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01 Okt
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So geht cool

Der Presserat verurteilt den Standard und die Zeitung berichtet darüber völlig wertneutral auf ihrem Medienportal etat.at.

Der Fall: Der Standard hatte im April dieses Jahres über den Prozess gegen einen 56jährigen Mann berichtet, dem vorgeworfen wird, seine Stieftöchter vergewaltigt zu haben. Einer Leserin hatte die Art und Weise, wie das geschehen war, nicht gefallen - sie legte Beschwerde beim Presserat ein. Dieser schloß sich der Sichtweise der Leserin an. Beanstandet wurden der Detailreichtum der Berichterstattung, insbesondere die Schilderung der inkriminierten Tathergänge, und die unzureichende Anonymisierung der Opfer.

Das Besondere dazu aber ist: Über den Spruch des Presserats berichtet der Standard groß auf dem hauseigenen Medienportal etat.at - und zwar völlig unaufgeregt und nicht im geringsten beleidigt oder gar entrüstet: „Der Standard akzeptiert diese Entscheidung des Presserats und hat den Bericht über diesen Gerichtsprozess geändert. Da der Presserat den Persönlichkeitsschutz mit dieser medienethischen Entscheidung weiter fasst als das Medienrecht, wird die Redaktion für künftige Fälle eine interne Diskussion führen“, heißt es im Bericht abschließend.

 



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