Presserat befasst sich mit Terrorberichterstattung Pixabay
20 Nov
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Presserat befasst sich mit Terrorberichterstattung

Das Selbstkontrollorgan wühlte sich durch 1.500 Beschwerden und leitete gegen mehrere Medien Verfahren ein.

Insbesondere die Videos sind Gegenstand genauerer Betrachtung. Auf zwei wurde festgehalten, wie ein Opfer erschossen bzw. wie ein Polizist niedergeschossen wurde. In diesem Fall gehe es um Fragen zum Persönlichkeitsschutz der Opfer und der Angehörigen. Der Senat will zudem untersuchen, inwieweit die Veröffentlichung von Videomaterial unmittelbar nach dem Anschlag den Polizeieinsatz gefährden hätte können.
Auch in weiteren Verfahren geht es um den Opferschutz, etwa in Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Fotos, auf denen Verletzte und Blutlachen nach dem Anschlag zu sehen sind.
Die betroffenen Medien können in den nächsten Wochen schriftlich dazu Stellung nehmen. Am 15. Dezember sind schließlich die finalen Verhandlungen angesetzt.
Welche Medien betroffen sind, gab der Presserat vorerst nicht bekannt. Auch nicht, ob sich diese alle der freiwilligen Selbstkontrolle unterwarfen.