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23 Okt
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Oe24 verstößt gegen Ehrenkodex

Presserat verurteilt Foto einer Mutter kurz vor dem Sprung aus dem 4. Stock.

Nach Meinung des Senats 3 des Presserats verstößt der Artikel „Feuer-Drama: Mutter sprang aus Fenster“, erschienen auf Seite 12 der Tageszeitung Oe24 vom 31.07.2020, gegen die Punkte 5 (Persönlichkeitsschutz) und 6 (Intimsphäre) des Ehrenkodex für die österreichische Presse.

Im Artikel wird über einen Wohnungsbrand in einer Dachgeschoßwohnung in Wien berichtet. Dabei sei eine Mutter wegen des Brandes vor den Augen ihrer Kinder aus dem 4. Stock gesprungen. Nach der notfallmedizinischen Versorgung habe die Berufsrettung die schwer verletzte Mutter ins Spital gebracht, dort liege sie im Koma. Dem Artikel ist ein Foto beigefügt, das die betroffene Frau auf dem Fensterbrett kurz vor ihrem Sprung zeigt.

Ein Leser wandte sich an den Presserat und kritisierte die Veröffentlichung des Fotos als grausam, zudem würden die Gefühle der Hinterbliebenen verletzt. Von Oe24 nahm niemand  am Verfahren vor dem Presserat teil.

Der Senat hält zunächst fest, dass Berichte über Haus- und Wohnungsbrände für die Öffentlichkeit von Interesse sind. Dies gilt auch für den hier zu prüfenden Fall, zumal der Wohnungsbrand ein entsprechendes Ausmaß erreichte und sich die betroffene Frau nicht mehr aus der Wohnung retten konnte. Aus dem öffentlichen Interesse an der Berichterstattung ergibt sich jedoch nicht, dass der Persönlichkeitsschutz des Opfers eines Brandes missachtet werden darf.