Haushaltsabgabe für Pornhub? Joseph Schimmer / ORF
19 Jul
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Haushaltsabgabe für Pornhub?

Fragen, Spekulationen und Stellungnahmen zum Spruch des VfGH über die Neuregelung der GIS-Gebühren.

 

Mit Ende 2023 muss dem ORF ein Programmentgelt entrichtet werden, auch wenn man sein(e) Programm(e) nicht mehr über Fernseh- und Radiogeräte, sondern per Streaming konsumiert. So hat es der Verfassungsgerichtshof auf eine Beschwerde des ORF hin entschieden. In welcher Form dies geschehen soll, lässt das Erkenntnis offen. Prognostiziert und insbesondere von den Grünen und NEOS favorisiert wird eine Haushaltsabgabe mit Möglichkeit zu Staffelung je nach Lebenssituation, wie sie Deutschland bereits seit 2013 hat. Die FPÖ spricht sich, das sei nur der Vollständigkeit halber erwähnt, kategorisch gegen jede Art von Gebührenfinanzierung für den ORF aus.
Erwartungsgemäß wird das Thema heute in Zeitungs-/Onlinekommentaren und Sozialen Medien heftig diskutiert. „Höchstrichter machen Medienpolitik, die sich die Kanzlerpartei nicht traute" übertitelt Harald Fidler seinen Kommentar im Standard und indiziert damit, dass der Spruch des VFGH überfällig war: Schließlich sei es absurd, wenn Besitzer von Rundfunk- und TV-Geräten automatisch GIS-Gebühren zahlten, nicht aber Menschen, die den ORF nur über Computer, Smartphones oder Tablets konsumierten. Ablehnung bekundet Fidler, der einer Haushaltsabgabe das Wort redet, indes für den mancherorts geäußerten Vorschlag, die GIS durch ein Abo-Modell zu ersetzen, wie es Boris Johnson für die BBC vorschwebte: „Öffentlich-rechtlicher Rundfunk ist – auch verfassungsrechtlich – als Aufgabe im Gemeininteresse definiert; und die ist auch gemeinschaftlich zu finanzieren wie Bundestheater oder eine Grundausstattung an Bildung." Leider etwas unterbelichtet lässt der Standard-Medienspezialist, was er im Untertitel seines langen Kommentars prominent aufwirft: „Das Verfassungsgesetz Rundfunk gilt auch für Private – und für öffentlichen Diskurs sorgt nicht der öffentlich-rechtliche Rundfunk alleine". Es muss tatsächlich betont werden, dass private Anstalten wie insbesondere Puls 24 einen starken Anteil an öffentlich-rechtlichen Inhalten haben, der in irgendeiner Weise zu honorieren ist. Zu befürchten ist aber, dass dabei letztlich allenfalls zum Zug kommt, wer am lautesten schreit. Wolfgang Fellner natürlich, dessen Krawallsender Oe24TV mit öffentlich-rechtlichen Inhalten ungefähr so viel zu tun hat wie Sebastian Kurz mit Humanismus.

Auf Twitter dekliniert ZiB 2-Moderator Martin Thür die verschiedenen möglichen Gebührenmodelle durch und verweist - wie auch Fidler in seinem Kommentar - dass dem ORF ein weiteres schwerwiegendes Erkenntnis des VfGH ins Haus steht: Dieser muss sich nämlich auf Antrag des Landes Burgenland bald mit dem parteipolitischen Einfluss auf die Entscheidungsgremien im ORF - sprich dem Stiftungsrat und insbesondere seinen berüchtigten Freundeskreisen - auseinandersetzen. „Es werden spannende Zeiten", orakelt der Hochner-Preisträger.

Die Haushaltsabgabe wird von namhaften Medienmenschen befürwortet. War überfällig, lässt sich aus Postings mittelbar herauslesen.

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Einzelne Zeitgenossen allerdings relativieren die Tauglichkeit des Modells Haushaltsabgabe mit Argumenten, die nicht völlig von der Hand zu weisen sind.

Am Ende aber steht ein sehr gescheiter Vorschlag des jungen Journalisten Maximilian Werner.

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