Wirt gegen Google Pixabay
16 Jul
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Wirt gegen Google

Es ist eine typische bayrische Geschichte. Also ist der Held ein Gastwirt. In diesem Falle vom Tegernsee.

Warum? Er will gegen Google klagen.
Peter Hubert betreibt das Herzogliche Bräustüberl Tegernsee. Ein guter Spot, ein nach den Bewertungen der Gäste gutes Wirtshaus. Doch die Gäste – darum geht’s.
Wer das bayrische Fernsehen verfolgt, kennt die Geschichte aus quer. Der Wirt will nicht gegen Bewertungen von Gästen vorgehen – sondern gegen Wartezeiten auf die Bedienung, die Google bei seinem Lokal ausspuckt. Von bis zu 40 bis 45 Minuten an manchen Tagen sei da die Rede. Das Lokal sei überbesetzt.
Doch vor Ort weiß der Wirt nichts davon. Und kann sich nur wundern, wo die Gäste bleiben. Auch die Bedienungszeit ist ihm ein Rätsel. Noch dazu, wo in den Gästebewertungen gerade die schnelle Bedienung hervorgehoben wird. Also wandte sich Hubert an Google. Umsonst. Der nächste Schritt: Eine Klage. David gegen Goliath.
Und plötzlich … Plötzlich melden sich immer mehr Gastwirte, die mit demselben Problem zu kämpfen haben. Zumindest verbale Unterstützung bekommt Hubert nun vom bayrischen Gaststättenverband und sogar vom deutschen Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA. Der von Google nun genau wissen will, wie die Wartezeitenberechnung zustande kommt.
Weiterverfolgt hat den Fall nun Der Spiegel. Und weiß Neues zu berichten: Der umstrittene Chart mit den Stoß- und Wartezeiten war beim Herzoglichen Bräustüberl plötzlich verschwunden. Der Wirt will trotzdem klagen. Denn der Chart könne ja wieder auftauchen. Er sei Google in diesem Falle hilflos ausgeliefert.
Nunmehr streiten die beiden Parteien allerdings darum, ob die Klage rechtmäßig zugestellt worden sei. Denn Google verweist auf den Firmensitz USA. Obwohl in Deutschland eigene Büros betrieben werden. Der Anwalt des Klägers bleibt allerdings zuversichtlich. Immerhin musste auch Microsoft nach einem längeren Gerichtsverfahren schon einmal zur Kenntnis nehmen, dass auch das deutsche Büro verantwortlich ist.
Inzwischen kann Spiegel auch über die Reaktion Googles zum konkreten Fall zu berichten. Demnach meinte ein Sprecher: „Die geschätzten Wartezeiten basieren auf anonymen Daten von Personen, die in der Vergangenheit das betreffende Restaurant besucht haben, ähnlich wie bei den Funktionen 'Stoßzeiten' und 'Besuchsdauer'.“ Unternehmen könnten über einen Link ihren Kommentar dazu abgeben. Aber man werde den Fall untersuchen. „Um Google Maps weiter zu verbessern“.