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Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will Stephan Doleschal
22 Jul
geschrieben von 

Handelsverband will faktenbasierte Entscheidungen

Die heutige Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes war ein Schlag für die Regierung und für die Händler gleichermaßen. Für die Regierung, da ihr Willkür bestätigt wird.

Für die Händler, da die Aushebelung des Epidemiegesetzes als verfassungskonform qualifiziert wurde. Dennoch gilt es aus Sicht des Handelsverbandes einiges klarzustellen. Beim Wiederaufsperren der Geschäfte etwa, wo es zu Ungleichbehandlungen gekommen ist. Man erinnere sich: Zuerst durften nur Geschäfte unter 400 Quadratmeter sowie Garten- und Baumärkte aufsperren. Das wurde nun auch vom Verfassungsgerichtshof als verfassungswidrig bestätigt.
Das kann man zwar nicht mehr ändern, jedoch für die Zukunft lernen. Oder man könnte zumindest. Für den Handelsverband scheint die Schlussfolgerung klar: „Wir erwarten – mit Blick auf die negativen wirtschaftlichen Kollateraleffekte – fundierte gesundheitsbehördliche Fakten als Entscheidungsbasis. Das Prinzip sollte stets lauten: lokal vor regional vor national. Dadurch können Corona-Cluster gezielt an der Wurzel bekämpft werden“, so Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will. Zudem könnten lokal begrenzte Gesundheitsvorgaben den Wirtschaftsmotor so gut wie möglich am Laufen halten.
„Die flächendeckende Einführung der Maskenpflicht hat im Handel insbesondere bei Käufen abseits der lebensnotwendigen Güter zu heftigen Umsatz- und Frequenzrückgängen von -25 Prozent bis -40 Prozent geführt, im Modehandel kam es sogar zu Einbrüchen von mehr als 50 Prozent. Dies quantifiziert das Ausmaß des Kollateralschadens“, macht Will deutlich.