Nächste Etappen-Niederlage für W. Fellner Archiv
17 Mär
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Nächste Etappen-Niederlage für W. Fellner

Einspruch wegen geheimer Tonband-Mitschnitte von Datenschutz-Behörde zurückgewiesen.

 

Die strittigen Tonaufnahmen hatte Fellners damalige Untergebene Katia Wagner 2014/15 bei Abendessen, bei denen sie von Fellner sexuell belästigt und drangsaliert worden war, gemacht. Andernfalls hätte ihr, so argumentiert Wagner und das ist auch die beschämende Wahrheit, niemand geglaubt. Dass Anwalt Michael Rami im Verfahren, das Wagner im vergangenen Herbst wegen Verleumdung und übler Nachrede angestrengt hatte, drohte, die Mitschnitte vorzuspielen, „motivierte" Fellner, sich schuldig zu bekennen. Der körperlich gewichtige Herausgeber der Mediengruppe Österreich, der nun ganz rechtens als sexueller Belästiger bezeichnet werden kann, kam mit einer äußerst milden Geldbuße davon.

Nichtsdestotrotz reichte Fellner Beschwerde bei der Datenschutzbehörde und Klage beim Landesgericht für Zivilrechtssachen wegen der geheim gefertigten Aufnahmen ein. Er sehe sich, argumentierte der Verleger, in seinem Grundrecht auf Geheimhaltung verletzt.
Die Datenschutzbehörde wies die Beschwerde ab, weil sie zu spät eingebracht worden ist. Denn der Fall dürfe aber nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Diesen Bescheid kann Fellner noch beim Bundesverwaltungsgericht anfechten. Die Verhandlung am Landesgericht findet nächst Woche statt.