Deutschland: Leistungsschutzrecht nichtig Pixabay
12 Sep
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Deutschland: Leistungsschutzrecht nichtig

Herbe Niederlage für die deutschen Verleger im Kampf gegen Google.

Es gibt – vorerst – kein Geld. Denn der EuGH erklärte das Leistungsschutzrecht in unserem nördlichen Nachbarland für „nicht anwendbar“. Nicht, weil es gegen irgendwelche EU-Vorschriften verstieße - gestolpert sind die Verleger über einen Formalfehler des Bundes. Der ließ das Gesetz nicht nostrifizieren. Das hätte er aber laut Gerichtshof müssen, da es sich um eine technische Vorschrift handle.
Die Verleger bleiben nun vorerst verärgert zurück. Zumindest das Geld, das sie in den Prozess investierten, ist nicht unbedingt verloren. Da es sich um ein Versäumnis des Bundes handelt, könnte es eine Staatshaftung geben.
Was nicht ist, kann aber noch werden. Die EU hat ja selbst ein Leistungsschutzrecht beschlossen, das spätestens 2021 in Deutschland umgesetzt werden muss. Darin wird die Verwendung von kostenlosen Snippets für Google deutlich beschränkt. Die Verleger fordern die Regierung nun auf, das europäische Gesetz möglichst schnell in nationales zu gießen.