Inzwischen hat auch der U-Ausschuss seine Tätigkeit aufgenommen. Und die Behörden haben noch einen Durchbruch geschafft: Sie konnten ein Fahndungsbild der so genannten Oligarchen-Nichte malen. Dieses wurde auch gleich eifrig an die Presse verteilt. Denn die „Nichte“ wird noch immer lebhaft gesucht, angeblich als Zeugin.
Auch die Presse zeigte sich nicht besonders zurückhaltend und veröffentlichte das Foto fröhlich. In vielen Berichten wurde vor allem angemerkt, dass sich das Polizeifoto von jenem des nach der Beschreibung Johann Gudenus’ Angefertigten doch erheblich unterscheide. Was der „Nichte“ allerdings vorgeworfen werde, auf dass sie mit Fahndungsfotos gesucht werde, darauf gingen nur wenige ein.
Die Konsumenten allerdings störte genau dieser Punkt. Sie wandten sich daher an den Presserat. Dieser legt erst einmal Wert auf die Feststellung, „dass in der Kriminalberichterstattung die Identität von mutmaßlichen Straftätern oder Verdächtigen unter gewissen Umständen preisgegeben werden darf.“
Im Falle der „Nichte“ seien die Bilder vom Bundeskriminalamt auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Wien veröffentlicht worden. In so einem Fall, so der Presserat, kann die Veröffentlichung gerechtfertigt sein. Allerdings müsste auch in diesem Fall Verhältnismäßigkeit und Verletzung des Persönlichkeitsschutzes geprüft werden. Der Senat empfiehlt daher, sich nicht allein auf die Einschätzung der Behörden zu verlassen.