Gegen drei Programmveranstalter leitet die KommAustria nun deshalb Verfahren ein. Bei diesen bestehe der Verdacht von Rechtsverletzungen nach dem Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz (AMD-G). Nachgegangen wird möglichen Verletzungen der Menschenwürde, der journalistischen Sorgfalt und von Programmgrundsätzen.
Die drei Betroffenen hätten wiederholt Video- und Fotomaterial gezeigt, auf dem Menschen niedergeschossen wurden oder in Panik flüchteten. Dabei habe es sich offenbar auch um Amateuraufnahmen gehandelt, die Menschen in existentiellen Ausnahmesituation zeigten.