EU: Leistungsschutzrecht ist da Pixabay Empfehlung
14 Feb
geschrieben von 

EU: Leistungsschutzrecht ist da

Unterhändler von Rat und Parlament einigten sich vorerst auf die umstrittene Urheberrechtsnovelle. Samt Upload-Filter.

 
Die großen Pressehäuser haben sich durchgesetzt. Denn sollte Google, wie bisher, News anreißen, wäre nunmehr eine Urheberrechtsabgabe fällig.
Allein Hyperlinks, einzelne Worte oder kurze Textausschnitte, jedoch keine Überschriften oder ganze Sätze, sind noch möglich.

Nun könne man mit den Tech-Unternehmen über faire Vergütungen verhandeln, jubeln die Vertreter der Verlage. Zumindest der Großen. Denn die Kleinen sehen vor allem eins: Das Schwinden der Reichweite.

Und ob sich die Hoffnung jener erfüllt, die sich für das neue Urheberrecht stark machten, sei dahingestellt. Ein Blick über den Atlantik und zu Apple zeigt, wie Tech-Unternehmen mit Content-Partnern umgehen. Da würden die Verlage aber immerhin noch 50 Prozent bekommen. Andere befürchten, dass Google sein News-Service für Europa überhaupt einstellt.

 

Upload-Filter

Im neuen Leistungsschutzrecht wird auch festgehalten, dass Plattformen alles tun müssen, um Urheberrechtsverletzungen zu verhindern. Heißt wohl: Upload-Filter. Mit diesen kann automatisch überprüft werden, ob der Content urheberrechtlich geschützt ist. Upload-Filter könnten jedoch auch zuschlagen, wenn die Werke nur ähnlich sind. Unternehmen, die jünger als drei Jahre sind, einen Jahresumsatz von weniger als zehn Millionen Euro haben und unter fünf Millionen Nutzer im Monat, sollen ausgenommen werden.

Zufrieden mit der Einigung zeigen sich die Politik und die Verlage. Die Digitalwirtschaft und die Journalisten sind dagegen nicht glücklich.

 

"Sinnlos"

Die Digitalwirtschaft sieht in der Einigung ein Hemmnis für die Digitalisierung Europas. Die Vorschriften seien praxisfern. Die Journalisten sehen in erster Linie eine Regelung für die Verlage. So bemängelt der Österreichische Journalistenclub, dass man nur eine „angemessene“ Entschädigung für die schreibende Zunft vereinbarte. „Doch was ist angemessen?“, fragt Präsident Fred Turnheim. „Sind das 1 Prozent, 20 Prozent oder 80 Prozent von den Einnahmen, die künftig Google & Co an die Verleger zahlen?“

Auch sonst lässt er kein gutes Haar an dem Beschluss. Das Leistungsschutzrecht sei für Google & Co. leicht zu umgehen: Indem sie einfach keine europäischen Verlage mehr listen. Die Upload-Filter könnten so restriktiv eingesetzt werden, dass ein freies, demokratisches Internet nicht mehr möglich sei. „Mit dieser so sinnlosen Urheberrechtsreform hat das Internet seinen Sinn verloren“, ist Turnheim überzeugt.

Noch fehlen einige Formalitäten, bevor die Einigung zur Richtlinie wird. Sie muss vom EU-Parlament und den Mitgliedsstaaten bestätigt werden. Geht dies durch, haben die EU-Mitglieder zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in Gesetzesform zu gießen.