Krone haftet nicht für Tipp Gerichtshof der Europäischen Union
15 Apr
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Krone haftet nicht für Tipp

Zumindest, wenn es nach dem Gutachten zur EU-Richtlinie über Haftung von fehlerhaften Produkten geht.

Aufgrund dessen plädiert der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof dafür, die Kronen Zeitung aus der Haftung zu entlassen.
Die hatte vor rund vier Jahren ein Hausmittelchen gegen Rheuma-Schmerzen empfohlen: Einen Meerrettich-Verband. Leider kam es im Zuge der Empfehlung zu einem kleinen Fehler. Statt zwei bis fünf Minuten wurde eine Behandlung von zwei bis fünf Stunden empfohlen. Der auch eine Leserin folgte, die daraufhin eine toxische Reaktion im Fußbereich erlitt.
Ihre Forderung nach Schadensersatz wurde vom Erstgericht abgelehnt, die zweite Instanz wandte sich an Brüssel mit der Bitte um Hilfe. Dort hat der Richter zwar noch nicht gesprochen, er folgt allerdings in der Regel der Empfehlung des Generalanwaltes.

 



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