OLG lehnt Begehren der Türkisen auf Widerruf der Tatsachenfeststellung, sie habe im Wahlkampf 2019 bewusst die Werbekosten überschritten und die Öffentlichkeit darob angelogen, ab.

Die Social Media Plattform folgte einem Urteil des Oberlandesgerichtes Dresden dann doch zu zögerlich.