Informationsfreiheit noch mangelhaft Pixabay
20 Apr
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Informationsfreiheit noch mangelhaft

Derzeit beschäftigt sich die Regierung mit dem so genannten Informationsfreiheitsgesetz. Es soll das bisherige Amtsgeheimnis ersetzen.

Und die Auskunftsverweigerung zum seltenen Einzelfall werden lassen.
Dafür müsse das Gesetz aber noch überarbeitet werden, so lauten zahlreiche Statements im Rahmen des Begutachtungsverfahrens. Die Journalisten etwa erkennen zu viele Ausnahmen in dem Gesetz. Zudem fehle eine Schiedsgerichtsstelle, die im Zweifelsfall entscheide.
Als Ausnahmen, bei denen keine Informationen erteilt werden müssen, gelten etwa das Interesse der nationalen Sicherheit oder die Abwehr eines erheblichen wirtschaftlichen Schadens für den Staat. Aber auch die Wahrung überwiegender berechtigter Interessen eines anderen.
Letzteren Punkt sieht etwa die Rechtsanwaltskammer als extrem kritisch und viel zu weit gefasst. Das würde sogar eine Ausdehnung der geheim zu haltenden Informationen bedeuten, sind sich die Rechtsanwälte sicher. Denn derzeit gibt es eine Auskunftsverweigerung nur dann, wenn dies im überwiegenden Interesse der Parteien liege. Die neue Formulierung könnte die Ablehnung von Auskunftsbegehren in Bausch und Bogen mit sich bringen.
Einig sind sich die Juristen und Journalisten auch in dem Punkt, dass Verträge unter 100.000 Euro ebenfalls veröffentlich werden sollten. Ansonsten würden Kettenverträge drohen. Und auch die Fristen dauern Beiden zu lange.
Selbst die Datenschutzbehörde lässt kein gutes Haar an dem Gesetz. Vor allen Dingen, weil sie als Beratungsorgan eingebunden werden soll. In den Gesetzwerdungsprozess sei sie bisher allerdings nicht eingebunden worden. Man habe nicht nur zu wenig Personal für diese Beratung, sondern halte diese auch für sinnlos. Wenn, dann sollte man zumindest als Ombudsstelle oder Mediator agieren können.
Die Regierungsparteien haben nun versprochen, die Stellungnahmen des Begutachtungsverfahrens sorgfältig durchzuarbeiten. Alleine können die Regierungsparteien das Gesetz auch nicht durchpeitschen, da dafür Verfassungsänderungen notwendig sind. Es braucht also eine Zweidrittel-Mehrheit.

 



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