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Elisabeth Köstinger, Werner Kogler, Gernot Blümel und Andrea Mayer kündigen Verlängerungen der Hilfsmaßnahmen an Elisabeth Köstinger, Werner Kogler, Gernot Blümel und Andrea Mayer kündigen Verlängerungen der Hilfsmaßnahmen an BKA/Dragan Tatic
08 Okt
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Corona-Härtefallfonds wird verlängert

Die Regierung kündigte an, den „Härtefallfonds” für Kleinstunternehmen und Bauern bis Mitte März zu verlängern.

Der Unterstützungsfonds für Non Profit Unternehmen (NPO) wird laut Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) vorerst bis Jahresende laufen. „Die Instrumente, die sich bewährt haben, wollen wir verlängern”, sagte Kogler. Die maximale Förderhöhe aus dem Härtefallfonds wird außerdem auf 30.000 Euro aufgestockt.
Der Härtefallfonds soll Kleinstunternehmen, freien Dienstnehmern und Bauern helfen, die wegen der Coronakrise in Zahlungsschwierigkeiten geraten. Die maximale Förderhöhe beträgt künftig zwölf mal 2.500 Euro (also in Summe 30.000), wie Finanzminister Gernot Blümel im Pressefoyer nach dem Ministerrat sagte.
Der Fonds ist mit zwei Mrd. Euro dotiert. Ausgezahlt wurden von Wirtschaftskammer und Agrarmarkt Austria (AMA) nach Regierungsangaben bisher aber erst 600 Mio. Euro. Den Non Profit Organisationen und Vereinen wurden bisher 200 Mio. Euro zugesagt, wie Landwirtschaftsministerin Elisabeh Köstinger (ÖVP) sagte.
Die Unterstützungsmaßnahmen für NPOs sowie der Überbrückungsfonds für Künstlerinnen und Künstler läuft vorerst bis Jahresende. Laut Kogler wurde für eine Verlängerung um ein weiteres Quartal aber bereits „budgetäre Vorsorge getroffen”. Er stellte auch eine Verlängerung der Zuschüsse bis Mitte März – also bis zum Jahrestag des Corona-Lockdowns – in Aussicht. „Wir gehen davon aus, dass die Situation sich bis März nicht so dramatisch bessern wird, dass man auf diese Verlängerung verzichten könnte. Wir streben das an”, betonte Kogler. Zuvor sollen aber noch allfällige Änderungen bei den Anspruchsvoraussetzungen geklärt werden.

Der Überbrückungsfonds für Künstlerinnen und Künstler hat laut Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer (Grüne) bisher rund 25 Millionen Euro ausgeschüttet. Sowohl diese Zuschüsse für Kulturschaffende als auch jene für Vereine und NPOs werden nun bis Jahresende befristet. Bisher waren beim Künstler-Überbrückungsfonds (unter der Annahme von 1.000 Euro pro Monat) bis zu 6.000 Euro an Einmalzahlung möglich, die Maximalsumme ist damit ab sofort auf 10.000 Euro erhöht.
Noch keine Entscheidung gibt es bei der Verlängerung des „Fixkostenzuschusses” für größere Unternehmen. Hier braucht die Regierung die Zustimmung der EU-Kommission. Deren Angebot, eine maximale Förderhöhe von zwei Mio. Euro pro Unternehmen zu genehmigen, will Blümel nun prüfen. „Wenn es möglich ist”, will sich der Finanzminister aber weiterhin für deutlich höhere Zuschüsse bis zu fünf Mio. Euro einsetzen, wie er nach dem Ministerrat sagte.

Wie viele österreichische Unternehmen die von ihm befürwortete maximale Fördersumme von fünf Mio. Euro überhaupt brauchen würden, um ihre Fixkosten abzudecken, konnte Blümel nicht sagen. Das werde unter anderem vom Umsatzrückgang im Wintertourismus abhängen. Der Kommissionsvorschlag sieht seinen Angaben zufolge vor, dass kleineren Unternehmen bis zu 70 Prozent ihrer Fixkosten abgedeckt werden könnten, größeren die Hälfte. Geprüft wird nun, ob die Firmen auch Abschreibungen und „frustrierte Dienstleistungen” anrechnen könnten.
Für die erste, von der Kommission bereits bewilligte, Phase des Fixkostenzuschusses sind acht Mrd. Euro vorgesehen. Ausgezahlt wurden laut Blümel aber erst rund 200 Mio. Euro, beantragt 500 Mio. Euro. Dies liege daran, dass die Förderung großteils im Nachhinein beantragt werde. Ursprünglich sei man überhaupt erst von einer Auszahlung im Jahr 2021 ausgegangen, so der Minister.

apa