So zumindest erging es jenem Heute-Redakteur, der Anfang des Jahres auf eine schöne Blut-Geschichte traf. Und sie unter dem Titel Mordverdächtiger war zwei Monate in Anstalt in der Zeitung und Mutter erwürgt: Sohn war acht Wochen in der Psychatrie in der Online-Ausgabe veröffentlichte. Mit schönen Fotos, vielen Details.
Das Problem: An so einige Fotos und Informationen dürfte der Redakteur erst gekommen sein, nachdem er sich als leitender Ermittler ausgab. Das blieb nicht unentdeckt. Die Staatsanwaltschaft ermittelte, klagte an und das Gericht verurteilte. Wegen Amtsanmaßung.
Nach dem Gericht setzte sich auch der Presserat mit der Causa auseinander. Und erkannte darin wenig überraschend einen schweren Ethikverstoß. Obwohl laut Ehrenkodex verdeckte Recherchen in Einzelfällen durchgeführt werden dürfen. Allerdings nur, wenn es sich dabei um Informationen von besonderem öffentlichen Interesse handelt. Dies sei hier nicht der Fall gewesen. Die Informationen und das Bildmaterial seien für die Öffentlichkeit nicht relevant. Die Aufnahmen des Tatverdächtigen mit seinem Bruder seien Privatfotos. Darüber hinaus stellt der Presserat fest, dass man sich selbst im Rahmen einer verdeckten Recherche, die aufgrund eines besonderen öffentlichen Interesses aus medienethischer Sicht zulässig erscheint, nicht als Polizeibeamter ausgeben dürfe. Der Journalist, so das Urteil des Rates, habe sich unlauter Material beschafft. Das Verhalten sei auch als Persönlichkeitsverletzung und als gravierender Eingriff in die Privatsphäre zu betrachten.
Heute ist allerdings kein Mitglied des Presserates. Ein Veröffentlichung des Urteils kann somit nicht erzwungen werden.
06 Dez
geschrieben von Ulrich Bentz
Journalist als Polizist
Für eine gute Geschichte tut man alles. Sollte man allerdings nicht. Sonst riskiert man eine Verurteilung.