Sondermedienförderung für Digitale offen Pixabay
05 Aug
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Sondermedienförderung für Digitale offen

Medieninhaber von Onlinezeitungen und –zeitschriften können noch bis 24. August eine Sonderförderung beantragen.

Voraussetzungen: Sie müssen 2019 einen Umsatz von mindestens 15.000 Euro und höchstens 100.000 Euro generiert haben. „Die zusätzliche Medienförderung bietet auch kleinen Publishern und Contentanbietern eine gute Möglichkeit, die Auswirkungen der COVID-19-Krise durch staatliche Fördergelder abzuschwächen. Trotz sanfter Wachstumsprognosen für Digitalwerbung, ist es wirtschaftlich sinnvoll, jetzt zu beantragen. Wir sehen diese Förderung als ersten richtigen Schritt, dem weitere für größere Online-Publisher folgen müssen“, analysiert Markus Fallenböck (Own360), Vorstand und Leiter der Arbeitsgruppe Public Affairs im interactive advertising bureau austria.
Die Förderungen für die Großen sind allerdings noch nicht auf der Tagesordnung. Dabei hätten vor allem Portale oberhalb der Umsatzgrenze in der Krise zwar ihre Reichweiten steigern können, wurden allerdings von Rückgängen bei den Werbeeinnahmen getroffen, gibt der iab zu bedenken.
Für die außerordentliche Förderung kann hier angesucht werden.