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26 Sep
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Rattenkarikatur für Presserat kein Ethikverstoß

Das Selbstkontrolle-Organ stellte Verfahren gegen Krone bunt ein.

Am 26. Mai d.J. erschien in der bunt eine Karikatur, die offensichtlich auf das berühmt berüchtigte Ibiza-Video anspielt. Allerdings auf einer doppelten Ebene auch auf einen der unzähligen „Einzelfälle“, die die FPÖ mit dem extrem rechten Rand des politischen Spektrums in Österreich verbinden. Anstelle von HC Strache und Johann Gudenus sind nämlich Ratten in den einschlägig bekannten pantomimischen Posen dargestellt. Unterzeichnet ist das Werk mit dem Text „Ratten mit Korruptionshintergrund! (Entschuldigung bei der Spezies Ratte!)“.Das gefiel einem Leser nicht, der sich in der Folge an den Presserat wandte. Dieser argumentiert mit Sachbezügen. Die seien bei der Karikatur, die eindeutig auf das Treffen Straches und Gudenus´ mit einer vermeintlichen Oligarchin in einer Villa in Ibiza anspielt, gegeben. Zwar seien Tiermetaphern aus medienethischer Sicht abzulehnen - insbesondere solche, die wie „Ratten“ Assoziationen mit Ungeziefer und Vernichtungsfantasien auslösen -, doch im Rahmen eines spezifischen Sachzusammenhangs sieht der Presserat ihre satirische Verwendung als vertretbar an. Dieser sei gegeben gewesen, weil rund einen Monat vor der Veröffentlichung der Karikatur, in einer Zeitung der FPÖ Braunau ein Gedicht mit dem Titel „Die Stadtratte (Nagetier mit Kanalisationshintergrund)“ veröffentlicht worden war. In dem Gedicht waren Vergleiche zwischen Asylwerbern und Ratten gezogen worden. Die Krone, die die Schiedsgerichtsbarkeit des Presserats nicht anerkennt, nahm an dem Verfahren nicht teil.