Fellner verliert schon wieder ein Verfahren Archiv
23 Nov
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Fellner verliert schon wieder ein Verfahren

Wegen übler Nachrede (nicht rechtskräftig) verurteilt. Streitpunkt: Fellners Vorwurf, Krone-Herausgeber Christoph Dichand persönlich stehe hinter den Belästigungsvorwürfen gegen den (physisch) gewichtigen Medienmacher.

In kurzer Abfolge hat Wolfgang Fellner drei Verfahren verloren: Seine Unterlassungsklage gegen seine ehemalige TV-Moderatorin Rafaela Scharf, die ihm vorwirft, sie sexuell belästigt zu haben, eine Verleumdungsklage seiner ehemaligen Mitarbeiterin Katia Wagner, die ihm das selbe vorwirft, und nun gegen Christoph Dichand, dem er in mehreren Artikeln in seinem oe24-Imperium in diesem Sommer unterstellt hatte, persönlich hinter den Belästigungsvorwürfen zu stehen und eine Rufmord-Kampagne gegen seine Mediengruppe zu führen. Dichand hatte ihn daraufhin strafrechtlich geklagt. Da Fellner in allen drei Fällen - bei denen ihm übrigens immer Michael Rami als gegnerischer Anwalt gegenübersteht - Berufung eingelegt hat, sind die Urteile nicht rechtskräftig.

Der Richter am Landesgericht sah es in keiner Weise als erwiesen an, dass Dichand persönlich etwas mit den Vorwürfen der sexuellen Belästigung gegen Fellner zu tun habe. Bemerkenswerterweise sagte er auch, dass er Rafaela Scharf und  - die ebenso wie Scharf und Wagner dem physisch gewichtigen Medienzampano Fellner sexuelle Belästigung vorwirft - für „ausgesprochen glaubwürdige“ Zeuginnen halte. Wie auch Katia Wagner haben Scharf und Alexa in dem Verfahren ausgesagt. Gegen Wagner hat Fellner, vor noch gar ncht langer Zeit, eine Runde vor Gericht verloren. Er musste ihr 43.500 Euro zahlen, weil im oe24-Netzwerk faktenwidrig behauptet worden war, Wagner sei in die Herstellung des Ibiza-Videos involviert gewesen. 

Aber da ist noch etwas: Wer dieser Tage auf die Webseite oe24.at klickt, bekommt zuoberst einen dieser vertrauten schwarzen Balken zu sehen, die immer dann auftauchen, wenn eine Zeitung oder ein Online-Portal der Peinlichkeit ausgesetzt sind, einen für sie ungünstigen Rechtsentscheid veröffentlichen zu müssen. Der Spruch ist schon ein Jahr alt, aber womöglich bedurfte es langen und guten Zuredens der Justiz, dass ihn oe24 jetzt auch veröffentlicht. Wieder ist das Match Krone gegen oe24. Diesmal hatte die Krone vor dem Handelsgericht geklagt. Vereinfacht gesagt, ging es darum, dass sich das oe24-Imperium mit nicht nachweisbaren Reichweitenangaben geschäftliche Vorteile erschleiche. Nach Berufung und Revision am Obersten Gerichtshof hat Fellner auch in dieser Causa den kürzeren gezogen. 

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