Zum Beispiel die „Wartezeit“-Funktion. Die nicht immer stimmen muss. Dem Herzoglichen Bräustüberl Tergernsee war sie jedenfalls ein Dorn im Auge. Die falschen Angaben könnten Gäste vom Besuch abhalten, fürchtete der Wirt. BranchenBlatt berichtete damals ausführlich.
Am heutigen Mittwoch wäre die Verhandlung angesetzt. Der Termin wurde allerdings kurzfristig abgesagt, berichtet Der Spiegel. Google habe den Unterlassungsanspruch anerkannt und um die Aufhebung gebeten. Man habe die Wartezeitenfunktion bereits im Juli für das Wirtshaus deaktiviert, begründet der Suchmaschinen-Konzern den Schritt. Natürlich könne der Wirt diese jederzeit reaktivieren lassen, vergaß man nicht, hinzuzufügen.
Der sieht die Entwicklung als Sieg. Und lässt an der Funktion wenig Interesse erkennen. Immerhin hat er seit 2017 darum gekämpft, diese abzudrehen.
Aufgrund des Streits haben sich weitere Gaststätten und Hotels bei ihren bayrischen Berufsverbänden gemeldet, die mit demselben Problem kämpfen. Ob die Lösung auch auf sie ausgeweitet wird, steht noch nicht fest.
28 Aug
geschrieben von Ulrich Bentz
David vs Goliath
Google hat sich als Alltagshelferlein etabliert. Doch hat oft auch seine Tücken.