Falter gewinnt rechtsgültig gegen ÖVP Falter
15 Dez
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Falter gewinnt rechtsgültig gegen ÖVP

Causa Wahlkampfkostenüberschreitung 2019: Revision der Türkisen beim OGH abgewiesen. Fellner muss ein weiteres Mal an Katia Wagner zahlen.

Der Falter und jeder, der will - auch branchenblatt.at - darf nunmehr, ohne Konsequenzen fürchten zu müssen, behaupten, die ÖVP hätte im Wahlkampf 2019 massiv und mit Vorsatz die Werbekostengrenze überschritten. Die Türkisen hatten das Wiener Stadtmagazin geklagt, weil es Solches in einem Artikel behauptet hatte.

Der Fall hatte sich ziemlich hingezogen. Bis das Handesgericht Wien heuer im März ein erstes Urteil fällte, das gewissermaßen beiden Kontrahenten in Teilen Recht gab: Der Falter wurde verurteilt, die Aussage, die ÖVP hätte versucht, nicht nur die Öffentlichkeit, sondern auch den Rechnungshof über die vorsätzliche Kostenüberschreitung zu täuschen, zu unterlassen und widerrufen. Weiterhin aber durfte das Magazin behaupten, die ÖVP habe die Öffentlichkeit bewusst hinters Licht geführt.
Obwohl die Volkspartei in Aussendungen und auf ihrem Kampfportal Zur Sache das Urteil groß als Sieg abfeierte, ging sie in Berufung, weil sie auch den Vorwurf der vorsätzlichen Täuschung der Öffentlichkeit aus dem Weg haben wollte. Das Oberlandesgericht gab der Berufung im August aber nicht statt. Die ÖVP ging in Revision und verlor jetzt beim Obersten Gerichtshof.
In einer eher mäßig gut gelaunten Presseaussendung behauptet die ÖVP, die Wahlkampfkostenobergrenze 2019 deutlich unterschritten zu haben. Dem Falter sei aber gerichtlich erlaubt worden, die ihm zugespielten Unterlagen zu veröffentlichen und daraus „im Rahmen der Meinungsäußerungsfreiheit eigene Schlüsse zu ziehen. Um einen Wahrheitsbeweis handelt es sich dabei aber nicht“. Die ÖVP nehme des Spruch des Revisionsgerichts zur Kenntnis, „weist aber darauf hin, dass es sich dabei nur um einen Aspekt der ansonsten für die Volkspartei erfolgreichen Klage handelt“.

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Wolfgang Fellner hat wieder einmal gegen seine ehemalige Mitarbeiterin und heutige Krone TV-Moderatorin Katia Wagner den Kürzeren gezogen. Diesmal ging es um eine Glosse in Fellners Boulevard-Blatt Österreich, in dem von einem Kokainfund in der privaten Garderobe Wagners bei ihrem Ex-Lebensgefährten die Rede war. Der Journalistin wurden vom Straflandesgericht Wien 5.300 Euro Entschädigung zugesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Fellner hat bislang vor Gericht alle Verfahren gegen Wagner verloren; einmal musste er wegen übler Nachrede 43.500 Euro zahlen, ein weiteres Verfahren wegen sexueller Belästigung befindet sich nach erstinstanzlichem Schuldspruch und einer Geldstrafe für den Verleger im Berufungsstadium.

 



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