Leistungsschutzrecht: Reaktionen aus Österreich Pixabay
14 Feb
geschrieben von 

Leistungsschutzrecht: Reaktionen aus Österreich

VÖZ zufrieden, Verein Österreichischer Privatsender (VÖP) identifiziert Mängel. 

„Die EU-Einigung zum Urheberrecht ist eine überaus wichtige Weichenstellung für die nachhaltige Entwicklung der freien und unabhängigen Presse in Europa.

Eine vielfältige Medienlandschaft kann es im digitalen Zeitalter nur geben, wenn journalistische Inhalte vor kommerzieller Ausbeutung geschützt werden“, beurteilt VÖZ-Präsident Markus Mair die vorläufige Einigung über das Europäische Urheberrecht. Einzig, dass die Verlinkung vom Leistungsschutzrecht nicht umfasst sind, betrachtet Mair als einen möglichen „Stolperstein für faire Verhandlungen mit großen Tech-Plattformen“.

Genau in die gleiche Kerbe schlägt der Österreichische Zeitschriften- und Fachmedienverband (ÖZV). „Wir werden mit dem Leistungsschutzrecht zukünftig ein wichtiges Instrument erhalten, um die kommerzielle Ausbeutung unserer wertvollen Inhalte zu verhindern“, so Präsidentin Claudia Gradwohl. Auch sie identifiziert die Ausnahme von Verlinkungen als mögliches Schlupfloch.

Mehr Versäumnisse erkennt der VÖP. „Das Ziel, die europäische Kreativwirtschaft abzusichern, wurde bislang leider nicht wirklich erreicht“, so Geschäftsführerin Corinna Drumm. Es werde auch weiterhin nicht verhindert, dass Dritte audiovisuelle Medieninhalte stehlen und auf Plattformen kommerziell verwerten.

„Darüber hinaus wird die neue Richtlinie europäischen Rechteinhabern das Leben noch schwerer machen, indem sie ihnen überproportionale und teilweise nutzlose Bürokratiepflichten auferlegt“, klagt Drumm weiter.

Sie fordert: „Wir appellieren dringend an die österrei­chischen Abgeordneten, diesem Kompromiss nicht zuzustimmen. In dieser Form schä­digt er die audiovisuellen Medienunternehmen in Österreich und in Europa.“