Ein Urteil - zwei „Sieger“ qimono / Pixabay
31 Mär
geschrieben von 

Ein Urteil - zwei „Sieger“

Das Handelsgericht hat in der Auseinandersetzung zwischen der ÖVP und dem Magazin Falter entschieden. Beide reklamieren einen Erfolg für sich.

Lange hat sich die gerichtliche Causa um die Wahlkampfkostenüberschreitung zwischen der ÖVP und dem Falter vor der Nationalratswahl 2019 hingezogen. Der Falter hatte in einem Bericht behauptet, die Türkisen planten bewusst, die Wahlwerbungskosten von 7 Millionen Euro zu überschreiten, täuschten die Öffentlichkeit bewusst über die Ausgaben und versuchten, besagte Überschreitung der Wahlkampfkostenobergrenze vor dem Rechnungshof zu verbergen. Daraufhin hatte die ÖVP das Stadtmagazin im September 2019 auf Unterlassung und Widerruf geklagt.

In einem Teilbereich gab das Handelsgericht der ÖVP recht: Der Falter muss die Behauptung, die ÖVP versuche, die Überschreitung der Wahlkampfkostenobergrenze vor dem Rechnungshof zu verbergen, innerhalb von 14 Tagen im Magazin und auf der Website widerrufen. Der Falter - und mit ihm eigentlich jedes Medium - darf aber weiterhin sagen, die ÖVP habe (wie schon im Wahlkampf 2017) die Wahlkampfkostengrenze auch im Wahlkampf 2019 bewusst missachtet hat und die Öffentlichkeit ebenso bewusst darüber getäuscht.

Sportlich gesehen kommt das Urteil wohl auf ein Unentschieden bei einigermaßen klarer Feldüberlegenheit des Falters hinaus. Das sieht freilich die ÖVP ganz anders, denn ihr Generalsekretär Axel Melchior reklamiert auf Twitter einen Sieg für die Partei:

melchior.png

Der Einspruch des Falters ließ nicht lange auf sich warten:

klenk.png

Freilich, ganz kampflos wollen sich die Getreuen von Sebastian Kurz nicht ergeben. Kristina Rausch, Öffentlichkeitsarbeiterin aus dem Team des Kanzlers, beschwert sich über Florian Klenks Wording, sieht sich aber postwendend ihrerseits mit Zurechtweisungen konfrontiert.

rausch.png

Und grosso modo ist auf Twitter ist die Stimmungslage, sagen wir´s so, nicht wirklich ÖVP-affin.

sinnerfassend lesen .png

ihr luschen.png

Das Urteil kann HIER heruntergeladen werden.

Und weil es ja rechtens und erlaubt ist, hier die Feststellung:
DIE ÖVP HAT IM WAHLKAMPF 2019 BEWUSST DIE KOSTEN ÜBERZOGEN UND DIE ÖFFENTLICHKEIT BELOGEN.
DIE ÖVP HAT IM WAHLKAMPF 2019 BEWUSST DIE KOSTEN ÜBERZOGEN UND DIE ÖFFENTLICHKEIT BELOGEN.
DIE ÖVP HAT IM WAHLKAMPF 2019 BEWUSST DIE KOSTEN ÜBERZOGEN UND DIE ÖFFENTLICHKEIT BELOGEN.

 

 



Unterstützen Sie BranchenBlatt!

 

Werden Sie Teil des Projektes! BranchenBlatt als Medien-Start-up hat die Krise besonders getroffen. Mit Blut, Schweiß und Geld stehen wir aber hinter dem Projekt. Weil wir der Überzeugung sind, dass der eingefahrene Markt in diesem Bereich dringend frischen Wind benötigt. Und dass unabhängige Berichterstattung ohne Verhaberung der gesamten Branche mehr Glaubwürdigkeit und Gewicht verleiht. 

Unterstützen Sie Ihr neues BranchenBlatt dabei! Wir sind weiterhin bemüht, seriöse und spannende Nachrichten zu liefern. Doch in Zeiten wegfallender Werbeeinnahmen wird die Aufgabe nicht leichter. Sie können für BranchenBlatt in den Ring steigen und mit Ihrer Spende zu einem neuen Mediendiskurs in der Branche beitragen!

 

paypal me 300x140