Großer Sieg des Falter gegen ÖVP William Cho / Pixabay
26 Aug
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Großer Sieg des Falter gegen ÖVP

OLG lehnt Begehren der Türkisen auf Widerruf der Tatsachenfeststellung, sie habe im Wahlkampf 2019 bewusst die Werbekosten überschritten und die Öffentlichkeit darob angelogen, ab.

Die ÖVP ist mit einer Klage gegen die Wochenzeitung Falter nun auch vor dem Oberlandesgericht Wien abgeblitzt. Damit ist der Vorwurf des Falter zulässig, dass die ÖVP bewusst geplant habe, die Kosten für den Wahlkampf 2019 zu überschreiten. Die Berufung der ÖVP gegen ein entsprechendes erstinstanzliches Urteil hat das Oberlandesgericht nun zurückgewiesen. Die ÖVP kündigt an, auch dagegen Rechtsmittel durch außerordentliche Revision bei Obersten Gerichtshof einzulegen. 

Die ÖVP hatte den Falter wegen dessen Berichterstattung über die Wahlkampfkostenwahr(haftig)keit der Türkisen bei der NR-Wahl 2019 geklagt. Im Wesentlichen lief diese Berichterstattung auf den Punkt hinaus, dass die Kurz-Partei die Überschreitung der Kosten-Obergrenze von 7 Mio Euro vorsätzlich geplant hatte, wie sie es schon besonders massiv 2017 getan hatte. Und dass sie damit vorsätzlich die Öffentlichkeit und den Rechnungshof hinters Licht geführt habe.
Grosso modo wurde die Klage schon im April vom Handelsgericht abgewiesen. Nur in einem bekam die ÖVP recht: Der Falter musste die Behauptung, die Türkisen hätten den Rechnungshof bewusst in die Irre geführt, widerrufen. Das war in ÖVP-Kreisen und ihrem Parteiorgan Zur Sache wie ein Sieg auf ganzer Linie gefeiert worden. Faktisch aber darf der Falter - und darf jedes Medium - völlig zu Recht feststellen, dass die ÖVP 2019 bewusst die Wahlkampfkosten überschritten und darob die Öffentlichkeit angelogen hat. Dem diesbezüglichen Unterlassungsbegehren der türkisen Machthaberer wurde vom Handelsgericht nicht stattgegeben - wie eben auch jetzt nicht von Oberlandesgericht.
Falter-Herausgeber Armin Thurnher denkt in seiner heutigen Seuchenkolumne - bisher eigentlich kaum beachtete, aber schlüssig argumentierte - Konsequenzen des Urteils durch und wirft Fragen auf: „Es stimmt also, dass eine Partei mit unfairen Mitteln mehr als eine Wahl gewann. Was bedeutet das politisch? Erlegt sie eine symbolische Geldstrafe, und der Fall ist erledigt? Wo bleibt die mit unlauteren Mitteln ausgebremste Konkurrenz? Ist eine solcherart erlangte Wahl rechtens?
Was tut ein System, in dem man sich mit unlauteren Mitteln an die Macht kaufen kann, um sich dagegen zu wehren?“ (Antwort: Nichts von alledem. Kurz und seine Erfüllungsgehilfen können sich auf den von ihnen so gut gefütterten Boulevard verlassen).
Noch immer tobt auf der juristischen Front ein zweiter Kampf ÖVP gegen Falter: Zur Sache-Chefredakteur Claus Reitan hat über VP-Anwalt Werner Suppan, der die die Türkisen auch in der Wahlkampfkosten-Causa vertreten hatte, Falter-Chefredakteur Florian Klenk vor das Strafgericht gezerrt, weil dieser die Redakteure des türkisen Propagandaorgans als „hirnbescheuert“ bezeichnet hatte. Entscheidung im Herbst.

 



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