Blogger unterliegen Redaktionsgeheimnis qimono / Pixabay
10 Jan
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Blogger unterliegen Redaktionsgeheimnis

Entscheid des Justizministeriums wegen versuchter Beschlagnahme des Handys der Abgeordneten Krisper.

Das Redaktionsgeheimnis gilt auch für Blogger, hat das Justizministerium - noch unter dem eben aus dem Amt geschiedenen Minister Clemens Schabloner - klargestellt. Diese Entscheidung beantwortet eine parlamentarische Anfrage seitens der SPÖ, nachdem bekannt geworden war, dass das Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) im Mai 2019 - damals noch unter Innenminister Herbert Kickl - versucht hatte, die Mobiltelefone der NEOS-Abgeordneten Stephanie Krisper und der Presse-Journalistin Anna Thalhammer zu beschlagnahmen. Anlass waren deren Recherchen zu den Vorfällen BVT.

Die Staatsanwaltschaft hatte die Beschlagnahme abgelehnt. Im Falle Krispers hatte sie argumentiert, dass eine Beschlagnahme rechtlich nicht möglich sei, da die Abgeordnete einen Blog betreibe und damit dem Redaktionsgeheimnis unterliege. Das Justizministerium bestätigte diese Lesart nun und stellte zugleich klar, dass auch  Betreiber von Facebook-Seiten den Status von Medieninhabern und damit den Schutz des Redaktionsgeheimnisses genießen.