Fellner verliert 1. Etappe gegen Scharf Archiv
08 Nov
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Fellner verliert 1. Etappe gegen Scharf

Klage des Medienmachers abgewiesen - Urteil nicht rechtskräftig.

In erster Instanz ist die Klage des oe24-Chefs Wolfgang Fellner gegen seine ehemalige Arbeitnehmerin Rafaela Scharf vom Arbeitsgericht abgewiesen worden. Fellner hatte Scharf zu „motivieren" versucht, die Aussage, sie sei von ihm begrabscht worden, zu unterlassen. Das Gericht konstatiert, dass eine der beiden Klagsparteien die Unwahrheit sagen müsse, aber nicht zweifelsfrei festgestellt werden könne, wer. 

Die Fellner-Partie hat Jubel-Meldungen ausgeschickt, dass die Urteilsbegründung erweise, dass der extensiv beleibte Medien-Mogul Scharf nicht begrabscht habe. Dieser Deutung folgt wenig überraschend auch das mit Fellner sympathisierende, sehr rechte Portal exxpress.at. Richterin Andrea Mayrhofer - die in einer früheren Verhandlung Rafaela Scharf noch harsch heruntergemacht hatte, betonte aber expressis verbis, dass die Tatsache, dass keiner der von Fellner aufgebotenen Zeugen - die notabene als Mitarbeiter auf seiner Lohnliste und somit in einem Abhängigkeitsverhältnis von ihm stehen - ein Begrapschen bemerkt haben will, nicht bedeute, dass ein solches nicht trotzdem stattgefunden haben kann. Recht bemerkenswert auch ihr Statement, dass das Instrument der Unterlassungsklage nicht dazu dienen sollte, sexuell Belästigten "den Mund zu verbieten".

Fellner beruft. Trotz seines „sensationellen Erfolgs" in der ersten Instanz. Am Donnertsag gibt´s für ihn eine Zugabe vor dem Strafgericht. Katia Wagner, eine weitere ehemalige Mitarbeiterin, die so wie Scharf heute bei Krone TV arbeitet, klagt wegen übler Nachrede. 

 

 



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