Eine weitere rechtliche Niederlage Fellners - aber vielleicht trotzdem ein Meilenstein Archiv
14 Jun
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Eine weitere rechtliche Niederlage Fellners - aber vielleicht trotzdem ein Meilenstein

Der Verleger blitzte mit seiner Datenschutz-Klage gegen Katia Wagner wegen der Anfertigung von Tonband-Mitschnitten von Abendessen beim Landesgericht ab.

Niederlagen Wolfgang Fellners in diversen Rechtsverfahren wegen sexueller Belästigung sind mittlerweile gute und begrüßenswerte Gewohnheit geworden. Die heutige, die der Oe24-Herrscher vor dem Landesgericht Wien einstecken musste (und von ihm juristisch noch angefochten werden kann), ist allerdings besonders gravierend: Fellner hatte die einst für ihn tätige Journalistin Katia Wagner, die er ebenso wie seine früheren Untergebenen Raphaela Scharf und Angela Alexa mit Übergriffen, Avancen, Versprechungen und Einschüchterungen drangsaliert hatte, geklagt, weil sie von Abendessen mit ihm Tonbandprotokolle angefertigt hatte. Andernfalls wäre ihr nie geglaubt worden, argumentiert die heutige KroneTV-Moderatorin. Das zeigte sich denn auch rasch, als Fellner, mit einer Verleumdungsklage Wagners konfrontiert, deren Vorwürfe hartnäckig als frei erfunden abstritt, bis Wagners Anwalt Michael Rami mit dem Tonband winkte. Daraufhin bekannte sich Fellner plötzlich schuldig, wurde zu einer lächerlich geringen Geldstrafe verurteilt und ging in die Gegenoffensive, indem er Wagner unter Berufung auf Datenschutzgründe klagte.
Das Gericht allerdings folgte seiner Argumentation nicht. Vielmehr sah Richter Ulrich Pesendorfer ein legitimes Interesse Wagners, die Verfehlungen des mächtigen und einflussreichen Medienmachers Fellner zu dokumentieren - insbesondere weil dieser sie in seinen Medien permanent als Lügnerin diffamiert hatte (und Wagner dort bis heute schlecht macht, Anm.). Aus diesen Gründen und wegen der Ausnützung eines beruflichen Abhängigkeitsverhältnis sei das Interesse der Beklagten Wagner über das Interesse des Klägers zu stellen, folgerte Richter Pesendorfer sinngemäß und sprach Wagner frei.

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