanzahl lag naturgemäß höher.

Viele gab es zur Berichterstattung rund um Corona. Die allerdings in der Regel nicht aufgegriffen wurden. Zu einem Negativrekord kam es anlässlich des Terroranschlages in Wien. 1.500 Beschwerden registrierte der Presserat rund um die diesbezügliche Berichterstattung.
Trotzdem stellten die Räte nur in 36 Fällen einen medienethischen Verstoß fest. 2019 waren es noch 38 Ethikverstöße und das bei 297 Fällen.
Die meisten Erkenntnisse streifte die Mediengruppe Österreich mit 17 ein, die aus 57 Fällen hervorgehen. Die Kronen Zeitung betrafen 62 Fälle, die in 11 Fällen zum Urteil eines medienethischen Verstoßes führten. Zu Heute trudelten 28 Fälle ein, drei davon verstießen gegen medienethische Standards. Beim Wochenblick waren es zwei von drei Fällen, bei den Bezirksblättern zwei von 15, bei der Ganzen Woche einer von einem, beim Kitzbüheler Anzeiger einer von zwei und beim Kurier einer von 27 Fällen.
Keine Verurteilung gab es für den Standard bei 57 Fällen, für die Kleine Zeitung bei 17 Fällen, für die Presse bei 12 Fällen, für die VN bei 10 Fällen und für die SN bei 6 Fällen.
Die meisten Ethikverstöße betrafen Persönlichkeitsverletzungen, einige auch Diskriminierungen von Personengruppen sowie die Trennung von Werbung und redaktionellen Inhalten.
Zu den Persönlichkeitsverletzungen zählten etwa die Veröffentlichung des Bildes eines siebenjährigen Mordopfers bei Bericht über Strafprozess (OE24); die Veröffentlichung eines verfälschten Bildes von einem Grünen-Politiker, das ihn mit Covid-Erkrankung darstellt (wochenblick.at); die Nennung von Details über einen Kindesmissbrauch (Bezirksblätter NÖ), die Veröffentlichung eines Videos, in dem die Erschießung einer Passantin durch den Terroristen von Wien zu sehen ist (oe24.at, krone.at), die Veröffentlichung eines Videos, in dem ein Polizist während der Wiener Terrorattacke bei einem Schusswechsel getroffen wird (oe24.at, krone.at) sowie die Veröffentlichung des Fotos des Leichnams eines Mordopfers, welches der Täter ursprünglich über WhatsApp verbreitete (OE24).
Als diskriminierend werteten die Senate einen zweifelhaften Artikel, demzufolge Unterrichtende an einer Kärntner Mittelschule „Asylanten-Kindern“ gute Noten geben müssen (Die ganze Woche) oder einen Beitrag, in dem sich das Medium nicht ausreichend vom Zitat „Schlitzaugen-Virus“ und anderen Beleidigungen gegenüber Chinesen distanzierte (oe24.at).
Darüber hinaus gab es mehrere Verstöße gegen das Gebot, zwischen Werbung und redaktionellen Inhalten zu unterscheiden. Etwa bei mehreren Artikeln in einer Tiroler Regionalzeitung (Kitzbüheler Anzeiger) oder einem Beitrag über ein 2,50 Euro-Schnitzel bei XXXLutz (oe24.at).
Keinen Ethikverstoß sah man in der Veröffentlichung einer Karikatur von Pamela Rendi-Wagner auf nachrichten.at. Auch die Veröffentlichung eines Fotos von Johannes Gudenus auf kurier.at, das ihn beim mutmaßlichen Drogenkonsum zeigte, wurde durchgewunken. Die Argumentation: Gudenus stand als Politiker im öffentlichen Interesse und trat für eine strengere Drogenpolitik ein. Außerdem sei auch der Anwalt des Betroffenen zu Wort gekommen.
Zuletzt beschäftigte man sich mit einer polemischen Kritik über Andreas Gabalier auf kurier.at, die als unbedenklich eingestuft wurde.
Apropos OE24: Die Konstruktion der Mediengruppe Österreich stieß letztendlich auch eine Diskussion über die Ausweitung der Befugnisse des Presserates auf alle Mediengattungen an. Denn, so wird erwartet, man werde es in nächster Zeit mit mehreren derartigen Medienkonglomeraten zu tun haben. Kronen Zeitung und Kurier lassen schon grüßen.

 



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