Vor dem Bundesverfassungsgericht sollte es zum Showdown kommen, nachdem der Bundesgerichtshof zugunsten von Eyeo entschied. Eyeo betreibe keinen unlauteren Wettbewerb und keine rechtswidrige aggressive Geschäftspraxis, so das Gericht damals. Nun wurde auch die Beschwerde des Verlages vor dem Verfassungsgericht abgelehnt.
Doch so schnell gibt man bei Axel Springer nicht auf. Nun soll wegen Urheberrechtsverletzung geklagt werden. Weil der Adblocker den Website-Code verändere.
08 Okt
geschrieben von Ulrich Bentz
Axel Springer scheitert gegen Adblocker
Seit 2018 kämpft der Verlag gegen Adblock Plus. Und prozessiert gegen den Hersteller Eyeo.